Einzelunternehmen: Kleinunternehmer-Regelung wechseln auf Umsatzsteuer-Regelung ab wann sinnvoll?

2 Antworten

Mit 1. meinst Du vermutlich, dass du keinen Vorsteuerabzug aus Betriebsausgaben hast - das ist korrekt.

was du mit 2. meinst, insbesondere mit dem 2. Satz, ist mir nicht so ganz klar. Derzeit erhalten Deine Kunden Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Wenn Du in die Regelbesteuerung wechselst. schickst Du den Kunden Rechnungen mit USt - und die rechnest du - zumindest bei Geschäftskunden, bei denen Du Deine Leistung für deren Unternehmen erbringst - auf den bisherigen Nettopreis drauf. Das ist regelbesteuerten Unternehmern egal, weil diese die von Dir berechnete USt als Vorsteuer erstattet bekommen, für diese Kunden ändert das also nichts. Inwieweit Du die Preissteigerung von 19 % auch bei Deinen Privatkunden durchsetzen kannst, musst Du entscheiden.

'Lohnen' tut sich das dann, wenn die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen höher ist als der Minderumsatz aus Rechnungen an Privatkunden. Wenn Du die ganzen 19 % durchsetzen kannst, also ab dem ersten € Vorsteuer.

Den Mehraufwand können wir hier kaum beziffern. Wenn Du bereits bisher eine Buchhaltungssoftware benutzt hast, ändert sich nicht viel - Du musst dann halt zukünftig mit Umsatzsteuerschlüssel buchen und jeweils fristgemäß die Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln, außerdem werden in der Umsatzsteuererklärung andere Felder angesprochen als bisher - eine Software dürfte das aber automatisch machen. Umsatzsteuer ist ggf. auch bei den Privatanteilen zu erfassen.

Solltest Du Deinen Abschluss von einem Steuerberater machen lassen, kannst Du den ja fragen, was es finanziell ausmacht.

Andri123  21.05.2023, 20:12

Stimmt überhaupt. Wenn man bei den Privatkunden bisher bereits den höchstmöglichen am Markt erzielbaren Preis genommen hat, kann man natürlich nicht um 16% (19 durch 119) erhöhen. Dann bedeutet die Umsatzsteuerpflicht für diesen Bereich einen Verlust, den man ins Verhältnis setzen muss zum Gewinn durch den Vorsteuerabzug.

Das Klientel wird sich ja vermutlich nicht von 95% Privatkunden zu 95% Geschäftskunden gewandelt haben.

Ausserdem ist man ja durch das Optieren 5 Jahre Regelbesteuerer, auch nachdem vielleicht 2 oder 3 aktuelle Grosskunden wieder wegfallen.

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jubeln 
Fragesteller
 21.05.2023, 21:09

Danke für deine Erklärungen. Bei 2) habe ich unsauber formuliert, wahrscheinlich auch durch Unwissen. Jetzt ist es deutlich für mich. Gut zu wissen, dass ich bei meinen Geschäftskunden nichts ändern muss.

Ich benutze zur Zeit eine Excel-Tabelle. Das ist sehr entspannt.

Wahrscheinlich müsste ich eine Software dann dafür benutzen und X Stunden pro Monat für das Thema "Steuern" bereithalten.

Nach den Antworten hier, stelle ich fest, dass der Mehraufwand gar nicht lohnt im Vergleich zu den "gesparten" kosten :(

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Eifelia  21.05.2023, 21:31
@jubeln

Die Software könnte z. B. Elster.de sein - die kostet nix. Und x Stunden für die Umsatzsteuer brauchst Du vielleicht beim ersten Mal, wenn Du einmal verstanden hast, wie das geht, ist das ein Klacks.

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Andri123  21.05.2023, 21:42
@jubeln

Nein, so schwer und zeitaufwendig war das auch für mich als Laie nicht.

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Andri123  21.05.2023, 21:48
@Eifelia

Liebe Eifelia, elster ist doch keine Buchhaltungssoftware.

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Eifelia  21.05.2023, 22:02
@Andri123

Nein, aber eine Möglichkeit, auf Basis der bestehenden Excel-Tabelle die USt-VA zu machen - die FS meinte ja, sie müsse statt der Tabelle dann eine Software benutzen.

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Andri123  21.05.2023, 22:48
@Eifelia

Ach so, okay.

Und natürlich kann man das auch mit einer exceltabelle machen, man muss nur Spalten für die USt. einfügen. Hab ich auch hinbekommen damals, als ich noch umsatzsteuerpflichtig war.

Nur den Vorsteueranteil des Stromkostenanteils für das häusliche Arbeitszimmer... habe ich nicht geltend gemacht, weil ich nicht so recht wusste, wie ich das machen soll. Das waren aber Kleinbeträge.

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Ich war früher umsatzsteuerpflichtig.

Ich fand immer sehr lästig die Termine zur Abgabe der UStVA ( nicht vor dem 1. und nicht nach dem 10. April Bsp.), aber das kann man ja durch Dauerfristverlängerung verbessern. Jedenfalls jetzt kann ich buchen, wenn ich Lust dazu habe, spätestens wenn ich die Steuererklärung abgeben muss (Du musst eher Anfang Januar die Eingänge buchen, um eine mögliche Überschreitung der KU-Grenze zu beurteilen).

Das eigentliche Buchen fand ich nun nicht so aufwendig. Ob ich nun 2 Spalten mehr in meiner Tabelle habe, spielt für mich zeitlich keine grosse Rolle. Du Buchst dann eben nicht nur die Betriebsausgabe von 119, sondern auch noch 19 in der Spalte USt und 100 in der Rubrik, zu welcher die Ausgabe gehört. Oder 107/7/100.

Die Zahlen zu ziehen, wenn man dann gebucht hat, ist doch eine Kleinigkeit. Die 2 oder 4 Zahlen gibst Du dann ins Formular ein, dauert nicht lange. Und wenn man etwas vergessen hat, kann man das ja immer noch über die Umsatzsteuererklärung korrigieren.

Was soll das denn Kosten? Es kostet nur dann Geld, wenn Du dafür einen Steuerberater benötigst. Oder wenn Du dafür ein besonderes Programm nutzen möchtest.

Wie machst Du denn bisher Deine Buchhaltung?

Ich nutze kein Programm, sondern meine eigene excel-Tabelle. Wenn ich ein Programm nutzen wollte, würde ich dieses nehmen. Schön einfach, ist halt eine excel-tabelle ohne viel brimborium.

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jubeln 
Fragesteller
 21.05.2023, 21:02

Aktuell benutzt ich auch wie du eine eigene Tabelle. Es ist wirklich sehr einfach und prüfe die Ein- und Ausgaben eigentlich nur selten im Jahr - wenigstens aber bei der Erstellung der Steuererklärung und am Ende des Jahres (um ein Gefühl zu bekommen).

Meine Befürchtung ist, dass ich mich dann deutlich zeitintensiver mit dem Thema befassen muss und/oder das in eine Software auszulagern.Vermutlich würde ich das genauso wie du schon bald als "lästig" bewerten.

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Andri123  21.05.2023, 21:36
@jubeln

Soviel zeitintensiver ist es ja eigentlich nicht. Du musst nur jeweils zum Quartalsende buchen, und nicht irgendwann. Was Du zeitnah gebucht hast, musst Du dann später nicht mehr buchen.

Es hängt für mich eher vom finanziellen Vorteil ab. Siehe mein Kommentar oben.

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