Teilzeit und Vollzeit, kann man das einfach so ändern?

2 Antworten

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Das kann dein Chef nur mit einer Änderungskündigung erreichen, der du allerdings zustimmen musst. Sollte es zu einer Änderungskündigung kommen, kannst du diese sogar gerichtlich anfechten. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Firma könnte bei Beschäftigungsmangel ja Kurzarbeit anmelden, da kannst Du kaum was gegen einwenden. Dein gekürztes Nettogehalt würde um Kurzarbeitergeld aufgestockt.

Aber Kurzarbeit und Teilzeitarbeit sind ganz verschiedene Dinge. Vielleicht liegt hier eine sprachliche Verwechselung vor?

Für eine Teilzeittätigkeit muss der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden. Nur sagen, gilt nicht. Ohne Deine Zustimmung läuft keine Teilzeitarbeit!