Werbungskosten wie nachweisen?

1 Antwort

Im Schreiben des Finanzamts sollte doch stehen, welche Aufwendungen nachgewiesen werden sollen.

Regelmäßig reicht die Vorlage einer Belegkopie aus. Wenn ein Beleg nicht mehr vorhanden ist, kannst Du versuchen, die Sache glaubhaft darzulegen.

In Zweifel ruf doch mal beim Amt an und erkundige dich. Die Kollegen beißen eher selten :-)