Mietverträge beziehen sich auf die Mietsache und nicht der "Außentür". Dafür gibt es Versicherungen für den Vermieter ... Gebäudeversicherung z.B. ... auch Vandalismus sollte der Vermieter für sein Gebäude versichert haben.
Fristlos ist fristlos ... dh. ein "Frist", so wie die im Mietvertrag ... "Kündigungsfrist 3 Monate" ist damit m.E. hinfällig.
Selbstverständlich hat man das Recht zur Nachmietersuche ... dieses Recht beugen aber Vermieter gerne (... unabhängig davon, der Vermieter muss keinen der dann gemachten Vorschläge akzeptieren ...)
Gezahlte Nebenkostenabrechnungen sind so etwas wie "stillschweigendes Anerkenntnis" ... also, das nächste Mal der NK-Abrechnung schriftlich widersprechen und unter Vorbehalt (... der Vorbehalt muss entsprechend erläutert werden ... am Besten im Widerspruch ...) bezahlen.
Aktionen, wie "brüllend ..." usw. ... das bitte zur Beweissicherung aufzeichnen ... ggf. Zeugen hinzunehmen ... Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde stellen ...
"Hausfrieden nachhaltig gestört" ... DAS muss der Vermieter beweisen ... ich hätte hier entsprechend reagiert und die "fristlose Kündigung", die in jedem falle Unrecht ist, schriftlich widersprochen.
DAS GANZE HIER IST KEINE RECHTSBERATUNG VON MIR, SONDERN DAS ERGEBNIS VIELER JAHRE ERFAHRUNGSAMMEN MIT PERSÖNLICH ERLEBTEN (... und tiefer gehendes Studium der entsprechenden Rechtsgrundlagen ...)
rsg group mcfit schickt keine Kündigungsbestätigung und auch das Nachhaken (... ich habe dann ein FAX mit FAX-Quittung geschickt ...) wird einfach ignoriert.
Mit meiner ersten Kündigung online habe ich auch die SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung entzogen. Auch das wurde ignoriert und wird mir nun als "Bankgebühr für Rückbuchung" als Schaden berechnet.
Insgesamt habe ich 3x gekündigt und McFit rsp. die RSG Group verlängert vertragswidrig den Vertrag einfach einseitig (... so wurden Kündigungsbestätigungen im Zeitraum der Pandemie Monat für Monat "weitergeschoben" ohne das Einverständnis meinerseits.
Ich bekam es dann mit einem Inkassounternehmen DEBITOR.DE. Umfangreiche eMail, FAX und WhatsApp-Korrespondenz hat es mich gekostet, dass dieses Inkassounternehmen die Tätigkeit gegen mich einstellte, und zwar ohne Begründung. Dafür bekam ich es dann später mit einem zweiten Inkassounternehmen DEBIN GmbH & Co.KG zu tun. Auch hier das gleiche "Spiel", jedoch mit der Konsequenz, das nunmehr die "Rechtsanwältin" Heike Kerscher über dieses Inkassounternehmen nunmehr das gerichtliche Mahnverfahren anstrengt. Ich weigere mich stringent mit dieser "Frau" zusammenzuarbeiten. Die "Anwaltliche Zahlungsaufforderung" (... so steht es im Betreff ...) mit über 3 Seiten verteilten "Bemerkungen" Suggestives, Einschüchterndes und m.E. "Unzivilisiertes".
Ich habe nicht die Absicht mich mit dieser "Frau" weiter in Korrespondenz zu begeben.
Gegen das Unternehmen DEBIN GmbH & Co.KG werde ich Strafanzeige stellen und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren und um Stellungnahme bitten.
Gegen die "Rechtsanwältin" werde ich spätestens mit dem "gelben" Schreiben vom Amtsgericht (... werde alles an Forderungen ablehnen ...) dito eine Strafanzeige erstellen, sowie die zuständige Rechtsanwaltskammer zur Stellungnahme auffordern.
WAS ZU VIEL IST, IST ZU VIEL!!! ICH HABE DIE SCH... VOLL!!!