kann man als Unternehmer von allen gekauften Sachen die Umsatzsteuer zurückholen?

5 Antworten

Private Ausgaben sind privat und nicht bezogen auf das Gewerbe (Einzelunternehmen). Daher sind sie weder in Bezug auf den Ansatz als Betriebskosten, noch für eine mögliche Vorsteuererstattung relevant.

Wenn ein Betriebsstandort separat von Deinem häuslichen (privaten) Wohnumfeld existiert, dann wäre jedoch auch das (zuhause als Privatausgabe nicht zu berücksichtigende) Toilettenpapier dort eine Betriebsausgabe für diesen Standort - ebenso wie andere Ausgaben für diesen Standort. Beispiel: ein separat angemieteter oder gekaufter Büro- oder Lagerraum.

Generell kannst Du Vorsteuer nur dann zurückerhalten, wenn Du welche zahlst und diese ausgewiesen ist. Kaufst Du daher z.B. Produkte von Privatpersonen oder Kleinunternehmern, so dürfen diese keine Umsatzsteuer ausweisen und es kann keine Vorsteuer abgezogen werden. Kaufst Du differenzbesteuerte Dinge (z.B. Gebrauchtwaren), so ist auch hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen und es kann keine Vorsteuer abgezogen werden. Bei Einkäufen außerhalb Deutschlands kann es zu einem Reverse-Charge-Verfahren kommen, d.h. die Umsatzsteuerschuld liegt dann bei Dir. In diesem Fall zahlst Du die Umsatzsteuer und bekommst sie jedoch zugleich wieder als Vorsteuer erstattet, d.h. das ist eine Nullsumme.

Im Endeffekt bist Du so gestellt, als könnte praktisch immer netto gerechnet werden, d.h. aus den Rechnungen für Betriebsausgaben wird die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet.

Bei Investitionen größerer Art kann es zu Abschreibungen von Werten über mehrere Jahre kommen. In diesem Fall wird die Vorsteuer voll berücksichtigt, wenn die entsprechende Betriebsausgabe stattfindet - der Nettobetrag wird über die Abschreibungsdauer in den Jahren als anteilige Betriebsausgabe berücksichtigt. Je nach der Art Deines Gewerbes kann das relevant sein (z.B. für Maschinen oder einen Pkw).

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt mind. quartalsweise, bei größerem Aufkommen monatlich. Dann werden die Vorsteuern mit der erhaltenen Umsatzsteuer verrechnet. Hast Du also 1.200 EUR Umsatzsteuer für Produkte gezahlt und Deine Kunden haben Dir Produkte mit in Summe 2.500 EUR Umsatzsteuer abgekauft, dann würdest Du nur 1.300 EUR abführen müssen. Wären in diesem Zeitraum nur Verkäufe mit 1.000 EUR erhaltener Umsatzsteuer gelaufen, würdest Du 200 EUR als Vorsteuerguthaben zurückbekommen.

Es gibt Bücher, die die steuerlichen Anforderungen für Freiberufler oder Gewerbe zusammenfassend darstellen. Schau bei einem Buchhändler Deiner Wahl danach. Vielleicht gibt es auch Gründerseminare bei der IHK, dem Wirtschaftsministerium in Deiner Nähe oder Wirtschaftsverbänden. Information ist gut, um sehenden Auges den Details eines Gewerbes besser begegnen zu können. Leider kommt in der Schule dieses ganze Thema zu kurz bzw. wird gar nicht behandelt.

qwertzuiop123 
Fragesteller
 04.04.2022, 15:17

Vielen dank für die ausführliche Antwort, hilft mir sehr weiter!

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oder geht es nur bei Anschaffungen für das Unternehmen?

Natürlich geht das nur für Ausgaben des Unternehmens. Die gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) wird dann mit der aus den generierten Einnahmen des Unternehmens erzielten Mehrwertsteuer verrechnet, Stichwort Umsatzsteuervoranmeldung. Somit meistens vierteljährliche Verrechnung.

geht es nur bei Anschaffungen für das Unternehmen?

Ja, natürlich, durch die Gründung eines Unternehmens erhält man als Privatperson keine Steuerbefreiung.

Und kann man sich das Geld direkt zurück holen oder wird es am Ende das Jahres einfach von den Steuern die man zahlen muss abgezogen?

Zum Zeitpunkt der Abrechnung der Umsatzsteuer Voranmeldung.

Natürlich wird nur die Umsatzsteuer aus Betriebsausgaben erstattet.

Man gibt entweder monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab, in denen man einerseits die von einem selbst in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und andererseits die einem in Rechnung gestellte Umsatzsteuer angibt. Die Differenz muss man dann bezahlen oder erhält sie zurück. Manche Unternehmer müssen auch nur die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, das hängt von der Höhe der Gesamtzahlung im Vorjahr ab.

Darf man erfahren, warum Du fragst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
qwertzuiop123 
Fragesteller
 03.04.2022, 22:36

Danke für die Antwort, ich bin noch nicht volljährig und möchte später ein Gewerbe anmelden. Deswegen versuche ich mich so gut wie möglich zu informieren.

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Es betrifft alle Ausgaben für das Unternehmen, also Investitionen, Telefongebühren, Kopierpapier, aus als diesen Kosten kann. ich es herausrechnen und mir die Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung alle 3 Monate abziehen.

Aus anderen Ausgaben, z. B. aus den Kosten für Rasierseife nicht, obwohl mir der Bart auch wächst, wenn ich m Schreibtisch sitze.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung