"Körperverletzung" durch Prügelei mit einem Mitschüler auf dem Schulhof: wer haftet?

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Das ist so eine Sache. Rechtlich mehrere Komponenten.

  • die Kosten für die Behandlung werden auf jeden Fall erstmal von der Krankenkasse getragen.

  • der Verursacher eines Schadens an der Gesundheit haftet natürlich für diesen Schaden den er angerichtet hat. Somit besteht erstmal eine Haftung des "Prügeleigegners" denn auch 10-jährige wissen schon, dass so etwas zu Verletzungen führen kann. Also Haftung des "Schlägers-Körperverletzers" auch dann wenn er keinen Schaden verursachen wollte, ganz normal nach § 823 BGB. Ggf. auch für Schmerzensgeld.

  • Die Schule hat für die Schüler nachtürlich die Fürsorgepflicht. Daher gibt es auf den Pausenhöfen ja auch eine, oder mehrere Aufsichtspersonen. Hier ist zu prüfen, ob diese Aufsicht die Pflicht erfüllt hat. Auf jeden Fall würde ich die Sache auch der Schule melden und vorsorglich Ansprüche melden.