Kündigung - nach Diebstahl - ohne Beweise?

3 Antworten

Juergen010  18.04.2017, 21:25

Sehr guter Link, der den Sachverhalt einer kniffligen "Verdachtskündigung" sehr gut beleuchtet.

Im Umkehrschluß zum geschilderten Sachverhalt, dürfte es spannend sein, wie die weiterbeschäftigten Arbeitnehmer ihre Unschuld bewiesen haben?

Vor Jahren hatte ich mal einen Fall, da war der tatsächliche Täter der Chef selbst.

Im Verfahren stellte sich heraus, dass er sich selbst "beklaut" hatte um Spielschulden vor seiner Frau zu verheimlichen und weil er glaubte, seine abgeschlossene Versicherung würde den "selbstherbeigeführten Schaden" begleichen. Um Nachfragen zu vermeiden und alles "rund" zu machen, hatte er auch einen "Unschuldigen" kurzer Hand gekündigt.

Wie wurde der Sachverhalt seinerzeit aufgedeckt? Kommissar Zufall.

Die gerufene Polizei hatte routinemäßig auch Videoaufnahmen aus einem gegenüberliegenden Geschäft gesichert. Bei der Auswertung stellte sich heraus, dass der Chef kurz hinter einem ordnungsgemäßen Bezahlvorgang beim gefeuerten Mitarbeiter, in die Kasse gegriffen hatte. Bei der polizeilichen Durchsuchung wurde der "Anzeigenerstatter" (Chef) nicht durchsucht.

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Gaenseliesel  18.04.2017, 22:20
@Juergen010

ach, sowas gibt's ? :-(  der Chef selbst der Täter........hm, wer denkt auch schon an solch eine, eigentlich abwegige Variante :-(

Clevere polizeiliche Ermittlungen !!!

Eine zu recht extrem peinliche Geschichte für den Chef, hoffentlich war es in einer Kleinstadt  ;-)) denn welche nachhaltigen Konsequenzen hätte er ansonsten schon zu befürchten ? Eine Anzeige und eine kl. Geldstrafe vielleicht, seinen Job verliert er dadurch jedenfalls nicht. 

Der wirklich Geschädigte ist dabei der unschuldig gekündigte Mitarbeiter. 

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cyracus  20.04.2017, 01:16

Ja, toller Link - hab ihn sogleich in meiner Link-Sammlung gespeichert.

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Ergänzend zu @Primus' Hinweis, Dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden (um eine Sperre der Zahlung zu verhindern), hier meine Hinweise, die ich Arbeitssuchenden reingebe, die Kontakt mit Arbeitsamt oder Jobcenter haben. - Hoffentlich klärt sich die Sache.

Du kannst selbst die Klage beim Arbeitsgericht einreichen, überlegenswert ist jedoch, zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen. - Es eilt, drei Wochen sind schnell rum, und Du hast ja das Gespräch mit dem Anwalt, der muss die Klage fertigen und bei Gericht einreichen.

Auch kann er sich das Zeugnis ansehen, das der Chef Dir ja ausstellen muss. Zeugnisse müssen immer wohlwollend formuliert werden, um dem scheidenden Arbeitnehmer die Zukunft nicht zu verbauen. - Allerdings gibt es "geheime" Codes in Zeugnissen, mit denen sich Arbeitgeber verständigen. (Wenn Du in dem Kündigungsschutzklageverfahren unterliegst, wirst Du die Anwaltskosten bezahlen müssen, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast. - Sprich im ersten Gespräch mit dem Anwalt darüber.)

.

Hier nun meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

.

Insbesondere,  wenn Du Dich beim Jobcenter melden musst:

Achtung! sehr wichtig:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Was Du jetzt machen kannst ist, Dich gegen die Deiner Meinung nach ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.

Dabei musst Du binnen der gesetzlichen Dreiwochenfrist Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Darüber hinaus darfst Du auch nicht vergessen, Dich unverzüglich bei Amt für Arbeit arbeitssuchend zu melden.