Kann ein Straftäter Einkommensteuerbescheide korrigieren lassen wenn er erwischt wurde und das ergaunerte Geld zurück zahlen muss?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine spannende Frage.

Ich bin übrigens anderer Ansicht, als @Eifelia und glaube nicht, dass es ein Fall des § 175 AO ist. Eine Verurteilung wegen eines Betrugs sehe ich nciht als steuerlich relevanten Grundlagenbescheid.

Ich sehe es eher als eine Art Korrektur einer Vergütung, wie bei einem Mangel der Lesitung, oder einem verstecktem Mangel bei einer Lieferung und der resultierenden Teilrückzahlung.

Im Zahlungsjahr sind die Erlöse um den Rückzahlungsbtrag zu mindern, so wie es auch @Andri123 sieht.

Es kann natürlich Diskussionen mit dem Finanzamt geben,die der Ansicht sein könnten, Rückzahlung nicht abzugsfähig, weil aus krimineller Tätigkeit, ber das uzieht hier m.E. nicht, denn es wurde zu viel abgerechnet udn das zu viel, wird zurück gezahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Eifelia  04.09.2023, 21:28

Das war wohl missverständlich von mir formuliert. Ich halte das auch nicht für einen Fall des § 175 AO - was ich ausdrücken wollte, ist, dass für eine Änderung von Altbescheiden ein solcher Fall vorliegen müsste - was aber mMn nicht der Fall ist.

Ich sehe hier auch das Abflussprinzip als gegeben.

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wfwbinder  04.09.2023, 22:12
@Eifelia

Dann sind wir uns einige. Hatte ich falsch verstanden.

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Privatier59 
Fragesteller
 05.09.2023, 05:59

Das Thema ist so vielschichtig, dass es den Rahmen eines derartigen Forums sprengt.

Zum Beispiel wäre eine der Detailfragen, worauf es für die steuerliche Relevanz überhaupt ankommen würde:

Auf die strafrechtliche Verurteilung?

Auf den zivilrechtlichen Vollstreckungstitel?

Oder gar auf die tatsächliche Zahlung des Schadensersatzes aufgrund des Vollstreckungstitels.

Im letztgenannten Fall hätte der Zahnarzt schlechte Karten. Medienberichten zufolge soll er verarmt sein und das angeblich durch eine Ehescheidung.

Das wiederum erinnert mich an den Kalauer aus einer schon recht alten Büttenrede im kölschen Karneval:

"Ein Bier, zwei Korn= 0,8. Eine Frau, zwei Kinder= Nullkommanix."

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Eine Korrektur gibt es nicht.

Die ungerechtfertigten Zahlungen wurden im Rahmen der Tätigkeit als Zahnarzt eingenommen und im entsprechenden Kalenderjahr versteuert.

Das Geld floss ja auch.

Jetzt muss er vereinnahmte Betriebseinnahmen wird zurückzahlen. Vermutlich wird es im aktuellen Jahr also einen entsprechenden Verlust ergeben.

Ich glaube eher, dass das im Rückzahlungsjahr zu negativen Einnahmen führt.

Und eine Rückzahlung von Einnahmen wird es wohl auch sein, er zahlt ja nicht an den weissen Ring, sondern an die KV zurück.

Privatier59 
Fragesteller
 04.09.2023, 17:29

Wenn das stimmen sollte würde es ohnehin darauf hinaus laufen, dass es steuerlich nicht relevant wäre. Dem Herren droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe und fürs Tüten kleben gibt es keine nennenswerte Bezahlung.

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Andri123  04.09.2023, 18:21
@Privatier59

Zudem wohl Berufsverbot. Vielleicht auch nur als "selbstabrechnender Zahnarzt", wie ich gerade in einem anderen Fall lese.

Mein eigener Zahnarzt ist übrigens erstaunlicherweise plötzlich nicht mehr Praxisinhaber, sondern dort angestellt.

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Um frühere, endgültige Steuerbescheide korrigieren zu können, muss ein rückwirkendes Ereignis vorliegen, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - das ist ein schwierig zu beackerndes Feld.

Dazu gehört beispielsweise, wenn nach Abzug einer Spende dem Empfänger die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt wird oder wenn eine Schmiergeldzahlung abgesetzt wurde und der Empfänger wegen dieser Zahlung rechtskräftig verurteilt wird. - die meisten Urteile zum Thema, die man in der Literatur so findet, betreffen Steuernachzahlungen, keine Erstattungen...

Andri123  04.09.2023, 18:25

Hier hat mal ein Pflegedienst in grossem Stil betrogen. Da gab es auch keine Steuerrückzahlung, sondern eine zusätzliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Umfang von 1,4 Mio.

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Eifelia  04.09.2023, 21:30
@Andri123

Ja, aber hier wurde ja postuliert, das die Steuer für die ergaunerten Mittel bezahlt wurde.

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Andri123  04.09.2023, 21:43
@Eifelia

Herr Privatier glaubt bestimmt an das Gute im Menschen (nein).

Ich wollte das einfach nur sinnlos anmerken, vielen Dank für Deine gute Antwort.

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