Schloß einfach so tauschen?

3 Antworten

§2033 BGB Abs. 2:

Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen

Deine Tante hat also kein Recht, Euch auch nur ein Stück aus dem Haus zu entfernen oder die Räume zu nutzen.

Übrigens - wenn Dein Vater nicht nach Deiner Oma gestorben ist, gehört die "andere Hälfte" des Hauses zur Hälfte Dir und Deiner Schwester, wenn es kein Testament gibt, das es so bestimmt, wie Du geschildert hast.

Ich würde Dir empfehlen, mithilfe eines Rechtsanwalts Eure Ansprüche gegen die Tante durchzusetzen.

Zunächst ist eure Mutter am Nachlass ihrer Schwiegermutter überhaupt nicht erbberechtigt es sei denn, eure Oma hätte dies testamentarisch so bestimmt. Vlt. entschärft das die Situation, wenn man der Tante erklärt, wer erbender Rechtsnachfolger der (offenbar verwitweten oder unverheirateten) Verstorben ist: Sie als ihr Kind zu 1/2, deine Schwester und du tretet zu je 1/4 in das 1/2-Erbrecht des vorverstorbenen Sohnes, eures Vaters ein.

Dann darf sie zwar den Nachlass in Besitz nehmen, aber darüber nicht allein verfügen. Sie darf also mit dem gleichen (Nicht-)Recht wie ihr die Schlösser austauschen. Also baut jeden Tag irgendjemend ein anderes ein oder beschaftt sich mühsam den jeweils passenden neuen Schlüssel und was soll das?

Ich rate euch, sich endlich mit der Tante zusammenzusetzen oder einen Moderator mit Nachlassabwicklung zu beauftragen, dem alle über den Weg trauen.

Verlangen kann man viel.

Auch dass hier Finanzfragen gestellt werden.