Kann doppelte Miete nicht zahlen?
Wir haben im Dezember letzten Jahres die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten, in der wir seit 13 Jahren wohnen (Stress mit dem Vermieter gab es immer wieder, wegen so Geschichten wie z.B. handschriftlich geschriebener, in kleinster Weise nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen, die wir zahlten, damit er keinen Stress macht (sowas wie brüllend an unserer Wohnungstür klopfen) oder dass er das Schloss aus unserem Keller ausbaute, damit wir ihn nicht zuschließen konnten, oder dass er plötzlich unangemeldet auf unserem Balkon stand. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann beschlossen zum Mieterverein zu gehen & und zu wehren. Daraufhin flatterte die fristlose Kündigung ein mit der Begründung, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört sei. Ob das so rechtens war und er damit durchgekommen wäre ist hier erstmal egal, da wir auf diesen Stress keine Lust mehr hatten und Angst davor, was eventuell als nächstes kommen könnte, suchten wir eine Wohnung. Fristlos kündigen konnte er uns sowieso nicht, da wir schon solange in der Wohnung leben und die Frist so automatisch 9 Monate beträgt. Diese Frist würde im September auslaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die wir ab 01.07 beziehen mussten. Leider will uns der Vermieter nun nicht gehen lassen, ohne dass wir die 3 Monate Miete bezahlen und einen Nachmieter dürfen wir auch nicht suchen. Wir können aber keine doppelte Miete bezahlen. Kann man da irgendwas machen? Immerhin hatte uns der Vermieter ja fristlos gekündigt.
Liebe Grüße
5 Antworten
Auf die vor ueber einem halben Jahr erhaltene fristlose Kuendigung koennt ihr euch heute nicht mehr berufen. Ihr seid ja nicht ausgezogen. Sofern der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhaeltnisses nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen hat, besteht wieder ein unbefristetes Mietverhaeltnis, das den allgemeinen Kuendigungsfristen unterliegt.
Ihr habt aber doch eine fristlose Kuendigung erhalten und keine fristgemaesse.
Zwar duerfte der Vermieter nicht zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt gewesen sein, doch das macht aus einer fristlosen Kuendigung ja keine fristgemaesse.
Ihr habt also eine (wahrscheinlich unwirksame) fristlose Kuendigung erhalten und seid weiter in der Wohnung geblieben, ohne dass der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhaeltnisses widersprochen oder eine Raeumungsklage eingereicht hat. Somit ist die Kuendigung vom Tisch und es besteht nach meinem Verstaendnis des § 545 BGB nach wie vor ein unbefristetes Mietverhaeltnis, das den allgemeinen Kuendigungsfristen unterliegt.
Fristlos kündigen aus wichtigem Grund geht sehr wohl. Die "Ereignisschwelle" so etwas zu wollen und dann auch noch zu formulieren, ist aber sehr hoch ...
Habt ihr die Fristlose Kündigung vorliegen und seid nicht dagegen vorgegangen?
Wenn ihr nicht dagegen vorgegangen seid, dann habt ihr sie akzeptiert, der VM kann euch allerdings nicht ohne Räumungstitel rauswerfen, ergo seid ihr geblieben, bis ihr was neues hattet. Ihr geht jetzt einfach und verweist auf die Fristlose Kündigung. Zumal in den meisten fristlosen noch sowas steht wie wandelt sich in eine Fristgerechte, wenn sie ungültig ist. Auch die fristgerechte währe im März abgelaufen.
Seid ihr allerdings gegen die Kündigung vorgegangen und sie wurde zurückgenommen, dann müsst ihr tatsächlich neu kündigen und noch 3 Monate zahlen. Bietet dem VM an, das er eure Kaution dafür verwendet, wenn ihr nicht zahlen könnt.
Wenn er nicht selbst drauf kommt ...
Scheinbar weiss er das aber. Sonst wuerde er ja nicht auf die 3 Monate bestehen.
Kein Geld ... Kaution anbieten ... schneidet doch den neuen Vermieter, der auch Kaution haben möchte, oder?
Das Zurückverlangen der Kaution ist auch so eine Sache, die gewissenhaft nachdrücklich verlangt werden sollte.
Wenn man hier nichts unternimmt, dann behält der Vermieter i.d.R. die Kaution für ein Jahr nach dem Auszug aus der Wohnung mit Begründungen, wie "... muss noch prüfen ..." usw.
Fristlos ist fristlos ... dh. ein "Frist", so wie die im Mietvertrag ... "Kündigungsfrist 3 Monate" ist damit m.E. hinfällig.
Selbstverständlich hat man das Recht zur Nachmietersuche ... dieses Recht beugen aber Vermieter gerne (... unabhängig davon, der Vermieter muss keinen der dann gemachten Vorschläge akzeptieren ...)
Gezahlte Nebenkostenabrechnungen sind so etwas wie "stillschweigendes Anerkenntnis" ... also, das nächste Mal der NK-Abrechnung schriftlich widersprechen und unter Vorbehalt (... der Vorbehalt muss entsprechend erläutert werden ... am Besten im Widerspruch ...) bezahlen.
Aktionen, wie "brüllend ..." usw. ... das bitte zur Beweissicherung aufzeichnen ... ggf. Zeugen hinzunehmen ... Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde stellen ...
"Hausfrieden nachhaltig gestört" ... DAS muss der Vermieter beweisen ... ich hätte hier entsprechend reagiert und die "fristlose Kündigung", die in jedem falle Unrecht ist, schriftlich widersprochen.
DAS GANZE HIER IST KEINE RECHTSBERATUNG VON MIR, SONDERN DAS ERGEBNIS VIELER JAHRE ERFAHRUNGSAMMEN MIT PERSÖNLICH ERLEBTEN (... und tiefer gehendes Studium der entsprechenden Rechtsgrundlagen ...)
Der Mieterverein ist die richtige Anlaufstelle für solche Forderungen und hat auch eine juristische Vertretung .
Warum fragt ihr da nicht ?
Kommt schon noch, die machen ja um 8 Uhr auf. Wollte vorher nur Infos einholen da ich nicht 2 Mieten zahlen kann
Dann sprich mit deiner Bank, oder mit Freunden Verwandten oder Arbeitgeber über ein kleinen Kredit.
Beim Mieterverein nachfragen, ob ein früherer Auszug wegen "Unzumutbarkeit" möglich wäre.
Fristlos konnte er laut Mieterverein ja sowieso nicht kündigen, weil wir 13 Jahre in der Wohnung leben. Wenn das Mietverhältnis normal weiter besteht, verstehe Ich nicht, wieso uns der Mieterverein erzählte, wir hätten im Juli Widerspruch für die Kündigung einlegen müssen, falls wir bis dahin keine Wohnung gefunden hätten, mit der Begründung, dass im September die Kündigungsfrist der 9 Monate ausgelaufen wäre?