Umfassende Hausratversicherungen schließen Werte im Bankschließfach oft mit ein. Das ist beispielsweise bei der Arag, Axa, Ergo, der Allianz, der Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt oder der Huk-Coburg der Fall - zumindest in den teureren Tarifen.

Die Entschädigungshöhe ist jedoch auch hier meist begrenzt, zum Beispiel auf 10.000 oder 50.000 Euro. Die Hausratversicherung springt außerdem erst dann ein, wenn die Bank nicht haftet oder kein anderer Versicherungsschutz greift.

Von daher ist der angegebene Wert faktisch nicht versicherbar. Handelt es sich um Bargeld, wird es wohl gar keine Versicherung dafür geben.

Lösung:

Den Wert auf mehrere Bankschließfächer bei unterschiedlichen Banken aufteilen. Bei der Anmietung eben darauf achten, welchen wert die Bankversicherung abdeckt.

Hast Du jedoch Bargeld im Schließfach gehortet und willst es nicht auf Konten lagern, hilft eigentlich nur die Anschaffung eines wirklich guten Tresors der durch eine Fachfirma in deinen Privaträumen eingebaut wird - je nach Sicherheitsklasse des Tresors und der sonstigen Sicherungsmaßnahmen, kannst du dann eine Versicherung finden, die das Diebstahlrisiko ggf. abdeckt.

Das ist aber "preiswert" nicht zu haben.

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Sparkonto trotz Entzug der Kontovollmacht von Stiefmutter geplündert, was ist zu tun?

Meiner Stiefmutter wurde von meinem Vater die Kontovollmachten seiner sämtlichen Konten entzogen. Außerdem hat mein Vater meinen Mann und mich zu seinen Generalbevollmächtigten per Notar ernannt und ich bin per notariell beglaubigtem Testament Alleinerbin. Meine Stiefmutter wollte, dass ihr Sohn ihr Vermögen bekommt und ich meinem Vater seins, sie wollte das strikt getrennt. Jetzt ist mein Vater verstorben. Er war die letzten 2 Jahre dement und nicht mehr geschäftsfähig. Meine Stiefmutter wollte nichts aus der Hand geben und hat meinen Vater gepflegt. Mein Vater hatte mir damals als er das Testament schreiben lies, heimlich sein Vermögen genannt (6-stellig), als meine Stiefmutter außer Haus war, weil er Angst hatte, dass nichts mehr da ist, wenn er komplett dement ist. Jetzt kam heraus, dass meine Stiefmutter sein Sparkonto und sein Girokonto fast leergeräumt hat. Sie hat eine von ihr handgeschriebene Bankanweisung im Namen meines Vaters geschrieben und die Bank angewiesen eine 6-stellige Summe auf ihr Konto zu überweisen. Der Bankangestellte hat dies veranlasst. Das Problem ist, dass mein Vater in Füssen lebte und die Bank 250 km entfernt in Kernen Rommelshausen ist. Dem Bänker war bekannt, dass mein Vater ausserdem blind war und schon 2 1/2 Jahre nicht mehr persönlich auf der Bank erschienen ist. Wenn er mit meinem Vater telefonieren wollte, meinte meine Stiefmutter, ihm gehe es gerade nicht so gut. Außerdem hat sie mit der Bankkarte meines Vaters und dessen Pinnummer in den letzten Lebensmonaten meines Vaters ca. 20.000.-€ abgehoben, als mein Vater nicht mehr das Haus verlassen konnte und nichts mehr von seiner Umwelt mitbekommen hat. Der Hausarzt und der medizinische Dienst haben bestätigt, dass mein Vater absolut nicht mehr geschäftsfähig war. Der Bänker meinte nur zu uns, er hat nicht die Pflicht den Gesundheitszustand meines Vaters zu kontrollieren. Das wäre nicht seine Aufgabe.

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Schaltet einen Anwalt ein.

Der wird dem Banker dann schon darüber aufklären, dass er zumindest eine Prüfungspflicht bzgl. der Unterschriften und Vollmachten gehabt hätte.

Außerdem erhält man auf diese Weise, bei halbwegs taktischen Vorgehen, die Auflistung der Kontobewegungen der letzten Jahre.

Im Übrigen würde ich Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen den Banker und gegen die Stiefmutter stellen. Vielleicht stellt sich bei den Ermittlungen sogar heraus, dass der Banker mit der Stiefmutter gemeinsame Sache gemacht hat.

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Schau mal auf dieser Seite: http://www.betanet.de/betanetprint/soziales_recht/Zahnersatz-479.html

So wie ich das sehe, ist sie dann ein Härtefall, der unter 3.1 beschrieben ist. Die Krankenkasse muss bei Vorliegen der Härtefallvoraussetzungen nach § 55 Abs. 2 SGB V also vollständig zahlen.

Sicherheitshalber aber vor Beginn der Behandlung mit der Krankenkasse abklären und schriftlich bestätigen lassen.

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Sofern der mitgemietete Balkon über keine Absturzsicherung verfügt, ist er u.U. unbenutzbar.

Folglich ist eine angemessene Mietminderung, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, sogar sinnvoll.

Übrigens ist es unerheblich warum dort noch kein Geländer angebracht wurde. Ggf. konnten die Arbeiten z. B. wegen der Witterung noch nicht durchgeführt werden.

Daran denken, dass Balkonflächen nur zu 50% zählen.

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Hier sind die möglichen Gründe, weshalb man eine Pfändungsfreigrenzenerhöhung beantragen kann, anschaulich aufgelistet: https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/erhoehung-pfaendungsfreibetrag-auf-dem-p-konto-beim-vollstreckungsgericht/

Außerdem sind auch die Stellen, neben dem Vollstreckungsgericht, genannt, die zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung berechtigt sind.

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Nein, warum sollte er auch?

Was stört dich denn daran, wenn dein Mann jetzt ein zweites Konto hat? In weiser Voraussicht würde ich mir auch ein zweites, vom Mann "unabhängiges" Konto eröffnen. ;-)

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Sicherlich nicht, weil es eine Nebenpflicht des Vermieters ist, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Seit 1.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz (BMG).

In § 19 Abs. 1 BMG wird der Vermieter zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, sollte der Mieter dieses an die anfordernde Behörde (Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle) melden.

In diesem Fall wendet sich das Einwohnermeldeamt an den Vermieter und kann ihm sogar ein Bußgeld bis zu 1000 EUR aufsetzen; vgl. § 54 Abs. 3 BMG. Denn der Verpflichtung gem. § 19 Abs. 2 BMG nicht nachzugekommen, stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG dar. 

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Was steht denn zum "Antennenbeitrag" in eurem Mietvertrag?

Ist der dort explizit aufgeführt? Sind dort Beträge genannt?

Falls der Antennenbeitrag dort nicht aufgeführt ist, ist er auch nicht wirksam mit euch vereinbart. Folge: Die Nachforderung ist nichtig.

Bzgl. der geforderten Anschlussgebühr habe ich auch erhebliche Zweifel. Diese "Einmalgebühr" ist m.E. Sache des Vermieters bei Einrichtung des Anschlusses. Ist der Anschluss vor 2013 gemacht worden, ist die Forderung zudem verjährt.

Warum überhaupt Antennenbeitrag? Nach deiner Darstellung habt ihr doch Kabelanschluss. Da müsstet ihr doch eh monatlich an den Anbieter zahlen.

Vielleicht wendet ihr Euch mal an den Mieterschutz in Eurem Ort oder, falls eine Rechtsschutzversicherung mit Mieterschutz vorhanden ist, an einen Anwalt.

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Bin mir über den geschilderten Sachverhalt nicht ganz klar, deshalb:

Schau dir mal diesen Artikel an: https://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/fahrten-zur-arbeit-die-erste-taetigkeitsstaette.html

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So wie Du dir das denkst, funktioniert es definitiv nicht.

Du bist Türke mit einem deutschen Aufenthaltsrecht. Deine Freundin ist Nepalesin mit Studentenvisum, was offenbar abläuft.

Ihr beide seit aber - nach wie vor - Nicht-EU-Bürger.

Ihr könntet zwar heiraten, sofern die dafür benötigten Unterlagen (im Original und beglaubigter Übersetzung für beide Partner) beim deutschen Standesamt vorliegen. Deine nepalesische Frau hätte damit aber immer noch kein Dauerauftenthaltsrecht in Deutschland.

Lösung: Du beantragst die deutsche Staatsangehörigkeit (und gibst deinen türkischen Pass ab).

Nur so, kannst Du " echter Deutscher" im Sinne des Aufenthaltsrecht mit (unwiderruflichen) Daueraufenthalt werden, was dir erst dann ermöglicht eine Nicht-EU-Ausländerin zu ehelichen, die (erst) dann ein Daueraufenthaltsrecht durch Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen erwirbt.

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Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze darfst Du bis zu 6 300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1.01.bis zum 31.12 eines Jahres, anrechnungsfrei zu deiner vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. 

Eine monatliche Gegenüberstellung gibt es nicht mehr. In welchem Zeitraum des Jahres du deinen Hinzuverdienst erzielst, spielt keine Rolle mehr. Damit bist du flexibler und kannst z.B. auch nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten.

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Mit ziemlicher Sicherheit hat sie/er dadurch Nachteile, wenn ihr nicht verwandt seit. Anrechnungsfrei bleibt eigentlich nur das Pflegegeld, wenn Angehörige gepflegt werden. Ansonsten wird das Pflegegeld wie ganz normales Einkommen behandelt und zumindest teilweise auf die ALG2-Leistungen angerechnet.

Lies auch hier: https://www.curendo.de/pflege/wird-pflegegeld-auf-das-alg-ii-angerechnet/

Wenn der Sachbearbeiter des Jobcenters einen Blick in die Kontoauszüge des ALG2-Empfängers wirft, was er definitiv darf und auch tun wird, ist Holland in Not. ;-(

Von daher ist es cleverer einen "baren" Wege zu finden.


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Schildere den Fall doch mal deiner Versicherung. ;-)

Du wirst sehen, so einfach, wie sich das der Ex-Vermieter vorstellt, wird das nicht über die Bühne gehen, insbesondere wenn es keinen handfesten Beweis dafür gibt, dass die Beschädigung von Euch verursacht wurde.

Im Übrigen, wird die Versicherung allerhöchsten den Zeitwert der Tür ersetzen - wenn überhaupt. 

Je nach dem, wie tief die "Kratzer" sind, lässt sich das von einem halbwegs geübten Handwerker auch mit später nahezu unsichtbaren Wachsstiften (gibt´s im Baumarkt für kleines Geld) perfekt kaschieren.

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Die bundesweite, zentrale Inkassostelle für (Rück-)Forderungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter ist - frag mich bitte nicht warum - die Agentur für Arbeit in Recklinghausen. Tel.-Vorwahl ist: 02361- Es sollte auch die kostenfreie 0800-4555510 angegeben sein.

Oben links, steht unter "mein Zeichen" eine 13-stellige Nummer. Diese muss mit der "Vertragsgegenstandsnummer" im Text übereinstimmen.

Auf der Rückseite sollten die einzelnen Forderungen um die es geht, detailliert aufgelistet sein.

Findest Du das alles auf dem Schreiben und kannst dir die Forderung immer noch nicht erklären, solltest Du dich mit der Zentralkasse in Nürnberg unter 0911-179 902332 in Verbindung setzen.

Reagierst Du nicht, steht alsbald der Zoll vor deiner Tür und wird pfänden.

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Was sagt, bzw. schreibt denn der bei der Rückgabe anwesende Schlichter zu dem Sachverhalt?

Ist schriftlich festgehalten, dass Du weiterhin Ansprüche hast?

Wenn ja, dann wieder zur Staatsanwaltschaft und die Wiederaufnahme des Unterschlagungsverfahrens in die Wege leiten.

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Darf der Vermieter die komplette Beseitigung von Feuchtigkeit verweigern? Und muss der Vermieter für teure Wandfarbe aufkommen?

Hallo, wir sind im Sommer in eine Wohnung mit Einbauküche mit Elektrogeräten gezogen. Bei der Übergabe fiel uns nichts gravierendes auf. Letzten Monat haben wir den Backofen austauschen lassen. Beim Einbau ist uns aufgefallen, dass hinter dem Ofen Schimmel und hinter der Spülmaschine Schimmel ist. Wir konnten uns allerdings nicht erklären, woher dieser Schimmel kommen konnte. Erst aus Zufall entdeckte mein Freund, dass es hinter der Spülmaschine tropft, sobald diese eingeschaltet ist. Der Vermieter wurde stets informiert. Letzte Woche fiel mir beim Putzen auf, dass die Wohnzimmerwand, die an der Küche angrenzt, feucht ist. Mit dem Vermieter abgesprochen, haben wir die nasse Tapete entfernt und entdeckt, dass gut 1/3 der Wand schrecklich feucht ist.

Kleine Randinfo: Wir lüften und heizen 4-5 Mal am Tag, wie empfohlen.

Nun war ein Sachverständiger da und hat uns mitgeteilt, dass das Wasser hinter der Spülmaschine wohl seit geraumer Zeit unter die Küchenfliesen gelaufen ist und sich bis zum Wohnzimmer durchgezogen hat. Der Sachverständige sagte uns, die Küchenschränke, einige Fliesen und Tapeten müssten entfernt werden, um die Küche fachgerecht trocknen zu können.

Der Vermieter möchte allerdings nicht, dass die Küche abmontiert oder Fliesen entfernt werden. Er würde die Feuchtigkeit unter den Fliesen gerne selbstständig trocknen lassen und nur die Wände professionell behandeln lassen. Ist das denn zulässig, dass man bewusst feuchte Stellen sich selbst überlässt? Und ist es denn nicht so, dass auch neuer Schimmel unter den Fliesen entstehen kann? Wir sorgen uns auch um die Gesundheit von uns und den Kindern in unserer Familie.

Die zweite Frage bezieht sich auf das Wohnzimmer. Die befallene Wand haben wir mit einer sehr hochwertigen Wandfarbe gestrichen. Der Eimer kostete uns sehr viel Geld. Muss der Vermieter uns denn genau dieselbe Farbe erstatten, oder müssten wir uns mit einer günstigen Alternative Zufrieden geben?

Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid oder es finden sich Experten im Mietrecht oder selbst Betroffene unter euch.

Liebe Grüße.

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Die Antwort von LittleArrow ist weitestgehend korrekt.

Es ist offensichtlich, dass die Durchfeuchtung der Wand von der defekten Spülmaschine herrührt. Dass dieser Wasseraustritt so lange unentdeckt blieb und erst per Zufall aufgefallen ist, liegt ja daran, dass man normalerweise nicht hinter seine eingebaute Küchenzeile schaut. 

Damit hat sich das "Lüftungsproblem" m.E. zur Gänze erledigt. In der Wand, zudem verdeckt, aufsteigendes Wasser kann man nicht durch Lüften verhindern. Wer kann schon hinter einer Küchenzeile lüften?

Halbe Sachen, wie vom Vermieter vorgeschlagen, sind definitiv kontraproduktiv. Es macht keinen Sinn, die Fliesen nicht abzuschlagen. Die Trocknungsdauer würde Monate in Anspruch nehmen. Über diese Zeit wäre die Küche nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Von daher: Küche komplett abbauen, Fliesen runter (ein neuer Fliesenspiegel, wenn es denn unbedingt einer sein muss, kostet wirklich nicht die Welt), Wohnzimmerwand von der Tapete befreien und mit Trocknungsgerät (gerade jetzt im Winter, ist mit einer Selbstaustrocknung nicht zu rechnen) professionell trocknen.

Ab sofort die Miete kürzen! Schließlich seit ihr in eurem Wohnwert heftigst eingeschränkt, wenn die Küche (ggf. wochenlang) nicht nutzbar ist und das Wohnzimmer quasi zur Baustelle wird.

Der Vermieter hat alle Kosten der Instandsetzung und alle notwendigen Auslagen, die euch entstehen, zu ersetzen. 

Selbstverständlich muss er auch neue Tapeten und den exclusiven Anstrich im Wohnzimmer bezahlen. Stromkosten für die notwendigen Trockner (idealerweise mit kleinem Zwischenzähler erfassen) muss er ebenso zahlen, wie die ggf. notwendige Auslagerung der Wohnzimmeranbauwand. Solltet ihr, weil die Küche unbenutzbar ist, auswärts essen müssen, sind selbst diese Kosten im normalen Rahmen (also kein 4-Gang-Menü im Sternerestaurant), zu ersetzen.

Ob der Vermieter eine entsprechende Versicherung hat, bei der er sich schadlos halten kann, spielt für Euch keine Rolle.

Im Übrigen sollte man schleunigst überprüfen, ob die Durchfeuchtung nicht auch nach unten, in Keller oder Nachbarswohnung gezogen ist?


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Ja, eine Zwangssicherungshypothek lässt sich ins Grundbuch eintragen.

Jedoch gibt es ein paar formale Dinge, die zu beachten sind:

Die vollstreckbare Forderung muss höher als 750 € sein. Zudem muss der Titel absolut exakt auf den Namen des Grundstückseigentümers lauten.

Es gibt noch ein paar andere Voraussetzungen, siehe deshalb hier:  https://service.berlin.de/dienstleistung/326788/

Idealerweise, sollte man vorher prüfen, was für Hypotheken noch so auf dem Grundstück lasten.

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Um darauf korrekt antworten zu können, bedarf es ein wenig mehr Hintergrundinformation.

War das eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Oder ggf. ein pauschal versteuerter Minijob?

Wieviel Geld hast Du bar erhalten? Hast Du dafür quittiert?

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