Privatverkauf, Käufer bittet um Rechnung (was beachten?)?

2 Antworten

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Hier bleiben aber reichlich Fragen offen:

Offenbar stellt das Equipment ja notwendiges Betriebsvermögen dar, musste also (zwangsweise) eingelegt werden. Daher kann der Verkauf auch nur aus dem betriebsvermögen heraus erfolgen oder aber die Gegenstände müssen vorher entnommen werden, was dann auch wieder zwangsweise erfolgen würde.

Offenbar sind hier weder die Einlage noch die Entnahme erolgt, was im Fall einer Betriebsprüfung wohl korrigiert würde. Das Ergebnis wäre mit einer ziemlichen Wahrscheinlichkeit aber zu deinen Gunsten.

Jedenfalls würdest du mit einer Rechnung als Unternehmer dokumentieren, dass aus dem Betriebsvermögen heraus verkauft würde. Deshalb würde ich die Rechnung als Privatmann stellen und gut ist.

Das Thema Umsatzsteuer müssen wir wohl nicht anfassen. Die ist wohl verloren.

Danke für deine Antwort und die Infos!

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Da es eine Netto-Rechnung ohne Umsatzsteuer ist, sehe ich darin wenig Sinn.

Das erklärt auch, warum Du anscheinend bei Deiner Tätigkeit als DJ keine Abschreibungen geltend gemacht hast.

Der Käufer zeigt nur, dass er klüger ist, oder beraten wurde.

Natürlich hat er ein Recht auf eine Rechnung/Quittung, dass er Dir für die Geräte ........ Eine Summe X,- gezahlt hat.

Umsatzsteuer entfällt natürlich und Du kannst Dir Gedanken machen, wieviel Geld u in den letzten Jahren verschenkt hast. @EnnoWarMal hat es ja auch schon angedeutet.

Danke für deine Antwort und dein Wissen. Produkte die ich im Zusammenhang mit dem DJ Geschäft getätig habe, wurden natürlich von mir in den Steuererklärungen gegen gerechnet. Habe allerdings (zum Glück) von Privatperson bisher nichts für die DJ Arbeit gekauft, deshalb hatte ich mich zum einen damit nicht auseinandergesetzt und wusste somit nicht, dass man auch Käufe von Privatpersonen in der Steuererklärung gegen rechnen kann...

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