Ein Unfall ist immer ein einzelnes Ereignis, das zu Verletzungen führt. Wenn es auf der Arbeit jüngst "den" Vorfall gegeben hat, bei dem du dich verhoben hast und in der Folge Muskelprobleme bekommen hast, dann mag das ein Arbeitsunfall sein.

Schleichende Muskelprobleme als Folge der täglichen Arbeit hingegen weniger.

Es empfiehlt sich, garnicht zum Hausarzt zu gehen, sondern direkt zum Unfallarzt. Denn der kann das nicht nur besser beurteilen, sondern die ganze Behandlung (sofern die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind) auch über die Berufsgenossenschaft abrechnen. Die leistet mehr als die Krankenkasse. Der Hausarzt hat mit der Berufsgenossenschaft meist nichts am Hut.

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Übernehmen darfst du die Firma schon, aber die Frage ist viel mehr, ob eine Fliesenlegerfirma ohne Meister auch Fliesen legen darf oder aufgrund einer Meisterpflicht erst einmal einen Meister einstellen müsste. Darüber würde ich mir mehr Gedanken machen und das recherchieren.

Ferner würde ich mit einer UG niemals irgend ein Geschäft machen wollen und viele andere denken da genauso. Hört sich erst einmal toll an, so etwas ähnliches wie eine GmbH ohne großartige Einlage zu gründen, aber aus Sicht des Kunden... Warum sollte man mit jemandem ein Geschäft machen wollen, der im Zweifel insolvent ist, statt haften zu müssen?

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Du musst IMMER beim Finanzamt den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" ausfüllen, egal ob das was du machst, gewerblich oder freiberuflich ist. Einfach mal so etwas Einnehmen geht garnicht.

Das gilt nicht nur, wenn du längerfristig etwas machst, sondern ab dem ersten Umsatz.

Ob dafür dann auch noch ein Gewerbe angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob dich das Finanzamt anhand deiner Angaben als freiberuflich oder gewerblich einstuft. Eine Gewerbeanmeldung ist aber auch nur ein Stück Papier, dass es deutlich weniger in sich hat, als der Fragebogen des Finanzamtes.

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Ich würde den Nachbarn mal ganz höflich, ob er denn eine Haftpflichtversicherung hat und du dich einmal wg. dem eigenen Schaden in Verbindung setzen darfst.

Sofern die Haftpflicht hier eher einen Fall für die Gebäudebrandversicherung sieht, wird sie dir das sagen, woraufhin du dich nochmals an den Vermieter in diesem Falle wenden solltest.

Sofern sich der Vermieter weiterhin dann auf stur schalten soll - es gibt auch andere Wege, das herauszufinden.

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Diese Aktie gibt es zwar noch, aber sie wird an keiner Börse mehr geführt. Von daher gibt es wohl keine Möglichkeit mehr, das Papier über ein Aktiendepot zu handeln.

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Maßgeblich dafür, ob jemand ein Kind weggenommen bekommt, ist das die Eltern nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern und dies auch unter Einbeziehung weiterer Hilfen nicht denkbar erscheint.

Gras rauchen alleine ist noch kein Grund, warum sich jemand nicht um seine Kinder kümmern kann. Da stellt sich erst einmal die Frage, ob sichtbare Drogenprobleme wirklich gegeben sind (Verwahrlosung? Eltern verhaltensauffällig? Nicht in der Lage, einen Job auszuüben? Nicht alltagsfähig?). Würde ein Sozialarbeiter solche Aspekte erkennen, dann würden aber vermutlich erst einmal Hilfen durch Soziale Einrichtungen vermittelt werden. Zum Entzug des Kindes kommt es nur, wenn sich diese im Nachhinein als sinnlos erweisen oder mit Gefahr im Verzug festgestellt wird, dass man ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern lassen kann.

Aber auch das entscheidet nicht der Sozialarbeiter vom Jugendamt persönlich, sondern das zuständige Amtsgericht.

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Wenn jemand im Keller einen privaten Kühlschrank betreibt, dann muss das über eine Steckdose geschehen, die auch über den privaten Stromzähler läuft. Das lässt sich in der Regel so schalten und falls nicht, gibt es die Möglichkeit, dass an diese Steckdose ein eigener Zähler kommt.

Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.

Im Übrigen sollten im Keller auch Waschmaschinen und Trockner nicht über den Allgemeinstrom laufen.

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Grundsicherung gibt es im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Für arbeitsfähige Leute, deren Einkommen aus Arbeit oder anderweitigen Sozialleistungen zum Leben nicht reicht, gibt es Hartz IV. In sofern kann sich die Frage zunächst nur darauf beziehen, ob ein Hartz IV Anspruch besteht.

Da es sich aber in diesem Falle wohl um eine Freistellung und nicht um eine Kündigung handelt, ist hier zunächst die Frage zu klären, warum es überhaupt eine Freistellung gibt. Im Normalfall darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht einfach so freistellen, um Kosten zu sparen, weil er keine Arbeit hat. Arbeit auf Abruf ohne Regelarbeitszeit ist nur im Rahmen vorrübergehender Aushilfstätigkeiten zulässig. Im Falle eines Besuches beim Jobcenter wird man dir wohl dann raten, zum Anwalt zu gehen.

Ist es aber (anders herum) stattdessen der Fall, dass du selbst gerne freigestellt sein möchtet, weil du aus irgendwelchen Gründen Zeit für andere Dinge brauchst, als einer Arbeit nachzukommen, dann hast du selbstverschuldet einen Einkommensausfall herbeigeführt. Da du dabei mit der Freistellung beabsichtigst, irgendwann in den alten Job zurück zukehren, stehst du dem Arbeitsmarkt während der Freistellung nicht zur Verfügung und kannst von daher wahrscheinlich garkeine Leistungen erwarten.

Es gibt einige legitime Gründe, warum man dennoch seine Arbeit aussetzen darf, für die es dann auch ganz spezielle Sozialleistungen gibt, die bewilligt werden können (z.B. wenn es um die Pflege von Angehörigen geht). Dazu solltest du dich dann von einem Sozialdienst beraten lassen, aber mal eine Weile keine Lust haben und dafür Hartz IV bekommen ist nicht.

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Ebay Kleinanzeige Verkäufer droht mit einer Anzeige? Kaufvertrag?

Hallo, folgender Fall ist mir gerade passiert:

Vor wenigen Wochen habe ich einen Verkäufer angeschrieben, der einige Spiegel (Studio Auflösung) verkauft. Wir haben uns letztendlich auf 3 Spiegel festgelegt. Er wollte eine Anzahlung (150€) von mir für die Reservierung (ich sollte per PayPal Freunde bezahlen). Die PayPal Überweisungsbeschreibung sagt genau aus, dass es sich hierbei um eine Anzahlung von 3 Spiegeln handelt mit den Maßangaben etc. So, letzten Mittwoch wollte ich die 3 Spiegel abholen, da meinte er, er müsste erstmal nachschauen ob die Spiegel noch vorhanden sind weil eine Wand eingerissen wurde und dabei einige Spiegel zu Bruch gingen. Letztendlich konnte ich die Spiegel an dem Tag nicht abholen und er meinte das nur noch 2 Spiegel vorhanden sind. Daraufhin gab es die Überlegung von mir, ob ich den dritten Spiegel gegen einen anderen ersetzen soll. Aber er hatte keine Spiegel mehr, die mir zusagten. Außerdem war mir die ganze Geschichte zu dubios. Mir ist die Lust auf die Spiegel vergangen, da ich keine 3 Std für 2 Spiegel fahren wollte und ich die Vermutung hatte, dass die 2 anderen Spiegel evtl auch eine Macke ab haben. Also habe ich mir 3 Neuwertige Spiegel bestellt und ihm gesagt, dass ich keine mehr kaufen möchte, da ich mit 2 Spiegeln nichts anfangen kann und er mir doch bitte den Betrag zurück überweisen soll.

Dann ging es los. Langes hin und her. Aktueller Stand ist jetzt, dass er mich wegen 5 Straftaten Anzeigen möchte.

1. Beleidigung: die einzige die Beleidigung von mir gefallen ist war "Sie Vogel".

2. Nötigung: ich habe nur mit meinem Anwalt gedroht, wenn er mir meine 150€ nicht zurück gibt.

3. Erpressung: auch hier habe ich nur gesagt, dass ich ihn Anzeigen werde, wenn er mir meinen Geld Betrag nicht zurück gibt.

Und die anderen 2 weis ich gerade nicht, aber waren genauso haltlose Beschuldigungen.

Also er möchte mir mein Geld nicht zurück geben weil wir laut ihm einen Kaufvertrag hatten. Ich weiß, dass wenn man über eBay Kleinanzeigen etwas reserviert, dass man dann dazu verpflichtet ist. Aber hier konnte er mir ja nicht das anbieten, was vereinbart wurde..., nämlich 3 Spiegel und keine 2.

Er besteht darauf dass ich die 3 Spiegel gekauft habe. Außerdem möchte er mich in 5 Straftaten Anzeigen. Jetzt fordert er schon 100€ von mir, weil sein Anwalt das jetzt schon fordert für den Zeitaufwand.

Er lässt nicht mit sich reden, geht auf keine Fragen ein. Er gibt mir meine 150€ nicht zurück, stattdessen will er noch Geld von mir und droht mit Anwalt und Anzeige. Theoretisch könnte ich ihn auch zu 5 Punkten Anzeigen, da er mich genauso erpresst, bedroht und nötigt. Ich habe nicht mehr getan als er selbst, außer vielleicht die Beleidigung "Sie Vogel".

Er stellt sich als Opfer hin, dabei bin ich doch das Opfer. Er hat Geld von mir bekommen, ohne eine Gegenleistung getätigt zu haben. Dadurch dass er mir nur 2 Spiegel statt der vereinbarten 3 Spiegel anbieten kann, ist der Kaufvertrag doch ungültig oder?

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Am besten einmal an einen Schiedsmann wenden! Einfach mal auf dem Rathaus erkundigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindliches_Schiedswesen

Damit kommt ein Streitschlichter ins Spiel, der die Angelegenheit klärt.

Und was Beleidigung betrifft, handelt es sich in Deutschland dabei bis auf wenige Ausnahmen (z.B. im Straßenverkehr) um ein so genanntes Privatklagedelikt. Das heisst, dass man jemandem wegen Beleidigung in der Regel niemanden anzeigen kann, sondern nur mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwaltes (der erst einmal viel Geld kostet) jemanden wegen Beleidigung belangen kann.

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Für Kapitalerträge, zu denen neben Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinnen auch die Erträge aus Genossenschafts- bzw. Bankanteilen gehören, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro. Sofern ein Freibetrag bei der Bank eingetragen ist, zieht die Bank erst dann Steuern von den Erträgen ab, wenn diese in ihrer Gesamtsumme für das laufende Jahr bereits 801 Euro überschreiten. Und dies ist wohl auch der Fall, weil die Bank sonst verpflichtet wäre, die Steuern direkt an das Finanzamt abzuführen und nicht auszuzahlen.

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Unabhängig davon, ob es irgendwelche Schreiben gab, die du übersehen hast oder nicht, stellt sich die Frage: Hast du beim Wechsel zur Barmer deine alte Krankenkasse auch gekündigt? Dann solltest du der DAK noch einmal deutlich machen, dass du gekündigt hast und hoffentlich Diese auch einmal bestätigt bekommen haben.

Ferner stellt sich die Frage, ob du bei der DAK mindestens 18 Monate gewesen bist oder weniger. Denn ein Wechsel der Krankenkasse ist erst nach 18 Monaten möglich.

Die Barmer erklärt das Ganze auch selbst unter dem folgenden Link:

https://www.barmer.de/mitglied-werden/so-werden-sie-mitglied-9274

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Die Payback-AMEX-Karte hat den einzigen Vorteil, dass man für jede Zahlung Payback-Punkte damit sammeln kann. Sie macht nur Sinn, wenn man das unbedingt möchte. Aber selbst für das Punktesammeln ist diese Karte nicht das Lukrativste, was AMEX bietet, da alle anderen AMEX-Karten über das Membership Rewards Programm ebenfalls ein Punktesammel-System bieten, dessen Punkte sich in Payback-Punkte umwandeln lassen. Vorteil ist dabei, dass man auch beim Tanken Punkte sammeln kann, was über die Payback AMEX sonst nicht geht und es deutlich mehr Willkommenspunkte gibt. Dabei ist auch die grüne Karte kostenlos, sofern man einen entsprechenden Jahresumsatz vorweist.

Falls nur das Kriterium ist, dass es keine Jahresgebühr gibt: Angebote für kostenlose Kreditkarten gibt es wie Sand am Meer. Und auch sehr viele normale Banken verlangen nichts für die Kreditkarte, darunter auch manche Sparkassen, sofern man bei der richtigen Sparkasse ist.

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Wenn es sich um Anteile bei einer VR-Bank handelt; es handelt sich beim Kauf von Genossenschaftsanteilen nicht um ein klassisches Bankgeschäft. Darum kann man auch im Online-Banking der VR-Banken lediglich einsehen, für welchen Wert man Anteile besitzt, aber Diese nicht darüber kaufen und verkaufen. Dies geht nur mit viel Papierkram und einer richtigen Unterschrift - d.h. in der Filiale oder auf dem Postweg.

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Den Schlüssel darfst du dem Arbeitgeber nicht vorenthalten.

Wenn dein Arbeitgeber allerdings noch diverse Dinge bezüglich laufender Projekte und Arbeiten von dir wissen muss, die nur du selbst kennst, darfst du ihm sagen, dass du dich dazu außer stande fühlst, solange du noch auf Geld wartest.

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Was kann ich tun, wenn das Amt meinen Antrag nicht bearbeitet?

Hallo,

ich bin am 16.12.2016 von meiner Zeitarbeitsfirma gekündigt worden. Weil ich dort nur ca. 920 Euro im Monat Netto hatte, bekomme ich kein ALG1 sondern muss Hartz4 beantragen. Ich habe alle Unterlagen, zeitlich und korrekt eingereicht.Am 1.03.2017 ist meine Freundin zu mir gezogen.Das Amt hat sich nach meinem Termin am 16.12.2016 nicht mehr gemeldet.Ich habe dort sehr oft angerufen.Niemand geht dran (Bei mehreren Sachbearbeitern).Also bin ich persönlich hin und wurde kurzer Hand rausgeschmissen.Mir wurde gesagt ich müsse erst ein Termin vereinbaren.Habe ich versucht, mein Sachbearbeiter bei dem ich einen Termin machen muss,geht nicht ans Telefon.Als ich erneut dort vorstellig war wurde mir gesagt das mein Sachbearbeiter krank sei.Nun wurden mir in diesen 4 Monaten nur 2 Monatsmieten überwiesen und sonst nichts.Ich zahle sehr große Dispozinsen, um nicht weiter in den Dispo zu rutschen, habe ich mir Geld von verwandten geliehen.Nun ist das Geld auch weg, und nochmal bei Verwandten um Geld betteln will ich nicht.Seit 4 Monaten warte ich nun auf das Geld.Es kümmert sich einfach keiner um meine Sachen.Am Montag den 03.04.2017 war ich erneut beim Amt und wurde "laut".Jetzt hieß es, es wird sich schnellst möglich darum gekümmert.Das Geld sollte spätestens (nächste Woche Montag, von letzter Woche an...also Gestern auf meinem Konto sein).Heute ging ich zur Bank und sehe, immer noch nichts überwiesen.Heute kam der Brief ich sollte bitte alles von meiner Freundin (Kaufvertrag des Autos, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, PKW Unterlagen, KFZ-Brief,Steuerbescheid, Versicherungsnachweis und und und, einreichen. Ich bin mit meiner Freundin noch nicht sehr lange zusammen, wir sind vor 1 Monat zusammen gezogen weil ich einfach trotz arbeiten,schwierig über den Monat kam. Nun sind meine Fragen: -Darf das Amt das überhaupt ? Meine Freundin hat doch keine Fürsorgepflicht für mich. Im Internet steht nach einem Jahr. -Kann ich zu einem Anwalt gehen, wegen den nicht gezahlten Leistungen ? -Wie soll ich den Anwalt bezahlen ? Ich habe kein Geld auf dem Konto, nichts bares Daheim.Bekomme ich einen Zuschuss vom Staat, für den Anwalt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin nämlich an dem größten Tiefpunkt meines Lebens angekommen und weiß nicht weiter.Ich fange schon an Depressiv zu werden, habe Schlafstörung,Alpträume,Schweißausbrüche weil ich nicht weiß wie ich dies und jenes bezahlen soll.

Und an alle die jetzt meinen "Ahhh wieder ein Arbeitsloser, der Geld will" . Ich habe mich in dieser Zeit stets bemüht einen neuen Job zufinden.Ich hab mein Abitur auf einer Abendschule nachgeholt und eine abgeschlossene Berufsausbildung.Ich bin nicht freiwillig in dieser Lage und hatte auch nicht vor dies zu bleiben. Es ist ein absoluter Alptraum vom Staat zu leben. Obwohl man sein leben lang Steuern zahlt, wird man so verarscht vom guten Staat.

Gruß Michael Hanke

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Wenn du 920 Euro netto verdient hast, dann hast du Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, was du auf jeden Fall erst einmal beantragen musst. Da das ALG1 allerdings gering ausfällt, kannst du es mit ALG2 aufstocken, allerdings musst erst einmal ALG1 beantragen und dann dem Jobcenter nachweisen, dass das ALG1 nicht reicht.

Dass das Arbeitsamt den Antrag nicht zeitnah bearbeitet, ist aber eine andere Sache. Es besteht die Möglichkeit, ALG2 (zunächst) als Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, sofern du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, weil dir zustehende Leistungen (in diesem Falle ALG1) noch nicht gewährt werden. Dann musst du aber genau mit diesem Anliegen zum Jobcenter gehen.

Dass das ALG1 nicht zum Leben reichen würde, ist dabei erst einmal nicht Thema, sondern nur die Tatsache, dass dein Antrag nicht so schnell bearbeitet wird. Das ALG1 mit ALG2 aufstocken kannst du erst, wenn du es schwarz auf weiss hast, dass das ALG1 zu niedrig ist. D.h. wenn du dem Jobcenter einen Bescheid vom Arbeitsamt vorlegen kannst, dass ein zu geringes ALG1 gewährt wird.

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Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

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So lange man den überwiegenden Teil seines Einkommens aus einem Angestelltenverhältnis erzielt, ist es nicht erforderlich, für die selbständige Nebentätigkeit eine andere Krankenversicherung abzuschließen oder Zusatzbeiträge zu bezahlen. Was man selbständig dazu verdienen "darf", hat jedoch seine Grenzen. Der Kundenservice deiner Krankenkasse kann Genaueres sagen. Ein Anruf sollte reichen.

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Der Schufa werden nur Kreditkarten und Konten mit Überziehungsmöglichkeiten gemeldet. Dadurch soll vermieden werden, dass jemand durch die Eröffnung vieler Konten seinen Dispo-Rahmen bis ins Endlose erhöhen kann.

Möchte ein Mobilfunkanbieter nun eine Schufa-Auskunft, erfährt er neben dem Score aber nun u.A., dass überhaupt kein Konto mit einer Überziehungsmöglichkeit existiert. Ich weiss nicht, wie die so drauf sind, aber vielleicht hat ja der eine oder Andere Angst davor, dass eine Lastschrift nicht rausgeht, weil das Konto bei unausreichender Deckung nicht einfach in das Soll gehen kann.

Das muss nicht so sein, aber ich würde mit der Bank mal darüber reden, ob man das Konto nicht in ein normales Girokonto umwandeln kann. Der vereinbarte Dispo-Rahmen muss ja nur symbolisch sein.

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Du kannst ein solches Gewerbe einfach anmelden; das ist überhaupt kein Thema. Machen viele Leute - ganz ohne Ausbildung. Für manche Gewerbeämter ist es sogar OK, wenn man einfach nur ein Gewerbe für "Dienstleistungen aller Art" anmeldet.

Global betrachtet gibt es Tätigkeiten, die man ohne Qualifikationsnachweis nicht ausführen darf. Es versteht sich von selbst, dass z.B. nur ein Arzt operieren darf und es für viele Handwerksberufe eine Meisterpflicht gibt. Das tangiert aber alles nicht das, was du vor hast, so lange du an den PCs keine Elektro-Arbeiten ausführst, die nur ein Elektriker machen darf.

Das von dir gegründete Unternehmen dürfte aber prinzipiell sogar Sachen machen, die mit Kabeln löten o.Ä. zu tun haben, solange du diese Arbeiten dann nicht selbst erledigst, sondern dafür einen Elektriker beauftragst und ihn weiter berechnest.

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Ich bin irritiert. Man braucht doch kein Fahrtenbuch zu führen, wenn man sich für die 1%-Regelung entscheidet. Dann versteuert man doch privat jeden Monat 1% des Anschaffungswertes, womit die Privatnutzung abgegolten ist.

Und wenn man sich für das Fahrtenbuch entscheidet, dann wird am Ende analysiert, zu welchem Anteil das Fahrzeug betrieblich und zu welchem Anteil privat genutzt wird, wobei der private geldwerte Vorteil dann der entsprechend prozentuale Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeuges beträgt. Neben dem sauber geführten Fahrtenbuch braucht man dann auch eine detaillierte Kostenaufstellung und muss auf Verlangen des Finanzamtes dann auch sämtliche Belege dazu parat haben. Der Aufwand lohnt sich eher, wenn das Fahrzeug zu 90% oder mehr betrieblich genutzt wird, da der Kostenaufwand für das Fahrzeug im Regelfall deutlich höher ist, als 1% vom Anschaffungswert, zumal dann neben den Betriebskosten noch die jährliche Abschreibungssumme des Fahrzeuges reinspielt.

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