

Auch ein Aufhebungsvertrag ginge hier nur wenn dein Mitmieter dem zustimmt.
Auch ein Aufhebungsvertrag ginge hier nur wenn dein Mitmieter dem zustimmt.
... jetzt habe ich eine Frist vom Gericht bekommen 2000€ innerhalb von 2 Wochen zu zahlen.
Das duerfte lediglich ein Mahnbescheid sein. Dem kann man widersprechen.
Wie kann es ueberhaupt sein, dass du mit 17 bereits Schulden bei einem Mobilfunkanbieter hast? Du kannst doch noch gar keine Vertraege schliessen, bei denen Schulden entstehen koennen?
Die Wertgegenstaende wurden wohl erst einmal sichergestellt, damit sie nach Klaerung der Erbangelegenheiten an den rechtmaessigen Eigentuemer uebergeben werden koennen. Vorher weiss ja niemand, wem sie ueberhaupt gehoeren.
Der Vermieter darf ihm das Parken dort erlauben.
Strafbar ist es nicht. Du wirst aber rausfliegen und vielleicht auch ein Hausverbot bekommen.
Kontrolliert wird das in aller Regel durchaus. Dem Betreiber drohen empfindliche Bussgelder, wenn er gegen das Jugendschutzgesetz verstoesst.
Eine Anzeige wegen Betrugs ist moeglich. Auf alle Faelle musst du sie aber zuruecknehmen und den Kaufpreis erstatten, wenn der Kaeufer das verlangt.
Eine Voraussetzung fuer die verkuerzte Kuendigungsfrist von ca. einem halben Monat zum Monatsende nach BGB 5 573c Abs. 3 ist, dass der Wohnraum ueberwiegend vom Vermieter mit Einrichtungsgegenstaenden auszustatten war. Bei einem Bett, ein paar Regalen und einem unbenutzbaren Schrank wird man aber kaum von "ueberwiegend" sprechen koennen.
Gibt es auch einen Teppich? Wenn ja, auch von der Vermieterin oder von dir selbst? Was ist mit Vorhaengen und Lampen?
Sofern sich aus dem Vertrag kein Kuendigungsverbot vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses ergibt, kannst du schon vorher mit der fuer die Probezeit vereinbarten Zweiwochenfrist kuendigen.
Du benoetigst die Zustimmung deines Vermieters. Wenn du die hast, darfst du es. Man nennt das dann Untervermietung.
Waere aber dumm. Gegenueber dem Vermieter waerst du ja weiterhin Mieter und wuerdest somit auch fuer so ziemlich alles haften, was da so passiert. Zahlt dein Untermieter nicht, musst du zahlen. Macht dein Untermieter was kaputt, musst du zahlen u.s.w.
Es kommt darauf an, ob du haettest arbeiten muessen, wenn kein Feiertag gewesen waere. Wenn ja, brauchst du die wegen des Feiertags ausgefallene Arbeitszeit natuerlich nicht nachzuholen. Wenn du aber am Donnerstag deinen freien Tag gehabt haettest und auch ohne Feiertag am Samstag haettest arbeiten muessen, musst du es auch in dieser Woche.
Wegen was willst du sie denn anzeigen? Es ist nicht gesetzlich verboten, etwas teurer zu verkaufen, als man es eingekauft hat. Das macht jeder Haendler so. Sonst koennte er ja niemals ueberleben.
Bei Mietvertraegen gibt es im Normalfall kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Ausnahme gibt es da nur bei online als Verbraucher mit einem Unternehmer ueber ein auf Fernabsatzvertraege ausgelegtes System geschlossenen Mietvertraegen, wenn man das Mietobjekt vorher nicht besichtigt hat.
Natuerlich nicht. "Ab 16" heisst "ab 16" und eben nicht "ab fast 16".
Die Entlassung aus der tuerkischen Staatsangehoerigkeit geht natuerlich nur ueber die zustaendigen tuerkischen Behoerden. Wenn bislang versaeumt wurde, diesen seine Geburt anzuzeigen, muss das halt nachgeholt werden.
In seinen deutschen Ausweispapieren steht aber sowieso nur seine deutsche Staatsangehoerigkeit und nicht auch seine tuerkische.
Das ist reine Verhandlungssache. Entweder ihr einigt euch irgendwie oder es kommt halt nicht zum Kuechenkauf und der Mieter muss sie beim Auszug mitnehmen oder entsorgen.
Eine Einbuergerung erfolgt nicht automatisch. Die muss man schon beantragen und dann auch die dafuer erforderlichen Voraussetzungen erfuellen.
Dafuer gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung und somit auch keine Strafe. Du darfst so lange draussen bleiben, wie es dir deine Eltern erlauben.
Es kommt darauf an, wegen was du krankgeschrieben bist und ob das Arbeiten im Minijob den Genesungsprozess beeintraechtigen wuerde. Du solltest deinen Arzt fragen und dir von diesem ggf. bescheinigen lassen, dass gegen die Ausuebung des Minijobs aus seiner aerztlichen Sicht keine Bedenken bestehen.
Es kommt darauf an, ob du dort laenger als 6 Monate beschaeftigt warst oder nicht. Wenn nicht, darf er das fuer den zu viel erhaltenen Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt zurueck verlangen. Wenn aber laenger als 6 Monate, dann nicht (BUrlG § 5 Abs. 3).
Aus den AGB des Veranstalters Live Nation:
3.1 Kinder bis 14 Jahre dürfen Konzerte nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten besuchen, der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte, für Konzerte bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z.B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird.
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Volljährigkeit,
Reife, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten,
die Heimfahrt des Kindes zu gewährleisten.
3.2 Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zu Veranstaltungen zu verweigern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Rock/Pop-Veranstaltungen richten sich regelmäßig an Erwachsene und sind in diesen Fällen keine für Kinder geeignete Veranstaltung. Sollten Eltern bzw. Erziehungsbeauftragte solche Veranstaltungen dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Hörschutz zu sorgen und, soweit für die konkrete Veranstaltung angeboten, Sitzplatztickets zu erwerben. Details für das jeweilige Konzert können bei uns erfragt werden.
Allerdings duerfen in Bayern in aller Regel bereits Jugendliche ab 14 ohne Begleitung Konzertveranstaltungen besuchen. Ich wuerde an deiner Stelle mal bei Live Nation anrufen oder per Mail dort anfragen.