![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279255000)
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/DerCAM/1658196011582_nmmslarge__504_489_581_581_3dfce360c79a02b43163397491dd1667.jpg?v=1658196012000)
Darf er, ist aber unsinnig. Schliesslich verscherzt er es sich damit mit seinen rauchenden Mitarbeitern. Unzufriedene Mitarbeiter koennen jedoch kaum im Interesse des Betriebs sein. Aber er darf.
Darf er, ist aber unsinnig. Schliesslich verscherzt er es sich damit mit seinen rauchenden Mitarbeitern. Unzufriedene Mitarbeiter koennen jedoch kaum im Interesse des Betriebs sein. Aber er darf.
Der Beitragsservice wird den Beitrag wahrscheinlich von dir verlangen. Das ist bis zu fast 4 Jahre rueckwirkend moglich.
Sie Haben mich Absichtlich um ein Jahr Später angemeldet wegen der Volljährigkeit damit ich von ihnen nicht schnell und nicht leicht ausziehen darf von zu Hause
Das halte ich fuer aeusserst unwahrscheinlich. Deine damals siebzehnjaehrige Mutter hatte damals sicher andere Probleme als ausgerechnet die Angst davor, dass du bereits 18 Jahre spaeter volljaehrig wirst statt 19 Jahre spaeter.
Meine Mutter habe mich angemeldet als ich genau 1 Jahr alt wurde sie heiratete im Jahr 1999 im Februar wo sie schon mit mir Schwanger war. Wo ich 6 Monate alt war diesen Mann und in meiner Geburtsurkunde steht sein Name das er mein Vater ist obwohl er nicht mein Vater ist
Deine Mutter war mit dir schwanger, als sie im Februar 1999 ihren Mann geheiratet hat und dieser wurde dann 6 Monate spaeter, also immer noch im Jahr 1999, als Vater in deiner Geburtsurkunde eingetragen, obwohl deine Mutter deine Geburt erst ein Jahr spaeter mit einem Geburtsdatum im Jahr 2000 den Behoerden gemeldet hat? Das passt doch nichts zusammen. Wie konnte etwas zu einem Zeitpunkt in deiner Geburtsurkunde eingetragen werden, als diese noch gar nicht ausgestellt war?
Dass bei einer ehelichen Geburt der Ehemann unabhaengig von einer biologischen Vaterschaft der rechtliche Vater ist und somit auch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen wird, ist allgemein ueblich. Vermutlich auch in Bosnien.
Wenn du dennoch der Meinung bist, deine Geburtsurkunde trage ein falsches Geburtsdatum, musst du dich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat.
... das in 4,5 Monaten
Das allerdings fast nur waehrend der Heizperiode, in der noch keine Ansparungen aus den Vorauszahlungen in den heizfreien Sommermonaten entstanden sind. Da sind die Heizkosten rein rechnerisch schon sehr viel hoeher als im Jahresdurchschnitt.
ich habe schon über 1200 Artikel über Kleinanzeigen verkauft
Dann duerftest du laengst als gewerblicher Haendler anzusehen sein und deine Kunden haben dann auch ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Lass es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen, nimm die Schuhe zurueck und erstatte den gezahlten Preis. Wahrscheinlich kommst du sonst vom Regen in die Traufe.
Urlaub muss beantragt werden. Wird der Urlaubsantrag abgelehnt, darfst du ihn nicht antreten. Du kannst dann aber gerichtlich pruefen lassen, ob der Arbeitgeber zur Ablehnung berechtigt war. Das wuerde dann aber erst entschieden, wenn du da schon lange weg bist.
Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden.
Bedenke aber auch, dass du bei einer Kuendigung zum 30. Juni nur den halben Jahresanspruch hast (sofern du am 1. Januar schon dort beschaeftigt warst). Endet das Arbeitsverhaeltnis aber nur einen Tag spaeter und hat es dann laenger als 6 Monate bestanden, hast du bereits mindestens den vollen gesetzlichen Jahresanspruch von 4 Wochen. Moeglicherweise macht es Sinn, nicht zum 30. Juni, sondern erst zum 15. Juli zu kuendigen (wenn deine Kuendigungsfrist das zulaesst). Jedenfalls dann, wenn du nicht gleich am 1. Juli ein neues Arbeitsverhaeltnis antrittst (weil vom alten Arbeitgeber fuer das laufende Kalenderjahr bereits erhaltener oder ausgezahlt bekommener Urlaub auf die bei einem neuen Arbeitgeber fuer das gleiche Jahr entstehenden Urlaubsansprueche anzurechnen ist).
Auch wenn du das Geld zurueck schickst, entbindet dich das nicht von deinen kaufvertraglichen Pflichten. Du musst dann also trotzdem liefern und der Kaeufer kann dich auf Vertragserfuellung verklagen, wenn du nicht lieferst.
Mit einem somalischen Pass brauchst du erst einmal ein Visum fuer die Tuerkei. Dein deutscher Aufenthaltstitel spielt dabei jedoch keine Rolle. Den interessiert bei der Einreise in die Tuerkei niemanden.
Problematisch wird es aber bei der Rueckreise nach Deutschland. Ohne Aufenthaltstitel kannst du ja nicht nachweisen, dass du ueberhaupt nach Deutschland einreisen darfst. Wahrscheinlich wird dich die Fluggesellschaft dann gar nicht erst in den Flieger lassen.
Sollte dir das wider Erwarten aber doch gelingen, kommt bei der Einreise nach Deutschland das naechste Problem. Du hast kein Visum und kannst auch keinen Aufenthaltstitel nachweisen.
Nein. JuSchG § 11 Abs. 3 schreibt vor, dass du mit 17 ohne erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitperson gar nicht erst in Vorstellungen eingelassen werden darfst, wenn diese nach 24 Uhr enden.
Es ist also nicht so, dass Siebzehnjaehrige ohne entsprechende Begleitperson die laufende Vorstellung um 24 Uhr verlassen muessen, sie duerfen gar nicht erst rein gelassen werden.
Nun habe ich aber gelesen,dass man nicht mehr als 5000 US Dollar bzw.Euro einführen darf.
Dass das voelliger Unsinn ist, siehst du bereits daran, dass mitgefuehrtes Bargeld erst ab 10.000 Euro angemeldet werden muss. Wie koennte das sein, wenn nur maximal 5.000 Euro eingefuehrt werden duerften?
Also voelliger Quatsch!
Ich zahle bei mir in Thailand fast alles bar. Meine Soehne bezahlen hingegen so gut wie nie mit Bargeld, sondern fast alles mit dem Telefon (auch den Huehnerschenkel am Strassenstand fuer ca. 1 Euro ). Beides wird hier so gut wie ueberall (noch?) akzeptiert.
Die Leistungsbewertung entspricht der Schulnote 2.
Die Verhaltensbewertung ist jedoch widerspruechlich. Einerseits wird ihr nur ein "stets zufriedenstellendes" Verhalten bescheinigt (wuerde in Schulnoten einer 3 bis 4 entsprechen), andererseits wird ihr dann aber fuer eine "jederzeit sehr angenehme Zusammenarbeit" gedankt (was dann wieder eher einer guten 2 entspricht).
aber gleichzeitig wird eine Meldeadresse in Deutschland für das Führen eines Girokontos vorausgesetzt
Das haengt ganz von den Gepflogenheiten der betreffenden Bank ab. Wenn du weiterhin regelmaessig Eingaenge auf dem Konto haben wirst (deine Mieteinnahmen), sollte es eigentlich kein Problem sein, das Konto weiter zu fuehren.
Ich habe mich bereits vor ca. 20 Jahren aus Deutschland abgemeldet, unterhalte aber weiterhin mehrere Konten bei einer Bank in Deutschland, darunter auch ein Girokonto. Ebenso konnte ich dort problemlos Konten fuer meine Soehne einrichten, die nie in Deutschland gemeldet waren.
Ausserdem geht es bei dir ja gar nicht einmal um einen dauerhaften Verzug ins Ausland, sondern nur um eine voruebergehende Abwesenheit von ein paar Monaten. Klaere das im Vorfeld mit deiner Bank. Eigentlich sollte es da keine Probleme geben.
Wenn sie ein anstaendiger Mensch ist, soll sie hingehen und bezahlen. Eine Anzeige droht ihr dann nicht, weil sie sich dann ja auch nicht strafbar gemacht hat. Dazu muesste sie naemlich von Anfang an vorgehabt haben, nicht zu bezahlen. Das hatte sie aber nicht und wird ihr somit auch nicht nachgewiesen werden koennen.
Moeglicherweise werden deine Eltern informiert. Mehr wird aber nicht passieren. Keiner von euch hat eine Straftat oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Den Stuss glaubt euch doch kein Mensch. Das ist doch voellig lebensfremd.
Bleibt bei der Wahrheit und gebt zu, dass ihr klauen wolltet oder sagt gar nichts zur Sache. Aber versucht doch nicht, die zu verarschen, indem ihr eine solche Raeuberpistole auftischt.
Ich waere froh, wenn mich meine vielen Dummheiten in jungen und mittleren Jahren nur 20.000 Euro gekostet haetten. Allein dass ich damals mit dem Rauchen angefangen habe, hat mich bis heute schon ein Vielfaches davon gekostet. Und das war nur eine von vielen kostspieligen Dummheiten.
Also du mit deinen gerade mal 20.000 Euro stehst da vergleichsweise verdammt gut da.
Man kann auch noch am letzten Tag der Probezeit mit der in der Probezeit gueltign Frist gekuendigt werden. Dass das Arbeitsverhaeltnis dann erst nach Ablauf der Probezeit endet, ist voellig egal.
Das ist ne solide 2 ohne Sternchen. Die Dame scheint recht selbsbewusst aufzutreten, was aber nicht negativ sein muss.
Der neue Vertrag hat auf die Dauer deiner Betriebszugehoerigkeit keinen Einfluss. Die beginnt also nicht neu.