Hausschenkung bei alg2?

5 Antworten

Solange das Haus belastet ist, wäre Schenkung ein Fehler. Nur die Zinsen wären als KdU (Kosten der Unterkunft) anrechenbar. Die Tilgung nicht, die müsstet Ihr aus dem anderen Geld zahlen.

Also lieber alles so lassen wie es ist. Die Miete wird ja über Grundsicherung/ALG II getragen.

Hallo !

Hier kommt es darauf an wie groß das Haus ist. Also Quadratmeter. Und wiviel die Immobilie wert ist.

Es gibt das sogenannte Schonvermögen was dann keine Auswirkung auf Harz IV hat

Liebe Grüße

Werder19 
Fragesteller
 22.05.2018, 22:31

Also davon habe ich noch nicht soviel information leider, aber könnte ich einholen. Das haus läuft jedenfalls noch lange über einen Kredit also hätte ich eh kein anrechenbares vermögen, und ich würde halt wie normal in einer Mietwohnung oder Haus monatlich die kostet Tragen.

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Rechtlich  22.05.2018, 22:50
@Werder19

Danke für die Info. Ja hol die mal ein. Aber wenn Du die Tilgung trägst ist es keine Schenkung. Die qm dürfen nicht mehr als 130 qm betragen.

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Eine relativ frische juristische Antwort (andere finde ich von 2008 und noch älter) ist diese:

Haus geschenkt bekommen trotz Hartz IV
https://www.juraforum.de/forum/t/haus-geschenkt-bekommen-trotz-hartz-4.470363/

Grundsätzlich handelt es sich um Vermögen, wenn das Vermögen schon VOR Erstantrag auf Hartz IV da war. Fließt Vermögen zu während des Hartz IV-Bezuges, handelt es sich um Einkommen (so die Hartz IV-Bestimmungen).

Nun wird hier ja erklärt, wie das Haus "marktunfähig" gemacht werden kann.

Was nützt Dir aber diese ganze Hausschenkerei, wenn es doch jetzt supi läuft: Du wohnst in dem Haus, bekommst die Miete gezahlt, solange Du Hartz IV beziehst, die Miete bekommt Dein Bruder, und das Geld verwendet er ja wohl für die Tilgung.

Wenn das Haus nun auf Dich übertragen wird, also als Schenkung, musst Du für die Tilgung aufkommen, kriegst dafür aber kein Geld vom Amt. Wovon willst Du dann leben? - Warte besser, bis Du einen fair bezahlten Job gefunden hast, mit dem Du die ganze Sache finanziell hinkriegst.

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Wenn Du Dich doch in dieses Abenteuer stürzen willst, geh besser nicht allein zum Amt, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen (dazu gleich mehr).

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Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung. Google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer
  • Hartz IV Gegenwind e.V.
  • Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

was ist, wenn er es mir schenken würde

Ein weiterer Nachteil: dann wirst Du sicherlich Schenkungsteuer bezahlen müssen, da bei der Schenkung der Verkehrswert abzüglich Deinem Freibetrag von € 20.000 als Schenkungswert gilt. Der Schenkungswert wird bis € 75.000 mit 15 % und darüberhinaus bis € 300.000 mit 20 % besteuert.

Hallo warum sollte er das Haus euch schenken wollen ? Bezahlt das Amt keine Miete an ihn ? Könnt ihr danach das Haus unterhalten ?

Werder19 
Fragesteller
 22.05.2018, 22:27

Ja wir könnten es unterhalten sonst bestehe nicht der gedanke das zu machen.

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