muss meine Schwester mir einen Haustürschlüssel vom Elternhaus geben nachdem es eine Erbgemeinschaft besteht?

2 Antworten

Deine einzugswillige Schwester kann die 1/3 Anteile am Haus von Dir und der dritten im Bunde mieten, wenn Ihr damit einverstanden seid. Dann steht euch allerdings kein Schlüssel zu, dieses Recht haben Vermieter nicht.

Wenn Ihr Eure Anteile nicht an die Schwester vermieten wollt, dann könnt Ihr zu dritt an jemand Fremden vermieten oder Eure Anteile an die Schwester verkaufen oder das Haus zu dritt an jemand Fremden verkaufen (oder leer stehen lassen, was allerdings nicht sinnvoll ist). Werdet Ihr Euch nicht einig, dann kann jede der Schwestern die Teilungsversteigerung beantragen, dann wird das Haus verkauft - und jede Schwester kann natürlich mitbieten.

Die besagte Schwester darf gerne mit den Geschwistern deren Anteil am Erbe 2/3 beträgt einen Mietvertrag abschließen und folgend eine angemessene Miete bezahlen. ....

Ansonsten haben die Geschwister Anspruch auf freien Zutritt zum Haus.

Oder aber die Schwester kauft Euch zum angemessenen Preis / Marktwert Deinen / Euren Anteil am Haus ab - soweit Du / Ihr denn verkaufen möchtet.