HAUs geerbt , Schwester ausbezahlt, nun vermietet, wie AfA ansetzen und wie lange?

2 Antworten

  1. Der geerbte Teil: Rest der 50 Jahre, die seit Kauf oder Anschaffung durch die Eltern oder deren Rechtsvorgänger vergangen sind, mit wahrscheinlich 2% der Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten des Gebäudes.
  2. Der von der Schwester gekaufte Teil: 50 Jahre seit Kauf von der Schwester, mit wahrscheinlich 2% der Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten des Gebäudes.

Das ist doch nun wirklich einfach. Schwerer wird es sein, die Bemessungsgrundlage zu 1. zu finden.

Danke erstmal für die schnelle Antwort . Ist also so wie gedacht . Ja die Bemessungsgrundlage wird spannend zu setzen und zu belegen . Das Haus ist Baujahr 1980 also noch 8 Jahre AfA möglich

1
@Elixmania
Das Haus ist Baujahr 1980 also noch 8 Jahre AfA möglich

Es sei denn, die Abschreibungssätze werden noch mal geändert. Zuletzt war das 1965 (von 1% auf 2%), aber wegen Corona kann man nie ganz wissen.

0

Für den geerbten Anteil ist die Abschreibung auf Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Eltern fortzuführen, je nach Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung ist dort nichts mehr übrig.

Für den angeschafften Anteil sind die Anschaffungskosten auf das Grundstück und das Gebäude aufzuteilen, der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters für das Erstjahr ist anzuraten.