

Bei der Zugewinngemeinschaft muss sie dem 3. Kind nichts vererben außer freiwillig.Sie kann ihre Erbschaften und das eigenem Vermögen auf ihre 2 Kinder aufteilen. Entweder sie war vorsichtig oder hat was geahnt.
Bei der Zugewinngemeinschaft muss sie dem 3. Kind nichts vererben außer freiwillig.Sie kann ihre Erbschaften und das eigenem Vermögen auf ihre 2 Kinder aufteilen. Entweder sie war vorsichtig oder hat was geahnt.
In Spanien ist alles recht locker, auch Schwarzbauten, bitte dort einen RA fragen.
Bis 18 verwalten die Eltern das Vermögen. Wenn er nicht klagt ist es ok.
Dann bekommt sie auf Jeden Fall auch ein Wohnrecht. Du hättest das Haus direkt an die Enkel schenken sollen.
Was einem nicht passt muss man nicht unterschreiben, oder etwas streichen.
Sie kann tun was sie will.
B und C (Kinder von C) schlagen das Erbe aus. Haben seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater (bevor jemand fragt, es gibt Gründe)
Spielt in D keine Rolle.
Alle Parteien sollen sich einigen und einen Vertrag machen.Ich würde dem Kind das das bessere Haus bewohnt einen Ausgleichzahlung statt Miete verlangen.
Als KInd hast Du den Pflichtteil. 1/4 von der Wohnung. Restschuld muss Du auch mitbegleichen.
Ja klar, auszahlen.
Ich glaube nicht dass ein Richter was sagen könnten, einigt Euch miteinander.
Sorry aber ich wüßte nicht , wer sich beschwerden soll.
Ihr könnt ihm das schenken, allerdings zahlt er wahrscheinlich viel Steuer
Du erbst von Deinem ganzen Bruder, der Halbbruder von Dir nicht.
Ich habe das Nutzrecht von einer ganzen Immoblilie durch den 2. Eigentümer , und vermiete (Untermiete einen Teil). Bei mir könnte es auch sein, dass er mitversteuern muss. Und ich nur die Hälfte. Es ist Erbsenzählerei. Es geht nur um 500 monatlich Miete. Mal sehen wie stur das FA ist. Mein Steuerberater hat keinen Einwand.
Ich sehe kein Problem wenn Deine Mutter auf Dein Konto zugriff hat.
Wer soll das bis zum Ende lesen wollen?
Bei uns wurde Mal ein Schreiben von der Hausverwaltung aufgehängt, jeder Radbestizer soll seine Türnummer auf sein(e) Fahrrad(räder) vemerken. Es wurde zu bunt, da scheinbar alte rostige Fahrräder im Hof "entsorgt" wurden. Die die keinen Zettel draufhatten wurden dann entfernt, wie angedroht. Finde ich vollkommen richtig. Jede Hausverwaltung hat Regel.
Niemand zwingt die Einnahme so liegen zu lassen. Ich werwende sie auch.
Ein Haus das bereits geschenkt wurde kann nicht anschließend vererbt werden.
Die Versicherung muss diese Nummer haben und den Rest auch.