Bei der Zugewinngemeinschaft muss sie dem 3. Kind nichts vererben außer freiwillig.Sie kann ihre Erbschaften und das eigenem Vermögen auf ihre 2 Kinder aufteilen. Entweder sie war vorsichtig oder hat was geahnt.

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Was tun?

Ich habe vor 30 Jahren eine Ausbildung zum Maurer gemacht und in dieser Zeit haben meine Eltern ein Haus in Spanien gebaut, da ich dann auch nach Spanien gezogen. Meine Eltern sagten mir immer dass das Haus für die Familie ist. Meine Mutter meinte dann das wir das Haus für unsere Zukunft umbauen müssten. Wir sollten aus unserem Haus mehrere Wohnungen bauen damit wir sie vermieten können. Da ich diesen Beruf erlernt habe, habe ich mich natürlich zur Verfügung gestellt. Seit 30 Jahre baue ich an unserem Haus herum ohne dafür irgendwelche Vergütungen zu verlangen, schließlich ist das ja auch zum Wohl für mich gedacht. Wir haben ein großes Haupthaus mit zwei Etagen, und ein kleines Häuschen mit zwei Etagen neben dran. Das Haupthaus hat eine große Wohnung oben, unten war alles noch roh. Der Boden war noch nicht betoniert und die Wände noch nicht mal verputzt. Unser 3000 m² Garten war auch noch nicht vollständig fertig. Natürlich bedurfte es auch Pflege. Die Wege waren noch nicht gefliest, der Weg zum Pool noch nicht fertig gepflastert. Das Häuschen hatte oben eine bedürftig fertige Wohnung. Unten war eine Doppelgarage, dass meine Schwester für sich umgebaut hat. Die Materialien hat sie dafür bezahlt. Ich habe alles nur nach unseren Vorstellungen gebaut, ohne dafür jemals einen Cent dafür zu bekommen. Ich habe das Haupthaus vergrößert, das kleine Haus auch. Nicht nur, dass ich habe unten vom großen Haupthaus vier Wohnungen gebaut diese dann auch immer wieder umgebaut, sodass wir vollständig mit unserer Arbeit zufrieden waren. Seit 30 Jahren bin ich der Gärtner, ohne dafür überhaupt etwas zu bekommen. Meine Mutter meinte, dass ich die Miete für zwei Wohnungen verdient hätte, also bekomme ich ca. 500 € Miete seit ca 10 Jahren und das aber auch nicht immer für zwei Wohnungen, also manchmal mussten wir auch nur von 250 € leben. Mein Vater ist nun mehr als 15 Jahren verstorben. Ich habe laut Grundbucheintragung 11 % Eigentumsrecht. Ich habe meine Mutter schon mehrmals darauf angesprochen dass ich eigentlich für die Instandhaltung des Hauses und die Pflege des Gartens als Hausmeister gemeldet sein sollte. Darauf ging sie aber nicht ein. Muss aber weiterhin der Arbeit nachgehen sonst werden die Wohnungen nicht vermietet und wir können unser Lebensunterhalt nicht bezahlen.Habe ich recht irgendwann mal Klage auf die Wertsteigerung des Hauses und des Gartens einzureichen? In die Wohnung die ich von einer Doppelgarage zu einer Wohnung gebaut habe wohnt jetzt die Tochter meiner Schwester drin die hier für das Grundstück auch nichts tut. Meine Mutter ist von ihr total beeinflusst. Da meine Mutter auch schon über 80 ist habe ich schon Bedenken ob sie sich nicht von ihr noch zu irgendwelchen dummen Dingen überreden lässt. Was kann ich tun?

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In Spanien ist alles recht locker, auch Schwarzbauten, bitte dort einen RA fragen.

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Bis 18 verwalten die Eltern das Vermögen. Wenn er nicht klagt ist es ok.

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Was einem nicht passt muss man nicht unterschreiben, oder etwas streichen.

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Sie kann tun was sie will.

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B und C (Kinder von C) schlagen das Erbe aus. Haben seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater (bevor jemand fragt, es gibt Gründe)

Spielt in D keine Rolle.

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Alle Parteien sollen sich einigen und einen Vertrag machen.Ich würde dem Kind das das bessere Haus bewohnt einen Ausgleichzahlung statt Miete verlangen.

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Als KInd hast Du den Pflichtteil. 1/4 von der Wohnung. Restschuld muss Du auch mitbegleichen.

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Erbrecht -Grabpflege per Vergleich vererbt?

Für folgende Situation bitte ich um juristisch begründete Meinung, finde das neben den vielen anderen Themen echt kompliziert.

 2 Eheleute sind verstorben:

Beerbt wurden sie von ihren 3 Kindern

Diese schlossen im Rahmen

der Erbauseinandersetzung in einer Meditation einen gerichtlichen Vergleich mit

etlichen Punkten.

Im Protokoll des Vergleichs ist im Wortlaut (anonymisiert) festgehalten:

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kosten der Grabpflege von den Erben Kind A und Kind B künftig getragen werden. Die Kosten für die Friedhofsgebühren trägt der Erbe Kind C."

Kind C war bereits vor dem Vergleich Nutzungsberechtigter der Grabstelle

 

Jetzt ist Kind A 2023 verstorben und

hat Enkel A als Alleinerben

Kind B verlangt nun von Enkel A die hälftige (Kosten)Beteiligung von Enkel A an der Grabpflege

Die Frage ist: Inwieweit ist die Verpflichtung auf Enkel A übergegangen?

Die Frage ist also, ob Enkel A neben dem Grab seiner Mutter auch das seiner Großeltern pflegen muss (aufgrund des Vergleichs)

Ich habe dazu folgende gegensätzliche Meinungen ohne juristische Vorbildung:

 1)

Ein gerichtlicher Vergleich

ist ein Vertrag der vom Erben erfüllt werden muss, gedeckt durch §1967 BGB Satz 2

2)

Laut §1967 BGB Satz 1 ist die Haftung des Erben auf die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt zu denen nach Mehrheitsmeinung die Grabpflege nicht gehört.
Außerdem ist die Bestimmung des Vergleichs namentlich auf Kind A persönlich bezogen.

Dagegen sind die verbleibenden Erben Kind B und C an den Vergleich gebunden.
Da sie diesem zugestimmt haben.

Daher sind zwar grundsätzlich die ansonsten bereits erfüllten Bedingungen des Vergleichs auf den Enkel A übergegangen, nicht aber der Passus der Grabpflege.

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Ich glaube nicht dass ein Richter was sagen könnten, einigt Euch miteinander.

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Sorry aber ich wüßte nicht , wer sich beschwerden soll.

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Ihr könnt ihm das schenken, allerdings zahlt er wahrscheinlich viel Steuer

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Ich habe das Nutzrecht von einer ganzen Immoblilie durch den 2. Eigentümer , und vermiete (Untermiete einen Teil). Bei mir könnte es auch sein, dass er mitversteuern muss. Und ich nur die Hälfte. Es ist Erbsenzählerei. Es geht nur um 500 monatlich Miete. Mal sehen wie stur das FA ist. Mein Steuerberater hat keinen Einwand.

Ich sehe kein Problem wenn Deine Mutter auf Dein Konto zugriff hat.

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Darf das Jugendamt sich beim Finanzamt und in die paartnerschaft ein mischen und auf die Abgrenzung Herkunft Familie bestehen?

Hallo es ist so ich habe mir hilfe geholt vom Jugendamt auf Grund das mein Partner überfordert ist aber das Jugendamt hilft bei dem Punkt nicht Sie suchen stattdessen bei mir und finden nichts die erste Maßnahme war Über die Awo da hab ich eine junge Dame bekommen die noch keine Erfahrung gemacht hat mit Familien die konnte mir nicht weiterhelfen da wo ich hilfe brauche sie hatte auch gesagt das alles gut läuft das ich super mit den Kindern zurecht komme und das ich alle Termine eingehalten habe uns alles super mit gemacht hab dann hat die Maßnahme gewechselt und ich habe eine neue Maßnahme bekommen am anfang lief es gut bis zum ersten Gespräch mit dem Jugendamt da Hieß es plötzlich dass ich sie wieder im Termine einbinden würde noch dass ich sie mit zu den Arztbesuchen holen würde trotz das ich zu ihr gesagt hatte dass ich sie gerne zu den Arztbesuchen mitnehmen möchte aber sie leider keine Zeit hatte aber das wurde dann bei diesem Gespräch abgetan Stattdessen wurden andere Sachen bemängelt dass meine Finanzen plötzlich hoch gepoppt wären Trotz das das Thema unter der Familie Geklärt wurde und jetzt wird das Thema finanzen wieder Aufgegriffen da ich als ich jünger war Leicht auf Betrugsmaschen Reingefallen bin Und deswegen halt schulden habe das Thema wäre ja nicht und psychisch trotz das ich demnächst in die Inso komme dann wurde sich beschwert, dass ich das über eine Anwaltskanzlei machen. trotz das Jahr über den Regulären weg schneller und kostenlos drüber gehen würde Nur ich eine Freundin habe die das über den Regulären weg macht und bis jetzt immer noch nicht in der Inso ist trotz das sie das schon vor fast 2 jahren Angefangen hat und mein Elternteil das auch über eine Anwaltskanzlei gemacht hat und jetzt schuldenfrei ist. Und das mit der Abgrenzung der Herkunft Familie ist bei den ersten wegen den Papieren gemeint gewesen weil meine Mutter meine Papiere die erste Zeit wo die Kinder frisch auf der Welt waren gemacht hatte dass ich mich mehr auf die Kinder konzentrieren konnte das aber dem Jugendamt nicht gepasst hat weswegen ich die Papiere Mittlerweile wieder selber machen das schon fast seit dem die maßnahmen alle Angefangen haben. Trotzdem plädieren die auf Abgrenzung der Herkunft Familien aber den Kontakt soll ich ja nicht abbrechen. Und bei paar Ebene darf mein Partner jetzt die erste Zeit nur am Wochenende zwei Stunden und während der Woche einmal zwei Stunden vorbeikommen da wir uns halt stritten hatten und die Kinder dabei waren da mussten wir noch eine Vereinbarung Dass wir uns nicht mehr streiten vor den Kindern geschweige den Überhaupt streiten. Und das wenn er überfordert ist geht. Trotz dass die Situation sich gebessert hat wurde die Stunden auch nicht mehr. Und wir sollen auf paar Ebene mehr zusammen wachsen aber er soll sich wenn er da ist für 2 Stunden nur Zeit für die Kinder holen und die Kinder kann man während der Zeit auch nicht zu den Großeltern geben weil das ja dann mit dem Abgrenzen der Herkunft Familie sich beißt ich weiß einfach nicht mehr weiter kennt jemand sich Bei diesem Thema gut aus

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Wer soll das bis zum Ende lesen wollen?

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Darf die Hausverwaltung Fahrräder aus dem Keller entsorgen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben unsere beiden Fahrräder (so wie viele andere Hausmitbewohnende) in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller abgestellt und sie mehrere Wochen nicht benutzt. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir bemerkt, dass an unseren Fahrrädern ein rot-weißes Flatterband hängt. Blöderweise haben wir es in der Eile nicht entfernt und die Tage darauf vergessen. Nun sind unsere Fahrräder verschwunden. Eine Hausmitbewohnerin hat mir geschrieben, dass die Hausverwaltung eine Ankündigung dazu gemacht hätte, im Kellerabteil herumstehenden Müll und "Fahrradleichen" zu entsorgen. Es seie wohl schon länger her - sie kann sich nicht genau erinnern, hat wohl aber auch mal ein Schreiben dazu erhalten. Obwohl wir fast täglich die Infos an unserer Hauspinnwand checken, haben wir eine derartige Ankündigung nie gesehen. Wir haben außerdem definitiv nie ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. In unserem Haus hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer - von unserem Vermieter haben wir auch nie eine Info bekommen.

Wir könnten es noch am ehesten nachvollziehen, wären unsere Fahrräder "Fahrradleichen" oder beschädigte Einzelteile, die wie "Müll" aussehen. Stattdessen handelt es sich aber um vollständige, teure Fahrräder, was uns sehr verzweifeln lässt. Sehr viele andere Fahrräder stehen noch dort - es wurden als scheinbar nur willkürlich einzelen Fahrräder entsorgt, wobei wir die Kriterien und die Vorgehensweise nicht verstehen.

Meine Frage ist, ob die Aktion der Hausverwaltung trotzdem rechtens ist und wir nun einfach "Pech haben", oder ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen?

Ich würde mich sehr über jeden Tipp und Hinweis freuen!

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Bei uns wurde Mal ein Schreiben von der Hausverwaltung aufgehängt, jeder Radbestizer soll seine Türnummer auf sein(e) Fahrrad(räder) vemerken. Es wurde zu bunt, da scheinbar alte rostige Fahrräder im Hof "entsorgt" wurden. Die die keinen Zettel draufhatten wurden dann entfernt, wie angedroht. Finde ich vollkommen richtig. Jede Hausverwaltung hat Regel.

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Niemand zwingt die Einnahme so liegen zu lassen. Ich werwende sie auch.

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Ein Haus das bereits geschenkt wurde kann nicht anschließend vererbt werden.

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Die Versicherung muss diese Nummer haben und den Rest auch.

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