Mietverträge beziehen sich auf die Mietsache und nicht der "Außentür". Dafür gibt es Versicherungen für den Vermieter ... Gebäudeversicherung z.B. ... auch Vandalismus sollte der Vermieter für sein Gebäude versichert haben.

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Kann doppelte Miete nicht zahlen?

Wir haben im Dezember letzten Jahres die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten, in der wir seit 13 Jahren wohnen (Stress mit dem Vermieter gab es immer wieder, wegen so Geschichten wie z.B. handschriftlich geschriebener, in kleinster Weise nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen, die wir zahlten, damit er keinen Stress macht (sowas wie brüllend an unserer Wohnungstür klopfen) oder dass er das Schloss aus unserem Keller ausbaute, damit wir ihn nicht zuschließen konnten, oder dass er plötzlich unangemeldet auf unserem Balkon stand. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann beschlossen zum Mieterverein zu gehen & und zu wehren. Daraufhin flatterte die fristlose Kündigung ein mit der Begründung, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört sei. Ob das so rechtens war und er damit durchgekommen wäre ist hier erstmal egal, da wir auf diesen Stress keine Lust mehr hatten und Angst davor, was eventuell als nächstes kommen könnte, suchten wir eine Wohnung. Fristlos kündigen konnte er uns sowieso nicht, da wir schon solange in der Wohnung leben und die Frist so automatisch 9 Monate beträgt. Diese Frist würde im September auslaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die wir ab 01.07 beziehen mussten. Leider will uns der Vermieter nun nicht gehen lassen, ohne dass wir die 3 Monate Miete bezahlen und einen Nachmieter dürfen wir auch nicht suchen. Wir können aber keine doppelte Miete bezahlen. Kann man da irgendwas machen? Immerhin hatte uns der Vermieter ja fristlos gekündigt.

Liebe Grüße

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Fristlos ist fristlos ... dh. ein "Frist", so wie die im Mietvertrag ... "Kündigungsfrist 3 Monate" ist damit m.E. hinfällig.
Selbstverständlich hat man das Recht zur Nachmietersuche ... dieses Recht beugen aber Vermieter gerne (... unabhängig davon, der Vermieter muss keinen der dann gemachten Vorschläge akzeptieren ...)
Gezahlte Nebenkostenabrechnungen sind so etwas wie "stillschweigendes Anerkenntnis" ... also, das nächste Mal der NK-Abrechnung schriftlich widersprechen und unter Vorbehalt (... der Vorbehalt muss entsprechend erläutert werden ... am Besten im Widerspruch ...) bezahlen.
Aktionen, wie "brüllend ..." usw. ... das bitte zur Beweissicherung aufzeichnen ... ggf. Zeugen hinzunehmen ... Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde stellen ...
"Hausfrieden nachhaltig gestört" ... DAS muss der Vermieter beweisen ... ich hätte hier entsprechend reagiert und die "fristlose Kündigung", die in jedem falle Unrecht ist, schriftlich widersprochen.
DAS GANZE HIER IST KEINE RECHTSBERATUNG VON MIR, SONDERN DAS ERGEBNIS VIELER JAHRE ERFAHRUNGSAMMEN MIT PERSÖNLICH ERLEBTEN (... und tiefer gehendes Studium der entsprechenden Rechtsgrundlagen ...)

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rsg group mcfit schickt keine Kündigungsbestätigung und auch das Nachhaken (... ich habe dann ein FAX mit FAX-Quittung geschickt ...) wird einfach ignoriert.
Mit meiner ersten Kündigung online habe ich auch die SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung entzogen. Auch das wurde ignoriert und wird mir nun als "Bankgebühr für Rückbuchung" als Schaden berechnet.
Insgesamt habe ich 3x gekündigt und McFit rsp. die RSG Group verlängert vertragswidrig den Vertrag einfach einseitig (... so wurden Kündigungsbestätigungen im Zeitraum der Pandemie Monat für Monat "weitergeschoben" ohne das Einverständnis meinerseits.
Ich bekam es dann mit einem Inkassounternehmen DEBITOR.DE. Umfangreiche eMail, FAX und WhatsApp-Korrespondenz hat es mich gekostet, dass dieses Inkassounternehmen die Tätigkeit gegen mich einstellte, und zwar ohne Begründung. Dafür bekam ich es dann später mit einem zweiten Inkassounternehmen DEBIN GmbH & Co.KG zu tun. Auch hier das gleiche "Spiel", jedoch mit der Konsequenz, das nunmehr die "Rechtsanwältin" Heike Kerscher über dieses Inkassounternehmen nunmehr das gerichtliche Mahnverfahren anstrengt. Ich weigere mich stringent mit dieser "Frau" zusammenzuarbeiten. Die "Anwaltliche Zahlungsaufforderung" (... so steht es im Betreff ...) mit über 3 Seiten verteilten "Bemerkungen" Suggestives, Einschüchterndes und m.E. "Unzivilisiertes".
Ich habe nicht die Absicht mich mit dieser "Frau" weiter in Korrespondenz zu begeben.
Gegen das Unternehmen DEBIN GmbH & Co.KG werde ich Strafanzeige stellen und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren und um Stellungnahme bitten.
Gegen die "Rechtsanwältin" werde ich spätestens mit dem "gelben" Schreiben vom Amtsgericht (... werde alles an Forderungen ablehnen ...) dito eine Strafanzeige erstellen, sowie die zuständige Rechtsanwaltskammer zur Stellungnahme auffordern.
WAS ZU VIEL IST, IST ZU VIEL!!! ICH HABE DIE SCH... VOLL!!!

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