Kleingewerbe und Einkommenssteuer?
Hallo!
Ich bin seit einiger Zeit dabei mich selbstständig zu machen und verkaufe bzw möchte restaurierte Konsolen auf eBay verkaufen.
Da ich von der Kleingewerbe-Regelung gebrauch mache muss ich keine Umsatzsteuer zahlen aber dafür die Einkommenssteuer, sofern die Grenze überschritten wird. Mein Gewinn wird ja durch die EÜR ermittelt. Und jetzt zu meiner Frage: Wie läuft das ab wenn ich meinen Gewinn grundsätzlich direkt wieder in neue Produkte investiere? Wird der Gewinn trotzdem in die Einkommenssteuer miteingerechnet? Und kann ich mit dem Gewinn so lange wirtschaften bis dieser komplett steuerfrei sein wird? Ich weiß, dass z.B. für Kryptos keine Steuern fällig sind, sofern diese ein Jahr lang gehalten wurden.
Bitte seid gnädig mit meiner Unwissenheit, ich schaue mich demnächst nach einem Steuerberater um, würde das trotzdem gerne vorab wissen.
Danke euch schon mal im Voraus!
3 Antworten
Hallo JFK96,
Bei der EÜR werden alle Kosten gegen alle Einnahmen verrechnet und das ist Dein Gewinn.
Wenn Du also für 1000 EUR einnahmen hast und dann für 900 EUR eine defekte Konsole kaufst, hast Du nur 100 EUR Gewinn gehabt, und zahlst nur für 100 EUR Steuern.
Deine Gesamt Steuerlast errechnet sich vereinfacht so:
Alle Deine Einnahmen aus Angestelltenverhältnis (sagen wir mal 20 Tsd.) + Einzelunternehmen (z.B. 10 Tsd) sind in Summe dann 30 Tsd.
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Und im Rechner da gibst Du dann 30.000 ein und siehst wie viel Steuern auf Dich zu kommen.
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PS: Wenn Du eine Buchhaltungssoftware nimmst wie Sevdesk.de, kannst Du die EÜR sehr einfach selber machen. Man bucht die Kosten und die Rechnungen in der Buchhaltungssoftware und kann dann mit 3 Mausklicks die EÜR erstellen.
Auch falls Du aus der Kleinunternehmerregelung raus fällst ist das dann kein Problem, weil die Software dann auch alle Umsatzsteuer für Dich richtig bucht.
Der arme Steuerberater.. Wenn du sowas aufziehst sprich ihn am Besten auf Differenzbesteuerung an. Dann versteuerst du direkt nur noch den Gewinn den du erwirtschaftest.
Hast du den steuerlichen Erfassungsbogen für das Finanzamt schon ausgefüllt? Wenn nicht tu das bzw. lass es den Steuerberater ausfüllen. Das wird ihn freuen. Das Finanzamt schickt diese Bögen oft sehr spät. Mit diesem bekommst du eine Steuernummer für dein Gewerbe! Hast du das Gewerbe schon angemeldet und eine Gewerbeanmeldung?
Wenn dein Umsatz über 22.000€ liegt, fliegst du nach 1 Jahr wieder raus aus der Kleinunternehmerregelung! Ab 410€ Gewinn greift der Härteausgleich bis ca 800€.
Und gib auf deine8. Rechnungen den Paragraph 19UstG an inklusive dem Wortlaut, dass du keine Umsatzsteuer ausweist. Ich hatte letztens den Fall, das Jemand alle Rechnungen korrigieren musste. Tust du das nicht sind alle Rechnungen umsatzsteuerpflichtig! Das ist fast mit das Wichtigste.
Viel Glück du schaffst das. Der Anfang ist das schwerste.
Wenn Du erzielte Gewinne wieder in Deine Firma investierst, z. B. Ware oder Werkzeug einkaufst, dann veringerst Du logischerweise Deinen Gewinn!
Und weniger Gewinn bedeutet dann weniger oder gar keine Steuer, die Du zahlen musst!