Ich zahle bei mir in Thailand fast alles bar. Meine Soehne bezahlen hingegen so gut wie nie mit Bargeld, sondern fast alles mit dem Telefon (auch den Huehnerschenkel am Strassenstand fuer ca. 1 Euro ). Beides wird hier so gut wie ueberall (noch?) akzeptiert.
Es zaehlt der Preis, den du tatsaechlich bezahlt hast (plus eventueller Versandkosten).
Die Leistungsbewertung entspricht der Schulnote 2.
Die Verhaltensbewertung ist jedoch widerspruechlich. Einerseits wird ihr nur ein "stets zufriedenstellendes" Verhalten bescheinigt (wuerde in Schulnoten einer 3 bis 4 entsprechen), andererseits wird ihr dann aber fuer eine "jederzeit sehr angenehme Zusammenarbeit" gedankt (was dann wieder eher einer guten 2 entspricht).
aber gleichzeitig wird eine Meldeadresse in Deutschland für das Führen eines Girokontos vorausgesetzt
Das haengt ganz von den Gepflogenheiten der betreffenden Bank ab. Wenn du weiterhin regelmaessig Eingaenge auf dem Konto haben wirst (deine Mieteinnahmen), sollte es eigentlich kein Problem sein, das Konto weiter zu fuehren.
Ich habe mich bereits vor ca. 20 Jahren aus Deutschland abgemeldet, unterhalte aber weiterhin mehrere Konten bei einer Bank in Deutschland, darunter auch ein Girokonto. Ebenso konnte ich dort problemlos Konten fuer meine Soehne einrichten, die nie in Deutschland gemeldet waren.
Ausserdem geht es bei dir ja gar nicht einmal um einen dauerhaften Verzug ins Ausland, sondern nur um eine voruebergehende Abwesenheit von ein paar Monaten. Klaere das im Vorfeld mit deiner Bank. Eigentlich sollte es da keine Probleme geben.
Wenn sie ein anstaendiger Mensch ist, soll sie hingehen und bezahlen. Eine Anzeige droht ihr dann nicht, weil sie sich dann ja auch nicht strafbar gemacht hat. Dazu muesste sie naemlich von Anfang an vorgehabt haben, nicht zu bezahlen. Das hatte sie aber nicht und wird ihr somit auch nicht nachgewiesen werden koennen.
Moeglicherweise werden deine Eltern informiert. Mehr wird aber nicht passieren. Keiner von euch hat eine Straftat oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Den Stuss glaubt euch doch kein Mensch. Das ist doch voellig lebensfremd.
Bleibt bei der Wahrheit und gebt zu, dass ihr klauen wolltet oder sagt gar nichts zur Sache. Aber versucht doch nicht, die zu verarschen, indem ihr eine solche Raeuberpistole auftischt.
Ich waere froh, wenn mich meine vielen Dummheiten in jungen und mittleren Jahren nur 20.000 Euro gekostet haetten. Allein dass ich damals mit dem Rauchen angefangen habe, hat mich bis heute schon ein Vielfaches davon gekostet. Und das war nur eine von vielen kostspieligen Dummheiten.
Also du mit deinen gerade mal 20.000 Euro stehst da vergleichsweise verdammt gut da.
Man kann auch noch am letzten Tag der Probezeit mit der in der Probezeit gueltign Frist gekuendigt werden. Dass das Arbeitsverhaeltnis dann erst nach Ablauf der Probezeit endet, ist voellig egal.
Das ist ne solide 2 ohne Sternchen. Die Dame scheint recht selbsbewusst aufzutreten, was aber nicht negativ sein muss.
Der neue Vertrag hat auf die Dauer deiner Betriebszugehoerigkeit keinen Einfluss. Die beginnt also nicht neu.
Man erwirbt auch in der Probezeit schon einen Anspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat. Dein Arbeitsverhaeltnis wird insgesamt 3 volle Monate bestanden haben. Somit hast du einen Anspruch auf 1/4 des Jahresanspruchs.
Ob das mit dem einen Tag pro Monat bei dir hinhaut, kann ich dir allerdings erst sagen, wenn ich die Urlaubsregelung aus deinem Arbeitsvertrag (ggf. auch Tarifvertrag) kenne und weiss, an wie vielen Tagen du regelmaessig in der Woche arbeitest.
Bist du noch unter 18? dann geht es schon allein aus rechtlichen Gruenden nicht.
Bist du aber schon mindestens 18, ist es zwar rechtlich moeglich, es wird aber wahrscheinlich schwer sein, einen Haendler oder eine Bank zu finden, der oder die da mitmacht.
Hattest du die "Gewaehrleistung" vertraglich ausgeschlossen? Wenn ja, verlange von ihm den Beweis dafuer, dass der Lautsprecher bereits kaputt war, als er das Handy erhalten hat und dass du das auch wusstest.
Wenn nein, spielt es keine Rolle, ob du es wusstest. Es reicht dann der Beweis, dass der Lautsprecher von Anfang an kaputt war. Aber auch den wird dein Kaeufer wohl kaum erbringen koennen.
Du bist doch sicher kein Unternehmer und hast das Teil privat verkauft, oder?
Als Jugendlicher mit einem Erwachsenen sowieso. Als Erwachsener mit einem Jugendlichen in aller Regel ebenfalls. Es gibt aber bestimmte Konstellationen, in denen man es nicht darf (z.B. Ausnutzen einer Machtposition oder einer fehlenden Faehigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des/der Minderjaehrigen, Paysex).
Das geht zwar, allerdings nur mit Zustimmung des Glaeubigers. Ob der aber auch zustimmen wird?
Die sagen jetzt das Glasteile nicht in die Garantie fällt
Wenn das auch so in den Garantiebedingungen steht, ist es wohl so.
In manchen Clubs wird es niemanden interessieren, in anderen aber schon. In die werdet ihr dann nicht rein kommen. Es gibt auch immer mal wieder Razzien, bei denen die Polizei u.a. auch das Alter kontrolliert.
Streikrecht ja. Allerdings nur vom 1. Januar bis zum 30. November. Im Dezember ist Streikverbot.
Wenn die Jacke eine Faelschung ist, musst du sie natuerlich zuruecknehmen und dem Kaeufer den Preis plus alle Kosten erstatten.
Ist es denn eine Faelschung oder ist sie original?