Poolfahrzeug Abrechnung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir geht es um ein Poolfahrzeug für welches ein Fahrtenbuch geführt wurde.
Audi Q7 (Bruttolistenpreis 110000€) Anschaffung 01.04.2018, verkauft wurde der Wagen wieder zum 01.04.2020, Gesamtlaufleistung ~50000KM.
Ich selbst habe den Wagen für etwa 4000KM privat genutzt, im Zeitraum vom 01.10.2019 - 03.03.2020, allerdings wurde hier nie ein geldwerter Vorteil versteuert.
Ab dem 01.04.2020 bis zum 31.09.2020 hatte ich dann einen eigenen Dienstwagen welcher bei mir mit der 1% Regelung normal versteuert wurde.
Nun habe ich zum 01.10.2020 das Unternehmen gewechselt und mein alter Chef meinte die 4000KM des Q7 müssten noch versteuert werden.
Dafür wurden mir jetzt einfach 3350€ Netto vom Gehalt abgezogen, auf mein Bruttogehalt wurde nichts aufgeschlagen wie bei der 1% Regelung sonst üblich, letztendlich hat er praktisch einfach mein letztes Gehalt einbehalten.
Kann das sein? Meines Erachtens wurde hier kein Geldwerter Vorteil versteuert und mir einfach viel zu viel abgezogen.
Das Auto wurde im genannten Zeitraum "nur" für 2 längere Trips von mir privat genutzt (01.10.-04.10.2019 und 01.03-03.03.2020), dazwischen war das Auto im Büro und wurde von den Kollegen genutzt.
4 Antworten
Es ist ja kein dir zugewiesener Dienstwagen. Die KM sollten mit € 0,30,- berechnet werden, also € 1.200,-. Oder die 0,03% pro KM des Listenpreises
Ja, nur macht das Ganze ohne Auto keinen Sinn.
2. Ein-Prozent-Regelung anwendenDer Gesamtlistenpreis der Autos wird auf die Mitarbeiter umgerechnet:
1 % von 175.000 Euro = 1.750 Euro.
Dieser Betrag wird auf 30 Angestellte verteilt, egal wie viele Kilometer sie privat fahren: 1.750 Euro : 30 Fahrer = 58 Euro.
Für die pauschale Ein-Prozent-Regelung wird dieser Betrag bei jedem Mitarbeiter auf sein zu versteuerndes Einkommen aufgeschlagen.
3. Private HeimfahrtenDie werden pauschal mit 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Die Berechnung für den Pool funktioniert wie oben:
Dann dürfte er nur die Kilometer abrechnen
Die Frage ist hier wie?
Und müssten die Kilometer wie bei bei der 1% Regelung erst aufs Brutto aufgeschlagen werden um dann wieder beim Netto abgezogen zu werden?
Theoretisch muss man deine Gehaltsabrechnung im Zeitraum 01.10.2019 - 03.03.2020 korrigieren, 1% des Brutto Listenpreises zzgl. der Kilometer Wohnung-Arbeitsstätte. Und das für die Zeit, in der du den Q7 hattest.
Entschuldige war vielleicht etwas ungenau ausgedrückt.
Ich hatte den Wagen nicht durchgänging sondern "nur" für 2 längere Fahrten mit jeweils 2000KM im Zeitraum vom 01.10-04.10.2019 und 01.03.-03.03.2020. Dazwischen war der Wagen zur freien Verfügung im Büro und wurde auch von anderen Mitarbeitern (intensiv) genutzt.