Ich nutze meinen Privatwagen für Kundenbesuche, bekomme Summe X Brutto als Pauschale von der Firma, darf ich 0,30 € per km von der Steuer absetzen?

6 Antworten

Wenn die Pauschale versteuert wird und Dir - so Deine Idee - kein Kilometergeld gezahlt wird, dann kannst Du alleine das Kilometergeld als nichterstattete Reisekosten im Rahmen Deiner Werbungskosten in Anlage N ansetzen. Wenn die Summe Deiner Werbungskosten € 1.000/Jahr übersteigt, dann fängt die Minderung Deines steuerpflichtigen Einkommens an.

Jetzt geht es ans Rechnen unter der Annahme, dass Du schon anderweitige Werbungskosten von € 1.000 hast. Du hast - sagen wir - monatlich € 100 (= € 1.200/Jahr) an Fahrtkosten (also ca. 333 km) und stehst vor der Wahl diese abzusetzen oder bei der Firma einzureichen, was ist besser?

Beim Firmenmodell bekommst Du monatlich voll die € 100 erstattet.

Bei Deinem Modell mindert sich das zu versteuernde Einkommen um € 100/Monat. Je nach Deinem persönlichen Grenzsteuersatz, der vermutlich eher zwischen 25 und 45 % (aber keinesfalls bei 100 %) liegt, bekommst Du über Deine Steuererklärung also nur einen Teil der € 100 erstattet. 

Am besten fährst Du also mit dem Firmenmodell, insb. aber wenn Du gar keine Fahrtkosten hast.

Aus Deiner Antwort:

Denn das Unternehmen holt sich die 0,30€/km ja auch vom Finanzamt wieder, daher sehe ich es nicht ein, dass der Aufwand von meiner Bruttopauschale abgezogen wird.

Du kannst dieses Vorgehen mit Deinem Arbeitgeber natürlich intensiv diskutieren, aber er ist nicht verpflichtet darauf einzugehen.

Der Arbeitgeber kann sich die 0,30€/km nicht vom Finanzamt wiederholen. Da liegst Du völlig falsch. Dieser Betrag mindert - wie Deine Bruttopauschale - allenfalls den steuerpflichtigen Gewinn.

Allerdings spart der Arbeitgeber bei der Kilometergelderstattung gegenüber der Bruttopauschale den Arbeitgeberanteil an den Sozialkosten (RV, KV, etc.), während Du (zumindest) hinsichtlich der künftige Rentenansprüche verlierst. Aber ehe Du diese Materie mit dem Arbeitgeber diskutierst, musst Du noch meine vorhergehende Antwort verstehen;-)

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Hallo vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten, hätte auch gern mehr geschrieben. Hatte nur nicht so viele Zeichen zur Verfügung. Nun noch einmal im Detail.

Aktuell ist es bei mir und in dem Unternehmen so:
Ich bekomme zu meinem normalen Bruttogehalt einen pauschalen Zuschuss von Beispielweise 500€. Dieser Zuschuss ist Brutto und wird komplett versteuert und ist sozialversicherungspflichtig.

Aktuell reiche ich jeden Monat eine Reisekostenabrechnung bei meinem Unternehmen ein, in Der ich die gefahrenen Kilometer absetze. Habe ich dadurch zum Beispiel einen Kilometer-Aufwand von 100€, werden mir diese von der Pauschale (im Bsp. 500€) abgezogen. Ich bekomme dann 400€ Brutto und 100€ Netto (Reisekosten)

Folgende Gedanken habe ich mir dazu gemacht
Wenn ich die 500€ Brutto KFZ-Pauschale jeden Monat nehme und ich reiche den Kilometer Aufwand (0,30€/km) nicht bei meinem Unternehmen ein. Könnte ich doch theoretisch den Kilometer Aufwand (0,30€/km) am Ende des Jahres mit der Steuererklärung einreichen.

Somit hätte ich jeden Monat die 500€ Brutto mehr, aber am Ende des Jahres den Kilometeraufwand für berufliche Fahrten vom Finanzamt oben drauf.

Denn das Unternehmen holt sich die 0,30€/km ja auch vom Finanzamt wieder, daher sehe ich es nicht ein, dass der Aufwand von meiner Bruttopauschale abgezogen wird.

Ich hoffe die Frage ist so etwas klarer.

Daaanke an alle.

für steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ist der Steuerberater zuständig! Wir dürfen das hier nicht. Und dein Steuerberater wird dich auch aufklären ob das wirklich so clever ist wie du dir das denkst.

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@Tina34

Wir dürfen das hier nicht.

Warum gibst Du dann eine solche, folgende Antwort, Tina34?

Ansonsten kannst du eine genaue Kilometeraufstelllung mit Ort, Datum, Kunde etc. als Reisekostenabrechnung anfertigen und einreichen.



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Eine EingEBung  sagt mir, dass Du mit Deiner Überlegung  absolut recht hast und Dein Arbeitgeber  wegen Dummheit gesteinigt gehört.

 wegen Dummheit gesteinigt gehört

Ich sehe eher das Gegenteil, dass er wegen der kosteneffizienten Gestaltung zum kapitalistischen Unternehmer des Jahres gekürt werden solle. Näheres kannst Du in meiner Antwort und Kommentierung lessen.

Viele Grüße an Deinen RatgEBer;-)

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Etwas mehr Text hätte wirksam den Sachverhalt erläutert und der Rechtschreibung gedient.

Steuerlich geltend zu machende Reisekosten sind in Deinem Fall wohl km-Kosten (0,30 EUR pro gefahrenem km Dienstreise) und Verpflegungsmehraufwand (gemäß § 9 Absatz 4a EStG i.V. mit dem geltenden BMF-Schreiben zu den tatsächlichen Beträgen).

Rechne auf das Steuerjahr diese Beträge zusammen und ziehe die gezahlten Pauschalen dieses Jahres ab.

- Ist der Betrag negativ, hast Du mehr Pauschale erhalten als Ausgaben geltend zu machen waren. Der Überschuß ist als Gehalt zu versteuern.

- Ist der Betrag Null, ist alles ok. Nichts weiter ist zu tun.

- Ist der Betrag positiv, hattest Du mehr Ausgaben als erstattet wurden. Der Differenzbetrag ist als Werbungskosten anzusetzen.

Das ist jedoch identisch zum Rechenweg, die Pauschalen als Gehaltsbestandteil zu betrachten und dann die tatsächlichen Aufwendungen (km zu 0,30 EUR/km) und Verpflegungsmehraufwände als Werbungskosten geltend zu machen. Der Unterschied liegt für Dich nur darin, daß auf die Pauschalen keine Lohnsteuer fällig wird (da sie als Erstattung gelten) und Sozialabgaben ebenso entfallen. Das könntest Du aber auch erreichen, wenn ein Lohnsteuerfreibetrag in entsprechender Höhe eingerichtet wird.

was ist den aber wenn die Firma so intelligent ist und diese Fahrtkostenpauschale SV+LSt. pflichtig abrechnet? Das machen mittlerweile viele Firmen

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@Tina34

Wenn das mit SV+LSt abgerechnet wird, ist es gewöhnlicher Gehaltsbestandteil. Die Position wurde wahrscheinlich nur separat ausgewiesen, damit im Falle einer Gehaltserhöhung nur das Basisgehalt erhöht werden muß, bzw. damit ein Wegfall keiner Gehaltsreduktion gleich kommt ;-)

Der Arbeitgeber hat jedoch die Option, die Pauschale als steuerfreie Erstattung auszuzahlen, wenn sie nicht höher ist als die steuerlich geltend zu machenden Aufwände.

In jedem Fall muß man die tatsächlichen Beträge für Dienstreisen aufrechnen und als Werbungskosten zum Abzug bringen. Nur für den Fall einer steuerfreien Zahlung der Pauschalen werden diese direkt gegengerechnet.

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Hallo,

Gandalf hat das schon ganz gut beantwortet, aber besser gibst Du es Deinem Steuerberater, ist ziemlich kompliziert.

Übrigens, wenn Du Deine Frage stellst kannst Du die eigentliche Frage stellen, wie Du es oben gemacht hast und dann Details hinzufügen wo du ausführlich Dein Anliegen schildern kannst. Das machst Du wenn Du die Frage eingegeben hast im selben blauen Kasten weiter unten, bevor man Bilder einfügen kann. Manchmal sind da als Beispiel ähnliche Fragen dazwischen, deswegen übersehen einige die Funktion :) 

Alles Gute Dir,

Tom