Schenkung von Schwester
zwei Schwestern erben lt. Testament zu gleichen Teilen das Elternhaus mit der Vorgabe, dass eine das Haus bekommt und dafür die Schwester auszahlen muss. Nun möchte diejenige, die das Geld bekommen soll Ihrer Schwester Ihren Anteil schenken (Wert 60.000) Natürlich möglichst steuergünstig. Also würde Sie Ihrer Schwester 20,000 € schenken und auch 20,000 € dem Mann ihrer Schwester (türk. Staatsbürger). Für die restl. 20.000 müssten dann wohl Schenkungssteuer bezahlt werden. Weiss jemand, ob dies so möglich wäre? Müsste das Geld wirklich fließen oder könnte es papiermäßig verrechnet werden. ?
2 Antworten
Die eine Schwester bekommt das Haus zu 100% und die andere geht in diesem Fall leer aus. Das wäre eine Regelung, die die einstimmige Zustimmung aller Erben erfordert, jedoch durchaus möglich ist. Im Endeffekt fällt dafür keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
Will die das Haus erbende Schwester dennoch der anderen Schwester etwas Gutes tun, kann sie ja z.B. im Rahmen der steuerfreien Schenkungsbeträge einen entsprechenden Ausgleich zahlen.
Habe ich das Problem falsch verstanden?
Im Prinzip ja, aber die Erben können einstimmig eine davon abweichende Regelung treffen. Die eine Schwester könnte sogar einfach formal das Erbe ausschlagen.
Die eine Schwester kann doch das Erbe ausschlagen, damit hat sich dann das Problem von alleine gelöst.
die Erbschaft enthielt auch noch andere Vermögenswerte. lt. Wissensstand der Schwester kann nur das gesamte Erbe ausgeschlagen werden und nicht Teilstücke davon.
jede Schwester erbt das Haus zur Hälfte.