Ich habe nichts gegen Deine Fragestellung hier. Persönlich finde ich diese Art der Risikostreuung sehr gut.j Aber:

Ich hoffe aber, dass Du neben dieser (starken?) Aktienorientierung auch noch eine aktienbörsenunabhängige Geldanlage betreibst, z. B. eine stets kurzfristig verfügbare Tagesgeldanlage in Höhe von mindestens 3 Monatsnettogehältern. Damit kannst Du kurzfristig entstehenden Geldbedarf decken.

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due to volatility

= "wegen Marktpreisschwankungen".

Du kannst Aktien nur stückweise in Auftrag geben und kaufen. Daher kommt es bei z. B. 25 Stück zur Preissprüngen, wenn sich der Kurs etwas verändert. Die Kosten von € 1/Order sind also nicht die Ursache für die Meldung. Kaufe einfach eine Aktie weniger:-)

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Kann dann noch etwas schief gehen?

Ja oder Nein.

Suche Dir was aus, denn Du weißt alleine, ob Deine Antragsdaten mit der Realität übereinstimmen und wie es um das Haus bestellt ist.

Es könnte sich ferner bei der Besichtigung herausstellen, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf bzw. Instandhaltungsrückstau besteht. Dabei könnte z. B. der Heizkessel als nicht mehr zulässig angesehen werden. Hauswände könnten rissig, durchfeuchtet und schimmelig sein.

Aber diese Aspekte habe ich nur beispielhaft und spekulativ genannt. Vermutlich ist das Haus in einem Topzustand, die Außenwände sind dicht und gut gestrichen, so wie auch die Fensterrahmen.

Der Bankgutachter möchte gerne die Werthaltigkeit dieser Immobilie einschätzen, ehe er sein Okay zur Darlehnsauszahlung gibt.

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Üblicherweise steht im Mietvertrag auch die Wohnfläche und die Kaltmiete. Wenn es durch den falschen Ansatz von 50 % der Balkon-/Terrassenfläche zu einem Rechenfehler der Gesamtfläche und Kaltmiete gekommen ist, dann würde ich mit einem nett formulierten Schreiben darauf hinweisen und die rückwirkende Korrektur seit Januar 2019 bei der übernächsten Mietzahlung ankündigen.

Eine solche Rückforderung wäre noch nicht verjährt!

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Der aktuelle Wechselkurs ist "1,12 EUR/USD".

Diese Aussage bzw. Schreibweise ist eindeutig falsch.

Sie müsste richtig wie folgt lauten: "Der aktuelle Wechselkurs ist "EUR/USD 1,12"", m.a.W. für 1 Euro erhält man USD 1,12. Dies ist die sog. Mengennotierung, die bei uns erst seit der Euro-Einführung bei Devisenkursen gebräuchlich ist, aber im sonstigen Leben leider nicht. Es ist wegen der Mengennotierung nicht mit der Vertauschung der beiden Währungen getan, sondern die Reihenfolge EUR/USD vor der Menge muss eingehalten werden.

Häufig findet man leider heute noch die falsche Schreibweise, die der früheren Preisnotierung entspricht (siehe hierzu den Link in der Antwort von Andri123). Bei der Preisnotierung 0,8929 EUR/USD wird ausgedrückt, wieviel Euro man für einen US-Dollar bekommt (bzw. wieviel Euro ein US-Dollar kostet).

In Großbritannien gab es die Mengenotierung vor der Entstehung des Euro.

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Kombifinanzierung?

Hallo,

vorweg: Klar, keiner wird das Folgende ohne meine Situationen genau zu kennen, beantworten können. Eure Meinungen interessieren mich dennoch.

in 5 Jahren möchten wir eine Eigentumswohnung in einer Großstadt kaufen. Darlehensbetrag (Kaufpreis + Nebenkosten - Eigenkapital) ca. 400.000€. Wir stellen uns eine Laufzeit von 30 Jahren vor (bin 24 Jahre alt).

Bei einem Annuitätendarlehen mit 20 Jahren Sollzinsbindung weiß man nicht, was nach dem 20 Jahren kommt. Evtl. ist der Zins dann so hoch, dass die 30 Jahre unrealistisch werden. So etwas würde man dann erst in ca. 20 Jahren sehen.

Nun wurde uns von der Hausbank eine Alternative vorgeschlagen: Kombifinanzierung. Phase 1: Rate setzt sich zusammen aus Betrag für die Bank und Sparteil für einen Bausparvertrag (über sagen wir 200.000€ was ca. der Restschuld nach 20 Jahren Laufzeit entspricht).

Phase 2: Gesamte Rate geht für weitere 10 Jahre in den Bausparvertrag.

Das hat den Vorteil, dass man sich den Zins sichern kann und diese Unwissenheit in 20 Jahren nicht hat. (Sind beide nicht sonderlich risikofreudig)

Wir überlegen nun ob wir diese Variante wählen und uns den Bausparvertrag nun direkt schon sichern (statt in 4 Jahren). Würden dann aber nur die Abschlusskosten (2000€) zahlen und ihn für die 4 Jahre nicht besparen, um das EK aufzustocken. Der Bausparvertrag hat in der Sparphase einen Zins von 0,1% (also nichts, aber das stört nicht), in der Darlehensphase hat er einen gebundenen Sollzins von 1,25% p.a. bzw. einen effektiven Jahreszins von 1,57% p.a.

Was haltet ihr davon und was sind die Vor- und Nachteile? Vorweg: Die mtl. Raten sind im Bereich von 1500€, das können wir uns problemlos leisten, darum soll es also hier an der Stelle nicht gehen.

Danke für eure Meinungen!

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Bei einem Annuitätendarlehen mit 20 Jahren Sollzinsbindung weiß man nicht, was nach dem 20 Jahren kommt.

Wenn man das genau wissen will, nimmt man einfach eine durchgängige, also 30-jährige Sollzinsbindung. Nichts ist leichter als das. Man nennt dieses Darlehn auch "Volltilger". Problem für Dich: Du weißt nicht, wie sich in den nächsten 5 Jahren die maßgeblichen Kapitalmarktzinsen entwickeln. Ich weiß es auch nicht. Den Weg über ein sog. Forward-Darlehn mit 5-jähriger Vorlaufzeit für ein Volltilgerdarlehn kann ich Dir nicht empfehlen.

Der Bausparvertrag hat ... in der Darlehensphase hat er einen gebundenen Sollzins von 1,25% p.a. bzw. einen effektiven Jahreszins von 1,57% p.a.

Toller Zins, aber kannst Du Dir auch die zusätzliche Tilgung von x % p.a. leisten? IdR hat der Bausparvertrag eine Kreditlaufzeit von nur - sagen wir - ca. 12 Jahre. Diese Gesamtbelastung pro Monat (auch monatliche Annuität genannt) dürfte über Deiner Monatsrate von € 1.500 liegen.

Ein grundsätzliches Problem beim Bausparvertrag ist der vertraglich nicht garantierbare Zuteilungszeitpunkt für das Darlehn. Eine Zusagegarantie ist den Bausparkassen gesetzlich verboten. Für diesen Zwischenzeitraum brauchst Du also eine Verlängerung des Bankvorausdarlehns. Welcher Zinssatz wird dafür eingeräumt?

Bausparvertrag nun direkt schon sichern (statt in 4 Jahren). Würden dann aber nur die Abschlusskosten (2000€) zahlen und ihn für die 4 Jahre nicht besparen,

Wer gar keine Einzahlungen vornimmt, bekommt auch keine Zuteilung bzw. der Zuteilungszeitpunkt für ein Bauspardarlehn rückt in die Ferne.

Deine momentanen Überlegungen sind also noch etwas nachzuarbeiten.

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Die Transferfrage wurde schon beantwortet.

Wurde das Haus vermietet und wurden die brasilianischen Mieteinkünfte in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt (deutsches Welteinkommensprinzip!)?

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Die Einverständniserklärung zur Schufa-Abfrage gilt für die gesamte Dauer der Kontobeziehung.

Die Bank hat das Recht, jederzeit eine Schufa-Abfrage durchzuführen. Schließlich ist die Schufa ein Verein zum Schutz der Mitglieder, die Gläubiger sind.

Sie ist nicht zu Deinem Schutz aktiv, sondern um die Mitglieder gegen Schuldner zu schützen, die insb. ihren vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich oder voraussichtlich nicht nachkommen. Die Schufa meldet den Mitgliedern aber auch bestehende Kontoverbindungen, ohne dass es bei denen zu Auffälligkeiten gekommen ist.

Du musst Dir bei vertragskonformer Ratenzahlung also keine unguten Gedanken machen!

Falls Zahlungsprobleme absehbar werden, dann solltest Du besser vorher mit Deiner Bank sprechen und nicht warten, bis die Katastrophe eingetreten ist. Anstelle einer länger andauernden Nutzung des Dispokredites oder einer unangemeldeten Kontoüberziehung ist die rechtzeitige Aufnahme eines Ratenkredites angeraten. Nur dadurch spart man hohe Zinsen und erhält das Bankvertrauen.

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Lies Dir bitte § 35a EStG durch (insb. Abs. 3 und 4), da Du das (falsch?) Geschriebene nicht richtig wiedergibst. Begründung für die Berücksichtigung dieser Kosten ist nicht die private Lebensführung, sondern die Leistungserbringung im Haushalt (oder Heim).

Kfz-Reparaturen sind daher nicht begünstigt. Siehe zu diesem ganzen Komplex dieses BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

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Genau genommen ist Deine Fragestellung falsch, aber ich vermute mal zu wissen, was Du meinst.

In Zeile 71 der ESteuererklärung 2016 stehen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt. Das kommt bei den Vermessungskosten bestimmt nicht in Frage. Also fraglich, ob Zeile 72 oder 73.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20 % von € 20.000, also max. € 4.000, im Steuerjahr in Zeile 72 ansetzbar.

Der Vermessungsingenieur erbringt sicherlich keine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG, sondern allenfalls (wenn überhaupt) eine, die dem Handwerker vergleichbar ist, also § 35a Abs. 3 EStG. Derartige haushaltsnahe Handwerkerleistungen können in Zeile 73 der Erklärung bis zur Höhe von 20 % von € 6.000, also max. € 1.200, eingetragen werden.

Zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen gehören gemäß BMF-Schreiben vom 09.11.2016 auch (einige) gutachterliche Tätigkeiten, aber einige werden explizit ausgeschlossen. Dieses Schreiben findest Du unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Lies bitte dort die Textziffern 19 - 21 und die Anlage 1. Vermessungsingenieurtätigkeiten werden in dem Schreiben nicht erwähnt, aber zumindest werden Architektentätigkeiten (egal ob Neubau oder Umbau) ausgeschlossen, hingegen gutachterliche Tätigkeiten aber gemäß Textziffer 20 für möglich gehalten.

Da der Kontext und Deine Beschreibung für die Umbaumaßnahme der Garage fehlt, kann ich in Deinem Fall weder Zulässigkeit noch Ausschluss der Tätigkeit beurteilen.  

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Die übrigen Antworten haben es im Prinzip schon erklärt. Daher nur zur Verdeutlichung:

Du kaufst keinen Aktienfonds, sondern "Anteile an diesem Aktienfonds". Diese Anteile kannst Du jederzeit in beliebiger Stückzahl entweder an die entsprechende Fondsgesellschaft (hier auch Anteilsbruchteile!) zurückgeben (gegen Geld) oder in ganzen Stückzahlen an einer Börse verkaufen.

Hier noch ein Lesetipp: https://www.test.de/shop/geldanlage-banken/alles-ueber-fonds-sp0516/

Dieses erst im November erscheinende Buch enthält auch die ab 2018 gültige Beschreibung der neuen Investmentfondsbesteuerung.

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Was steht denn im Kreditvertrag zum Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung von Sondertilgungen? Monatsanfang oder -ende oder tagesgenau?

Ich würde persönlich nie eine Sondertilgung im Januar machen, sondern erst gegen Jahresende. Warum? Die Sondertilgungen sind idR auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Erst gegen Jahresende weißt Du, ob Dein in diesem Jahr zurückgelegtes Geld für die Sondertilgung noch vorhanden ist oder evtl. für Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen oder andere größere Anschaffungen verwenden mußtest.  


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Nein, nicht für ein Haus mit Einliegerwohnung. Die Abgeschlossenheits- bescheinigung spielt für Eigentumswohnungen und WEG-relevante Objekte eine Rolle, aber nicht für die Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus!

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ich möchte ferner auf Deine Kreditfrage eingehen und auf diese frühere Frage und meine Antworten verweisen:

https://www.finanzfrage.net/frage/einliegerwohnung-im-zweifamilienhaus---dafuer-darlehen-aufnehmen-und-darlehenszinsen-von-den-mieteinnahmen-abziehen

(Der enthaltene Link zur www.ftd.de funktioniert nicht mehr, da die Financial Times Deutschland eingestellt wurde.)

Die steuerliche Zielsetzung "Zweifamilienhaus" muss also schon frühzeitig vor Kaufvertragsformulierung und Finanzierungskonzeptionierung beachtet werden. Die Einliegerwohnung muss eine eigene Küche, WC und Bad haben. Spare vor der Kaufentscheidung nicht am Honorar für einen kompetenten Steuerberater! Aber im Notfall bleibt es bei einer flächenbezogenen Aufteilung der Vermietungskosten (einschl. Zinsen;-)).

Zu den Einkünften aus V+V (und die Voraussetzungen für die Anerkennung von Mietverträgen mit Angehörigen, s. insb. § 21 Abs. 2 EStG) auch mehr unter:

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung-lexikon-des-steuerrechts/#D063026600014

Du kannst bei richtiger Gestaltung nicht nur die vollen Zinsen der Einliegerwohnung ansetzen, sondern auch die Kreditanschaffungskosten (Notar und Grundbuch für die Finanzierung). Und die Vermietungsausgaben werden ergänzt um die AfA!


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Was steht denn so in den Vertragsunterlagen zu Deiner Fragestellung?

Der Bankberater kann ja viel erzählen; hat er ja wohl auch schon früher;-)

Du solltest ihn aber unbedingt mal fragen, ob Ihr wirklich ein Hypothekendarlehn habt:-) Notfalls steht das auch genau in den Unterlagen.

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Ich würde die Vertretungszeiten aufführen, da sie anstelle Deiner sonstigen Tätigkeiten Teile Deiner Arbeitszeit darstellen und möglicherweise zu Lasten Deiner ureigensten Aufgaben gehen. Dieser Zeit- und Interessenkonflikt sollte wertneutral beschrieben werden.

Allerdings sollte bei der jeweiligen Vertretung deutlich und inhaltlich beschrieben werden, ob es sich um ein höher-, gleich- oder niederwertigeres Aufgabengebiet handelt. 

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Das Haus gehört(e) derzeit uneingeschränkt den Eltern. Sie könnten es auch nächste Woche einfach verkauft und dafür eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben.

Die Eltern haben offenbar richtig erkannt, dass wirkliche finanzielle (ausreichende?) Unterstützung für den Pflegefall (von einigen) Deiner Geschwister nicht zu erwarten ist, aber zumindest von Deinem Bruder. Die Eltern haben nun in Form dieses für den Pflegefall bedingten Vertrages eine Art "Versicherung" abgeschlossen. Es kann sich allerdings für Deinen Bruder als Fehlspekulation herausstellen.

Die "ärmeren" Geschwister hätten (nur finanziell, nicht emotional gesehen) einen Nulleinsatz für den Pflegefall. Warum sollten sie mal vom andernfalls möglichen Erbe profitieren?

Vielleicht geht aber die Rechnung ganz anders, wenn es nämlich zu Erbfällen ohne Pflegefall kommt? Dann sind wieder alle dabei!

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Ich muss Dir noch eine separate Antwort schicken, damit ich 2 Bilder beifügen kann. Du findest die Angaben im Bundesanzeiger unter Suche mit ISIN und Kapitalmarkt, dann Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 ...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

In den Besteuerungsgrundlagen ist es der zweite Eintrag auf der Seite. Bitte die ISIN AT.....799 suchen.

Anschließend brauchst Du "nur noch" die Beträge in der Anlage KAP einordnen.

Grundsätzliches zur Thesaurierung bis Ende 2017 kannst Du noch hier nachlesen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-der-fiskus-bei-fonds-zweimal-zuschlaegt/v\_detail\_tab\_print/4451748.html

Ab 2018 ändern sich die Spielregeln bei der Besteuerung:

https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0/

Bitte auch die Leserbriefe lesen.


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Zur zweiten Frage: Vom Garagenanschaffungswert ist der Grundstücksanteil abzuziehen, ehe die AfA-Berechnung beginnen kann. Zur Ermittlung der getrennten Grundstücks- und Immobilienwerte gibt es hier eine Arbeitshilfe:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2014-09-23-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html


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In dieser Urteilskommentierung (FG Düsseldorf, Az. 10 K 1932/16 E) fand ich den Hinweis, dass auch bei einer teilweisen Nichtnutzung stets volle Monate unterstellt werden müssen:

http://www.versicherungsjournal.de/buero-und-organisation/stress-mit-dem-finanzamt-wegen-ungenutztem-dienstwagen-128321.php

Es gibt keine zeitanteilige Aufteilung der Pauschalversteuerung des Dienstwagens.


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Die Bedingungen zum betrachteten Optionsschein stellen die Verfahrensabläufe im einzelnen fest und können nicht auf andere Optionsscheine übertragen werden.

Du hast z. B. die Bedingungen zum WKN CE57QQ gelesen und verstanden oder? Dann macht die Frage zu einem Open-end Schein mit anderen Bedingungen wenig Sinn. Bei der genannten WKN kommt es nur auf den Aktienstand am 22.03.2017 an. Vorher (und nachher) kann der Aktienkurs liegen, wo er will. Es ist irrelevant, nur der Kurs am 22.03. zählt! 

Beim Knock-out Optionsschein ist der Kurs des Basispapiers während der gesamten Laufzeit relevant. Bei der erstmaligen Verletzung des Knock-out-Preises wird der Optionsschein wertlos.

Allen Optionsscheinen ist gemeinsam, dass bei einer Insolvenz des Emittenten seine Optionsscheine komplett wertlos werden und zwar unabhängig vom Kurs der Basiswerte.

Begriffliches Feintuning findest Du unter

http://www.derivateverband.de/MediaLibrary/Document/16-12-19-Derivate-Liga.pdf


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