Muß es sich der Vermieter bieten lassen, daß seine Mieter andere Mitbewohner anpöbeln?

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hier ein passendes urteil dazu:

Wer seine Nachbarn beleidigt und beschimpft, riskiert den Rausschmiss aus der Mietswohnung. Das Amtsgericht Coburg hat entschieden, dass Vermieter pöbelnde Mieter sofort kündigen können (Aktenzeichen: 11 C 1036/08). Eine Abmahnung ist vor der Kündigung nicht nötig.

Im Urteilsfall hatte ein Mieter seine Nachbarn wiederholt als “Schlampe” oder “Dreckskinder” beschimpft. Selbst die Kündigung hielt ihn nicht davon ab, die anderen Mieter zu beleidigen. Freiwillig das Feld räumen, das wollte der Randalierer aber auch nicht. Doch der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter erfolgte in diesem Fall zu Recht. Der Grund: Der pöbelnde Mieter hatte den Hausfrieden mit seinen Beschimpfungen nachhaltig gestört. Das wurde laut Gericht auch dadurch deutlich, dass der Mieter von seinen Nachbarn einfach nicht lassen konnte und diese auch nach der Kündigung weiter beschimpfte.

weiter unter: http://daily-paragraph.de/index.php/archives/mietrecht/beleidigung/1906

Der Vermieter kann kündigen und zwar wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung (= Kündigung aus wichtigem Grund). Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Störung nicht mehr hinnehmbar ist.

Bei Wohnraummietverhältnissen kann auch eine nachhaltige Störung des Hausfriedens sowie eine von der Wohnung ausgehende Gesundheitsgefährdung die Kündigung rechtfertigen § 543 BGB i.V.m. § 569 Abs 2 BGB.

Wenn sich ein Mieter ständig daneben benimmt, kann der Vermieter wegen Unzumutbarkeit kündigen. Hier muss aber ganz genau festgehalten werden, wann was vorgefallen ist. Es muss ein entsprechendes sehr genaues Protokoll geführt werden ( Datum, UHrzeit, Art der Pöbelei, gegen wen usw. ). Da sind auch die übrigen Mieter gefragt. Wenn alle "zusammmen arbeiten" steigen die Chancen, den pöbelnden Mieter los zu werden. Wurde der entsprechende Mieter denn schon abgemahnt und auf die drohende Kündigung wegen Unzumutbarkeit hingewiesen? Wenn nicht, vielleicht ist das ja der erste Schritt ihn zur Vernunft zu bringen.

Der Mieter stört den Hausfrieden udn so kann er auch kündigen.

Auf der anderen Seite sollen doch die beleidigten Mieter mal Anzeigen einreichen. Wenn eine Reihe von Anzeigen vorliegt, wird der miese Mieter schnell vernünftig.

Die regelmäßige Mietzahlung ist keine Freikarte für die Störung des Hausfriedens. Eine wiederholte Verletzung des Hausfriedes berechtigt zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

Allerdings sollten die betroffenen Mieter auch Beweismaterial vorlegen und die Ereignisse bezeugen können.