Was für ein Blödsinn, sorry!

Selbst mit meinem normalen Vorrat würde ich die nächsten 14 Tage überstehen.

Dosen, Reis, Nudeln, .... hat doch fast jeder im Regal.

Und zur Not schmeiße ich meinen Grill oder Kaminofen an, wenn ich Temperatur benötige.

PS:

Ein Grill funktioniert zur Not auch einfach nur mit Holz aus dem Busch/Wald.

...zur Antwort

Wieso müssen?!

Der Anwalt macht das, wozu Du ihn beauftragst/bezahlst!

Ansonsten verstehe ich diese komische Frage nicht!

...zur Antwort

Nein, unwahrscheinlich, denn es Bestand ein Arbeitsvertrag und der AG ist daführ verantwortlich, dass alles abgeführt wird.

Frage doch mal bei Deiner Krankenkasse an, ob für diesen Zeitraum Beiträge abgeführt wurden!

...zur Antwort

Was bitte haben andere Schulden mit dem Mietvertrag zu tun:

Richtig, NICHTS.

Wenn Deine Mama keine Ahnung hat, sollte sie besser auch nichts dazu beitragen.

Schulden, die alleine Dein Freund auf seinen Namen gemacht hat, bleiben auch alleine seine Schulden.

Gem. der von dir gemachten Angaben, würdest Du lediglich nur für Mietschulden mit haften. Denn der Mietvertrag läuft auf beide Namen, also haftet jeder für sich gesamtschuldnerisch!

Und PS:

Einer alleine kann den Mietvertrag nicht kündigen, das müssen dann beide machen.

Und der Vermieter muss niemanden von euch einen neuen MV geben, kann er machen, muss er aber nicht. Und der Vermieter kann und darf eine neue Miete festlegen.

...zur Antwort

Also wenn ich Aktien/ETF's bei Trade Republic verkaufe, steht mir das Geld sofort wieder zur Verfügung.

...zur Antwort

Der normale Menschenverstand sollte einem schon sagen, dass sich solche Leute/Vereine anzumelden haben.

Schon alleine, damit man nicht vor einer verschlossenen Tür steht, weil niemand zu Hause ist.

Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen, z. B. bei Gefahr in Verzug.

Aber hier sollten wohl Routinearbeiten durchgeführt werden.

Dann hätte ich den Zutritt ebenfalls versagt.

PS:

Habt ihr mal bei den Stadtwerken nachgefragt, ob die das denn überhaupt waren?!

Nicht das da wieder eine Betrügerbande unterwegs ist!

...zur Antwort
Investitions- und Finanzierungsdilemma, Hauskauf was ist optimal?

Hallo,

ich befinde mich in der angenehmen Position, dass ich mir (mittels Aktien) ein Aktienportfolio im Wert von ca. 350.000 Euro aufbauen konnte. Nun möchte ich mir eine Wohnung kaufen, die etwa 350.000 Euro kostet. Daher stelle ich mir die Frage, wie viel von meinem Aktienportfolio ich verkaufen sollte, um die Wohnung zu finanzieren.

Mein Ziel ist es, ein optimales Verhältnis zwischen Schulden (Hypothek) und Eigenkapital zu finden. Ich möchte nämlich nicht mein gesamtes Aktienportfolio auflösen. Dazu habe ich folgende Überlegung angestellt:

Ich gehe davon aus, dass ich für eine Hypothek einen jährlichen Zinssatz von 4 % zahlen müsste. Das wären etwa 14.000 Euro Zinskosten pro Jahr. Außerdem nehme ich an, dass ich am Aktienmarkt eine jährliche Rendite von 11 % erzielen kann.

Daraus habe ich versucht, ein „optimales Verhältnis“ zu berechnen, bei dem mindestens die anfallenden Zinskosten durch die Erträge aus dem verbleibenden Aktienportfolio gedeckt werden:

Nettorendite = 11 % × (1 − 0,26) = 8,14 % (unter Annahme einer Abgeltungssteuer von 26 %).

Kapitalbedarf, um die Zinskosten aus der Aktienrendite zu decken:

X= 14.000Euro/0,0814=171.990Euro

Demnach müsste ich etwa 171.990 Euro im Aktienportfolio investiert lassen und rund 178.010 Euro verkaufen.

Ich wollte fragen, ob meine Überlegung sinnvoll ist oder ob es in meinem Fall eine bessere Strategie gäbe.

Vielen Dank!

...zum Beitrag

Deine Berechnung der Zinsen basiert auf eine Vollfinanzierung der 350.000 Euro!

Was Du ja aber überhaupt nicht vorhast!?!

...zur Antwort

Alleine bei diesem Verein überhaupt was zu bestellen, war scheinbar schon ein Riesenfehler!

https://de.trustpilot.com/review/www.dhgate.com

...zur Antwort

Du warst in 2025 noch selbständig, also machst Du logischerweise auch noch für 2025 eine Steuererklärung.

...zur Antwort

Na ja, sie möchte Geld verdienen, also wird mindestens eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

Und ob das mit dem Geldgewinn zulässig ist, keine Ahnung, da sollte man dann vorher einen Anwalt konsultieren.

...zur Antwort

"Mein Finanzierungsberater konnte mir dazu leider keine eindeutige Auskunft geben."

Traurig bzw. das kann ich mir fast nicht vorstellen.

Und erfahrungsgemäß:

Ohne Gutachten keine Kohle. Dieses ist ja die Grundlage für die finanzierende Bank, ob ein Dahrlehen in der von dir beantragten Höhe überhaupt durch die Immobilie ausreichend abgesichert ist!

...zur Antwort

Ohne Garantie/Gewähr auf Richtigkeit:

https://gutachten-nutzungsdauer.com/afa-rechner/#:~:text=Das bedeutet%2C der Gebäudewert (Kaufpreis,Jahre %3D 5.000 € pro Jahr.

...zur Antwort

"Ich habe PayPal aus Prinzip (und wegen derer Wuchergebühren) noch nie genutzt,"

Ich nutze PayPal gefühlt seit es PayPal gibt.

Für die Zahlfunktion habe ich bislang noch nie auch nur einen Cent an Gebühren gezahlt.

Also was redest Du hier für einen Blödsinn!

...zur Antwort
Wie errechnet man die Rentenerhöhung, wenn man als Rentner für z.B. 1 Jahr die Rentenzahlung auf 1% herabsetzen lassen würde?

Hallo! Ich bin als langjährig Versicherter mit 63 in Rente gegangen und habe meine Regelaltersgrenze von 66 Jahren, 4 Monaten noch nicht erreicht.

Ich habe mich gefragt, inwieweit es meine Rente steigern würde, wenn ich für z.B. ein Jahr meine Rentenzahlung auf 1% herabsetzen lassen würde. Als Abschlag für das frühzeitige in Rente gehen werden 0,3%/Monat angegeben.

  1. Frage: Hieße das für mein Beispiel, dass sich der Abschlag tatsächlich um 99% von 0,3% = 0,297% pro Monat verrringern würde?
  2. Frage: Würden sich bei dieser verringerten Rentenauszahlung auch die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entsprechend verringern, oder wird bei deren Berechnung die 100%-Rente herangezogen?
  3. Frage: Könnte ich während dieser Zeit freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen? Beim Höchstbetrag würden für diese Zahlung für ein Jahr ca. 2,2 Rentenpunkte hinzukommen. Bliebe das auch so, wenn die Rente auf 1% verringert würde?
  4. Frage: Wie verändert sich die Rentenhöhe, wenn ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente auf 1% herabsetzen lassen würde? Ich habe dazu Folgendes gefunden:

Für jeden Monat, den sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, erhalten sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wird die Rente zum Beispiel erst ein Jahr später in Anspruch genommen, gibt es monatlich 6 Prozent mehr Rente – und das ein Leben lang.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250120-zuschlaege-rente-erhoehen.html

Trifft die Erhöhung anteilmäßig auch dann zu, wenn man, wie es vorhabe, die Rente auf 1% herabsetzen lassen würde? Bekäme ich dann 99% von 6% = 5,95% mehr Rente?

...zum Beitrag

Mache einen Termin mit den für dich zuständigen Versichertenältesten aus, der ist für solche Fragen zuständig!

...zur Antwort

Oh man ......

Sorry, einfach richtig frankieren und der Brief wäre angekommen! 😜😁😎

...zur Antwort

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/

...zur Antwort