Dafür gibt es keine konkrete Definition, selbst wenn Du eine Aktie schon nach einem Tag wieder verkaufst hast du ja zu mindestens einen Tag gehalten.

Zeit nimmt bekanntlich Risiko aus Aktienanlagen, je länger du eine Aktie hältst, um so unanfälliger wirst du gegen Kursschwankungen

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Du kannst ihn nach Ende der Zinsbindung jederzeit ablösen lassen oder mit der Bank neu verhandeln.

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Ich glaube die Antwort kennst du schon selbst.

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Solange Deine Kontonummer bleibt, bleibt auch Deine IBAN

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Verstehe ich nicht, Ihr wartet noch auf das Angebot Eurer Hausbank, kennt also noch nicht die Konditionen, wollt aber ablehnen, da ihr denkt, dass die Konditionen schlechter sind??
Unabhängig davon, eure Hausbank gibt Euch ein Angebot unter Bezugnahme der bereits bestehenden Finanzierungen, machen das die anderen Banken auch oder habt Ihr nur ein Angebot „pro forma“ ohne die konkrete Einbeziehung der bestehenden Finanzierungen bekommen?
Irgendeine Lockkondition mal schnell „rauszuhauen „ geht logischerweise immer schneller, ein belastbares Angebot bei der Einbeziehung bestehender Finanzierungen und der konkreten Bonität dauert eben etwas länger.

Außerdem, der Zins ist, zumindest aus meiner Sicht, nicht das entscheidende, schaut vor allem darauf, was Euch die Finanzierung „unterm Strich“ insgesamt kostet.
Zinsbindung am besten so lange wie möglich, idealerweise ein Darlehen, das bis zur endgültigen Rückzahlung einen garantierten Zins hat.

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Entscheidend ist die Wertstellung

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Geld verschwindet nicht, vergleicht einfach mal Buchungstag und Wertstellung.

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An der Kontoinhaberschaft hat sich durch die Partnerkarte logischerweise nichts geändert

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Nein, hat man nicht.

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Wie hoch ist den der "eher geringe Zuschuss" konkret?

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Genau, Du hast jeden Monat was abgehoben um es dann irgendwann als eine Summe wieder einzuzahlen ….macht doch jeder ;-)

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Beerdigungskosten werden grundsätzlich im Sterbefall freigegeben.

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Welchen Sinn sollte es machen mehrere Millionen in bar abzuheben?

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Über über solche Fragen sollte man sich VOR Abschluss bzw VOR der Verwendung des Hauses seine Schwiegereltern Gedanken machen.

Ich ich glaube die Frage kannst du dir auch selber beantworten, denn Sicherheit bedeutet Sicherheit für die Bank.

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Ist es gut, eine "Verpfändungsvereinbarung" bei Abschluss einer 'betrieblichen Altersversorgung' abzuschließen oder birgt dies auch Risiken?

Hallo, meine Frau lies sich bei der Sparkasse zu einer 'betrieblichen Altersversorgung' informieren, da sie vorhat, eine abzuschließen. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst.

So hat sie jetzt erfahren, im Gespräch mit zwei Ihrer Kollegen, das sie auch eine abschließen wollen. Die eine jedoch, sollte zur 'betrieblichen Altersversorgung' zusätzlich noch so eine "Verpfändungsvereinbarung" mit dazu unterschreiben, - die andere brauchte das nicht, bzw. sie wurde Ihr erst gar nicht angeboten.

Mittlerweile habe ich Rücksprache mit dem Banker gehalten (ich saß bei dem Beratungsgespräch meiner Frau, mit dabei).

Hier könnt Ihr die "Verpfändungsvereinbarung" und die Erklärung des Bankers zu meiner Rückfrage bezüglich der "Verpfändungsvereinbarung" lesen: https://drive.google.com/file/d/11sExXJWvyPPLX0sXQ65_xMeGQrblaWf_/view?usp=sharing

Mich macht so ein Schriftstück generell sehr misstrauisch. Schon der Name klingt äußerst abstoßend: "Verpfändungs....." :( . Kann meine Frau guten Gewissens so etwas unterschreiben, oder wird Ihr/uns dies später eventuell mal zum Verhängnis?

Wie bewertet Ihr die Erklärung des Bankers dazu? Gibt es für meine Frau/mir damit auch irgendwelche Nachteile? Kann ich der Aussage des Sparkassenangestellten vertrauen?

Ich bin sehr unsicher, kenne mich aber auch nicht so in diesen Sachen aus.

Vielen Dank im Voraus schon mal für Eure Antworten! :)

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Ich verstehe den Sinn einer Verpfändungserklärung in diesem Fall nicht. Solange Deine Frau eine ganz normale Angestellte ist, ist der Schutz des Pensionssicherungsvereines völlig ausreichend. Es bedarf keiner zusätzlichen Absicherung. Diese Erklärung hat also weder Vor- als auch Nachteile (solange die UK an Dich als Ehemann verpfändet wird), lässt mich aber vermuten das der Berater die BAV nicht unbedingt als tatsächlicher Fachmann begleitet.

Verpfändungserklärungen werden in der Regel für GF oder GFF (Gesellschafter/Geschäftsführer) abgeschlossen, nicht für "normale" Angestellte, die dem Betriebsrentengesetz unterliegen.

Wesentlich wichtiger ist, inwieweit sich der Arbeitgeber an der UK beteiligt. Solange Deine Frau nicht privat krankenversichert ist, sollte die AG-Beteiligung idealerweise 40% von der Bruttoumwandlung an aufwärts betragen.

Des weiteren kann ich mich der Fragestellung von "Barmer" nur anschließen, da meines Wissens der ö.D: ein eigenes Versorgungswerk hat, entweder VBL oder VKA.

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