Ebay Kleinanzeige Verkäufer droht mit einer Anzeige? Kaufvertrag?

5 Antworten

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Der hat Deiner Erzählung nach keine Chance!

Setze schriftlich und nachweisbar eine per Datum benannte Frist zur Rücküberweisung Deiner Anzahlung.

... fordere ich Sie hiermit auf, den Betrag von Euro 150,00 auf mein Konto ........ bis zum 02.04.2021 zu überweisen.

Schreibe gleich mit rein (das ist keine Erpressung/Nötigung), dass wenn Du bis zum 02.04.2021 kein Geldeingang hast, Du das zur weiteren Bearbeitung an Deinen Anwalt übergibst, wodurch weitere (Verzugs) Kosten entstehen, die er zu tragen hat.

Und so eine Kinderkacke bearbeitet die Polizei nicht. Die werden das aufnehmen und vermutlich einstellen. Die werden den Verkäufer darauf hinweisen, dass er seinen Anwalt bemühen muss, also den Zivilweg einzuschlagen hat.

Viel Erfolg.


tomtom99  01.07.2021, 00:35

völliger Unsinn was du schreibst.. die Polizei stand bei einem WG Bewohner vor der Tür und wollte Stellungnahme, weil er für 4 EUR einen ebay Artikel nicht versandt hatte.. die Aussage vom WG Bewohner wurde zu Protokoll genommen. am selben Tag hatte er das Geld zurücküberwiesen an den ebay käufer.. niemand muss sich betrügen lassen.. statt Anwalt sollte die Fragestellerin gleich ein gerichtliches Mahnverfahren veranlassen.. ist billiger und der Mann muss sich bei Widerspruch vor Gericht verantworten. Anwalt kann man sich hier sparen.

Answer123  01.07.2021, 17:08
@tomtom99

Vielleicht hatte die Polizei in dem von dir geschilderten Fall einfach Langeweile. Selbst wenn dort tatsächlich eine Betrugsabsicht unterstellt worden sein sollte, ist es vollkommen unüblich, dass die Polizei dann persönlich beim Beschuldigten aufkreuzt.

Zum Thema Mahnbescheid: Ja, das ist eine Möglichkeit, wenn sich der Fragesteller in der Lage sieht, den selbstständig auszufüllen.

der Mann muss sich bei Widerspruch vor Gericht verantworten.

So einfach ist das nicht. Wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt, läuft es auf ein ganz normales Klageverfahren hinaus. Der Fragesteller muss dann seinen Anspruch begründen, auch hinsichtlich der in meiner Antwort vom 21.03.2021 angesprochenen Aspekte. Dass der Fragesteller das in einer ggf. mündlichen Verhandlung ohne Anwalt hinreichend juristisch begründet vortragen kann, darf bezweifelt werden, zumal die Gegenseite mit Sicherheit anwaltlich vertreten ist.

tomtom99  11.07.2021, 19:27
@Answer123

meine Erfahrungen sind da anders. hatte diverse Mahnverfahren als Kläger. War kein Problem den Antrag auf Mahnverfahren auszufüllen. Dafür gibt es rechtlichen Beistand (kostenlos) in nahezu jedem Gericht. Die helfen beim Ausfüllen.

Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht war nie ein Problem. Einen Anwalt braucht es hier nicht. Gut vorbereiten und logisch sachliche Sätze formulieren. Wer das nicht kann, emotionalisiert und rumstottert, der sollte sich vertreten lassen. Ein erwachsener Mensch sollte sich aber artikulieren können. Vllcht hatte ich Glück - bei mir sind die Schuldner gar nicht erst erschienen - ergo: gewonnen und offene Beträge mittels Gerichtsvollzieher anschließend einziehen lassen bzw. Kontosperre beantragt.

Jeder sammelt andere Erfahrungen.

Latza 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 22:59

Also sollte ich das deiner Meinung nach machen mit der Anzeige wegen den 150€? Falls er Sturr bleiben sollte. Und was mache ich wenn er mich wirklich in den 5 Punkten Anzeigen sollte? Wenn etwas von seinem Anwalt kommen sollte, kann ich das dann getrost ignorieren?

Sehr witzig, der Typ.

Mir ist die Lust auf die Spiegel vergangen, da ich keine 3 Std für 2 Spiegel fahren wollte und ich die Vermutung hatte, dass die 2 anderen Spiegel evtl auch eine Macke ab haben.

So funktioniert das aber nicht. Ich gehe davon aus, dass hier ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Einen Rücktrittsgrund für den gesamten Kaufvertrag sehe ich bisher nicht. Ich verweise mal auf § 323 Abs. 5 Satz 1 BGB. Ein begründetes Nicht-Interesse an der Teilleistung hast du bisher nicht dargelegte. Du solltest in der Lage sein, detailliert darzulegen, warum das Festhalten an einem veränderten Kaufvertrag (nur zwei Spiegel statt drei, oder einer der angebotenen alternativen Spiegel) nicht zumutbar ist (siehe analog auch § 313 BGB). Auch eine rechtswirksame Rücktrittserklärung würde ich mangels genauerer Informationen erst mal in Frage stellen.

Aber wenn ihr euch nicht einigen könnt, klärt das von mir aus vor Gericht. Profitieren werden davon einzig und alleine die Anwälte. Dein eigener nicht erstattungsfähiger Arbeits- und Zeitaufwand wird deutlich über dem Wert der Hauptforderung liegen, das gleiche gilt analog für den Verkäufer. Den Quatsch mit den Strafanzeigen solltest ihr euch beide schenken, das ist Kindergarten. Es stehen keine Straftaten im Raum.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Latza 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 01:16

Ich habe ihm das in der Tat dargelegt. Ich hätte 3 Spiegel benötigt, da es eine Spiegelwand werden sollte. Also aneinander liegende Spiegel. Wenn ich jetzt nur 2 kaufe, dann muss ich bei einem anderen Anbieter einen dritten Spiegel kaufen. Und da jeder Spiegel anders bearbeitet wird, hätte man das evtl sehen können, was ich nicht möchte. Außerdem wäre der Aufwand und die Preisspanne viel zu groß gewesen, bei zwei unterschiedlichen Anbietern. Bei 3 Spiegeln habe ich einen Mengenrabatt bekommen. Kaufe ich jetzt nur einen Spiegel bei einem anderen Anbieter, wäre das wohl nicht möglich gewesen.

Answer123  21.03.2021, 01:25
@Latza

Gut, das ist eine mögliche Argumentation, die im Ursprungspost gefehlt hat. Damit hätte man ggf. einen sauberen Rücktritt vom Vertrag hinbekommen und sich das ausstehende Geld per Mahnbescheid wiederholen können.

Dazu hättest du aber gleich zu uns kommen müssen. Jetzt wieder bei null anzufangen und zu versuchen, das gerade zu biegen, dürfte nicht mehr zielführend sein.

Da du ja wohl schon einen Anwalt hast, lass ihn den Rest klären. Aber du solltest dir bewusst sein, dass du in das Verfahren jede Menge Geld und Nerven stecken wirst, und vermutlich auch deutlich mehr Geld, als du im Falle deines Obsiegen zurückbekommen würdest. Und ich halte die Sache durchaus für wackelig. Eine kaufmännische Lösung wäre vermutlich deutlich billiger geworden, aber dafür ist es jetzt zu spät. Jetzt sind die Anwälte am Zug.

Latza 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 01:36
@Answer123

Weshalb ist es denn "zu spät"? Die Sache ist ja noch aktuell. Noch habe ich keinen Anwalt eingeschaltet oder eine Anzeige aufgeben. Ich habe es erstmal noch versucht, persönlich zu klären. Aber mit ihm lässt sich leider nichts klären. Ob das von ihm mit der Anzeige nur leere Worte oder ernsthaft ist, weiß ich natürlich nicht. Bei ihm geht es ja aber nur um die Dinge wie Nötigung, Erpressung, Beleidigung etc. Die Anschuldigungen sind natürlich quatsch. Er will zusätzlich 100€ von mir, weil angeblich sein Anwalt das jetzt schon fordert. Das er mich Anzeigen will, weil ich die 2 Spiegel nicht gekauft habe, konnte ich so nicht rauslesen sondern anscheinend nur wegen den haltlosen Beschuldigungen wie Beleidigungen etc.

Lass ihn drohen, nichts als heißer Dampf ‼️

"..... Jetzt fordert er schon 100€ von mir, weil sein Anwalt das jetzt schon fordert für den Zeitaufwand...." 🙈 BLÖDSINN !

Sollte das so stimmen, könntest du jetzt sogar den Spieß umdrehen und diesen Herrn Verkäufer mitteilen, dass dies auf ein Straftatbestand der Erpressung nach § 253 StGB und Nötigung § 240 StGB hinausläuft....hat man dazu etwas Schriftliches 🤷‍♀️ um so besser ‼️

Mach " Nägel mit Köpfen ", lass dich nicht weiter hinhalten und geh' den Weg den @Alarm67 hier vorgeschlagen hat ☝️


Answer123  21.03.2021, 01:12

Anzeige wofür? Es stehen keine Straftaten im Raum. Weder seitens des Käufers, noch seitens des Verkäufers. Punkt. Die Drohung, den Rechtsweg zu beschreiten, kann per se nicht rechtswidrig sein. Und eine solche Drohung als verwerflich anzusehen, bedarf auch einiger Kreativität, die die Justizbehörden wohl kaum teilen dürften.

tomtom99  01.07.2021, 00:42
@Answer123

und was ist mit den 150 euro die er behalten hat ohne Gegenleistung? also wenn das kein Betrug ist.. hör mal auf die Leute als naiv hinzustellen.. niemand muss sich betrügen lassen.. Anzeige bei der Polizei erstatten und sofort gerichtliches Mahnverfahren beantragen..

Answer123  01.07.2021, 16:54
@tomtom99
und was ist mit den 150 euro die er behalten hat ohne Gegenleistung?

Er hat ja die Gegenleistung angeboten. Nicht in der Form wie sie vereinbart wurde. Ob er das noch muss und ob hier ein hinreichender Grund für einen Kaufvertragsrückritt vorliegt, ist strittig.

Für einen (Eingehungs)Betrug hätte der Verkäufer von Anfang an die Absicht haben müssen, Geld entgegen zu nehmen, ohne die geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Diese Absicht dürfte hier nicht plausibel darlegbar, geschweige denn beweisbar sein.

Gaenseliesel  01.07.2021, 19:12
@Answer123

Also Fakt wäre für mich... wenn ich auf 3 *art- und formgleiche Spiegel * geboten habe, weil ich sie genauso wie sie angeboten wurden gebrauchen kann und es sind plötzlich nur noch 2 davon erhältlich, dann würde ich vom Kaufvertrag zurück treten.... 🤷 Schließlich hatte man eine bestimmte Vorstellung zum Verwendungszweck mit dem Kauf, der nunmehr nicht realisiert werden kann.

So zumindest sehe ich den Sachverhalt 🙏

Answer123  02.07.2021, 12:21
@Gaenseliesel

Durchaus möglich, dass das Gericht dem FS Recht geben würde. Aber auch durchaus möglich, dass er ohne Anwalt wegen irgendwelchen Formfehlern verliert. Klar und eindeutig ist der Sachverhalt jedenfalls nicht.

Und einen Betrug halte ich nach wie vor für nicht darstellbar. Wir haben aktuell einen deutlich schwerwiegenderen und größeren Fall, bei dem ich Vorsatz von Beginn an durchaus für nicht ausgeschlossen halte. Trotzdem haben die Strafrechtsexperten der beauftragten Kanzlei eine Straftat ausgeschlossen. Auch hinsichtlich der Vorenthaltung unsere Eigentums mit Wert im oberen vierstelligen Bereich.

Latza 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 13:52

Danke. Habe ihm schon ein Ultimatum gestellt, dass bereits abgelaufen ist. Also soll ich jetzt Anzeige erstatten wegen den 150€? Hab ich Recht mit dem Kaufvertrag? Also das er ungültig wird, sobald er mir nur ein Teil der vereinbarten Spiegel anbieten kann? Oder bin ich dazu verpflichtet die 2 Spiegel zu kaufen?

Gaenseliesel  20.03.2021, 14:22
@Latza

Du bist doch nachweislich einen Kaufvertrag für 3 Spiegel eingegangen.... Punkt ☝️

kann er nun aus fadenscheinlichen Gründen (evtl. trifft es sogar zu, dass ein Spiegel defekt ist) diesen Vertrag nicht einhalten, dann muss er ganz einfach den Kaufpreis (dir entstandene Kosten) erstatten, wenn du es so möchtest, ganz klar ‼️

Zeig ihm, dass du nicht gewillt bist dieses geeiere weiterhin mitzumachen, indem du diesen Verkäufer tatsächlich anzeigst..... du bist eindeutig im Recht ☝️(nebenbei wird sich herausstellen, ob Name und Adresse tatsächlich kein Fake sind.)

Latza 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 17:17
@Gaenseliesel

Jetzt sagt er plötzlich, ich kann alle 3 Spiegel abholen. Aber ohne Begründung und Erklärung. Nur, dass ich 3 Spiegel bis morgen abholen kann und Polizei und Anwalt vor Ort sein werden um meine Personalien aufzunehmen. Ist damit der Kaufvertrag wieder gültig, nachdem er plötzlich sagt, dass alle 3 Spiegel wieder vorhanden sind? Wie gesagt, ohne Erklärung, Begrünung oder Fotos. Auf Nachfrage reagiert er nicht und sagt nur "es ist alle gesagt". Da ich schon 3 Neuwertige Spiegel bestellt habe, kommen die für mich nicht mehr in Frage. Aber ist damit der Kaufvertrag wieder gültig oder nicht?

Gaenseliesel  20.03.2021, 17:48
@Latza

Nicht mit ihm darüber unterhalten 😒

Mit solchen Leuten darf man nur nachweisbar

s c h r i f t l i c h korrespondieren ‼️

er knickt doch schon ein wie man erkennt ☝️... die "Masche" mit dem angeblichen Anwalt war auch nur zu deiner Einschüchterung gedacht.

Wenn du jetzt den Verlauf, dieses ganze Hin und Her belegen kannst, zieh' die Anzeige durch. Du hast das Geld zurück gefordert und bereits eine Kauf Alternative gefunden ! Du bist nicht mehr an den Kauf gebunden ‼️

Schreib ihm, dass du gezwungen warst, dich notgedrungen anderweitig umsehen und demzufolge im Nachhinein keine 6 Spiegel gebrauchen kannst.

Lass dich nicht beirren, bleib hart ..... er hatte seine Chance..... gib ihm eine letzte Gelegenheit, bis Mittwoch muss das Geld auf deinem Konto verfügbar sein oder es erfolgt definitiv eine Anzeige ☝️

und dann......... "es ist alle gesagt" du wünscht keinen weiteren Kontakt ‼️‼️‼️

und tatsächlich ab sofort auf keinerlei Kontaktversuche reagieren, schon gar nicht telefonisch wegen der Beweise.

Am besten einmal an einen Schiedsmann wenden! Einfach mal auf dem Rathaus erkundigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindliches_Schiedswesen

Damit kommt ein Streitschlichter ins Spiel, der die Angelegenheit klärt.

Und was Beleidigung betrifft, handelt es sich in Deutschland dabei bis auf wenige Ausnahmen (z.B. im Straßenverkehr) um ein so genanntes Privatklagedelikt. Das heisst, dass man jemandem wegen Beleidigung in der Regel niemanden anzeigen kann, sondern nur mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwaltes (der erst einmal viel Geld kostet) jemanden wegen Beleidigung belangen kann.


Latza 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 08:46

Und wenn er den Streit nicht schlichten kann? Bin ich im Unrecht oder wurde der Kaufvertrag ungültig, da er mir nicht das anbieten konnte, was vereinbart wurde?

Mit " per PayPal Freunde bezahlen "... war schon ein gravierender Fehler.... weil kein Käuferschutz‼️(allein hier hätten schon die Alarmglocken läuten müssen !) Mit dem PayPal Käuferschutz der dich noch nicht einmal etwas kostet, hättest du dein Geld schon längst wieder.

Du bist auf einen (der vielen) miesen Verkäufer von EbayKleinanzeigen hereingefallen, deshalb gibt es bei ebayKleinanzeigen seit Febr. 2021 (?) einen eigenen Käuferschutz, die " Sicher bezahlen"- Funktion.

Ich denke nicht, dass sich ein Rechtsstreit ohne Rechtschutzversicherung bei 150,-€ lohnt 🤷‍♀️ sieh' es als eine "Lebenserfahrung"....und schreib das Geld ab ‼️


Latza 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 22:37

Er hat darauf bestanden, sonst hätte er mir die Spiegel nicht reserviert. Ein Betrüger ist er nicht. Ich habe seinen Namen, Anschrift usw. Die Person gibt es wirklich. Ich denke nicht, dass das eine Masche von ihm ist. Trotzdem ist er meiner Meinung im Unrecht.

Gaenseliesel  18.03.2021, 22:53
@Latza

Er hat darauf bestanden, klar doch !

Fakt ist, wer nicht auf eine für beide Seiten sichere Bezahl Funktion einzugehen bereit ist, ist einfach k e i n seriöser Geschäftspartner.

Sicherer ist's in solchen Fällen immer, besser auf diesen Deal zu verzichten..... du kennst das Ergebnis 🤷‍♀️

tomtom99  01.07.2021, 00:44
@Gaenseliesel

sie kann das Geld mittels gerichtliches Mahnverfahren sich zurückholen. kostet ca. 20 euro und muss der Schuldner am Ende zahlen - also der Typ.