Hallo !
Nein Nachzahlungen von ALG II dürfen laut BGH nicht gepfändet werden.
Urteil vom 21.02.18 AZ.: VII ZB 21/17
Liebe Grüße
Hallo !
Nein Nachzahlungen von ALG II dürfen laut BGH nicht gepfändet werden.
Urteil vom 21.02.18 AZ.: VII ZB 21/17
Liebe Grüße
Hallo !
Bekommst Du keine EU-Rente ?
Liebe Grüße
Hallo !
Bürgen ist nicht optimal. Denn wenn es zur Trennung kommt und er nicht bezahlt nimmt man dich in Anspruch. Zudem kommt das wenn du auch nicht zahlen kannst verlierst du unter Umständen auch das andere Haus.
Ich würde das keinesfalls tun. Ist zu wacklig.
Liebe Grüße
Hallo !
Das ist richtig Pflegegeld wird nicht angerechnet. Allerdings das Einkommen deiner Frau.
Wenn du jedoch Pflegebedürftig bist würdest du doch auch EU-Rente bekommen. Hast du schon einen Antrag gestellt ?
Liebe Grüße
Hallo !
Die IV / IV . Die Warscheinlichkeit der Nachzahlung ist da äußerst gering bis garnicht gegeben.
Liebe Grüße
Hallo !
Muß die Mutti unbedingt ins Pflegeheim ? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Mutti in ihrer gewohnten Umgebung optimal zu versorgen. Häuslicher Pflegedienst zum Beispiel.
Liebe Grüße
Hallo !
Nein. Wem sollte das interessieren. Es ist nur einmalig und du kannst das für den nächsten Abschlag nehmen.
Liebe Grüße
Hallo !
Es kommt darauf an ob du damals 2006 die Kaution an das Jobcenter selbst zurückgezahlt hast. Schau in deinen Leistungsbescheid ob das Jobcenter dir damals 10% vom maßgeblichen Regelbedarf einbehalten hat. Die Jobcenter handhaben das in aller Regel so. Wenn dem so ist gehört die Kaution natürlich dir den du hast sie selbst bezahlt. Normal müßte sonst ein Schreiben existieren das der Vermieter die Kaution an das Jobcenter direkt zurückzuzahlen hat. Jedoch nur wenn Sie bei dir nichts einbehalten haben.
Der Rückforderung des Jobcenters kannst und solltest du Widersprechen, da du ja ohnehin diese zurückgezahlte Mietkaution wieder bezahlt hast wie du schreibst. Zudem an den gleichen Vermieter.
Fazit : Das Jobcenter hat deshalb keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Liebe Grüße
Hallo !
Wer weiß was passiert ist. Entweder es wird noch abgebucht oder du hattest Glück.
Liebe Grüße
Hallo !
Nein das darf das Jobcenter nicht verlangen. Denn du erhälst ja nach der Scheidung wieder die Monatl. Witwenrente. Da diese nach der Scheidung wieder einsetzt.
Liebe Grüße
Hallo !
Nein. Außerdem ist ein Überschuldetes Erbe kein Leistungsmißbrauch.
Liebe Grüße
Hallo !
Ich würde den Versender mitteilen das ich die Zahlung erstmal storniere. Und erst dann zahle wenn die Ware vollständig eingetroffen ist. Die Zahlung also umgehend stornieren.
Liebe Grüße
Hallo !
Wenn Ihr verheiratet seit nehmt die Steuerklasse 4/4 diese ist wesentlich besser und eine Nachzahlung fast nicht möglich im Gegenteil.
Liebe Grüße
Hallo !
Die Sterbegeldversicherung ist vorrangig dafür da Hinterbliebene zu Entlasten. Das Geld ist beim Bestatter definitiv richtig. Zurückfordern wäre Unsinn und geht auch nicht. Das aus einer Sterbegeldversicherung diese Kosten getilgt werden ist absolut Okay.
Liebe Grüße
Hallo !
Ich würde dir raten vieleicht mal einen Anwalt zu fragen.
Es gibt verschiedene Gründe bei Grundsicherung wie man Vermögen behalten kann.
Wie gut verstehst du dich mit Bruder u. Vater ?
Wie du schreibst wohnst du ja da auch nicht.
Ihr solltet euch vieleicht untereinander einigen wie Ihr das mit dem Geld macht, damit es auch für die Sanierung ohne bei dir anzurechnen verwendet werden kann.
Liebe Grüße
Hallo !
Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird auch alles an Einkommen angerechnet.
Hallo !
Solltest du am Montag wieder keinen Brief mit Bescheid bekommen,dann nochmal dorthin und auf Vorschuss für die zu erwartende Zahlung bestehen.
Sollte dies abgelehnt werden,dann sofort zum zuständigen Sozialgericht und einen Eilantrag stellen. In aller Regel sollte dies dann innerhalb von 7 Tagen erledigt sein.
Liebe Grüße u. alles Gute für Dich und das Baby
Hallo !
Wenn Du offiziell bei deiner Oma wohnst hast du Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern.
Wenn diese dich nicht mehr haben wollen und deine Oma schon das Kindergeld bekommt müßten deine Eltern deiner Oma Geld für dich zukommen lassen. Ansonsten noch mal zum Jugendamt wenn deine Eltern nicht zahlen wollen.
Liebe Grüße
Hallo !
Ist der 01. ein Samstag, Sonntag od. Feiertag erfolgt die Auszahlung einen Tag davor.
Hallo !
Hast Du eventuell die Möglichkeit deine Mutter zu Hause pflegen zu lassen ? Es gibt Hilfe dazu auch von der Pflegekasse. Hat sie eine Pflegestufe ?