Nein, da passiert nichts mehr!

Und um Dein Gewissen zu beruhigen:

Adresse vom Laden über Google rausfinden und dann per Post anonym das Gestohlene bezahlen! 😜😁😎

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Warum nicht einfach mal mit dem Schreiben und einem Ausweis spätestens jetzt zunächst einmal in die nächstgelegene Postbankfiliale gehen?

So ganz verkehrt kann das dann ja nicht sein!

Und die werden dir hoffentlich auch Deine Frage(n) beantworten können.

Viel Erfolg!

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Dort wirdt Du vermutlich monatlich kündigen können.

Es sei denn, Du hast einen vergünstigten Laufzeitvertrag (meist 12 oder 24 Monate) abgeschlossen!

Also kündige jetzt zum 01.03.2024, hilfsweise zum nächst möglichen Termin!

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"Was kostet ein Widerruf?

Dein Vertragspartner darf für den Widerruf keine Bearbeitungsgebühr oder Entschädigung verlangen, allerdings steht ihm unter Umständen ein Wertersatz zu (§ 357 BGB)."

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten#:~:text=Durch die Novellierung des Widerrufsrechts,vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben.

Wertersatz entfällt, da Du ja kein Material zum Testen hattest!

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Welche weiteren Mietparteien gibt es denn noch, wenn Du dich in einem 2 Familienhaus eingemietet hast und der Vermieter dort ebenfalls eine Wohnung hat!?!?

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Deine Eltern können und dürfen dir monatlich 500 Euro auf Dein Konto überweisen, kein Problem.

Schenkungssteuer fällt erst ab einen Gesamtbetrag von 400.000 Euro an!

Melden musst Du das also niemanden.

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"Ich vermiete 2 Wohnungen (Hauptwohnsitze) muss ich meine Mieter melden?"

Dafür ist der Vermieter in Deutschland nicht zuständig!

Die Verantwortung liegt beim Mieter!

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Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst:

Nochmals hinfahren, beim Nachbarn klingeln, den besuchen/kennenlernen.

Stelle dich als evtl. zukünftigen neuen Nachbarn vor.

Lerne ihn kennen. Spreche mit ihm.

Keine Garantie für irgendwas, aber Du kannst dir ein Bild machen.

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Ein privater Endverbraucher wird im Streitfall vermutlich Recht bekommen.

Ein Anwalt wird sich dann sicherlich auf Intranzparenz und Irreführung berufen.

Als gewerbl. Verkäufer musst Du mind. 1 Jahr Gewährleistung und ein Widerrufsrecht gewähren.

Das werden die dann im Streitfall einklagen.

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Solange sich die Vermieterin nachweislich um alles kümmert, bin ich der Meinung, dass man, so ärgerlich das alles ist, dieses auch mal hinnehmen kann/sollte!

Rechtlich betrachtet steht euch vermutlich eine Mietminderung zu.

Über die Höhe sollte man sich mit einem Anwalt/Mieterverein besprechen.

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Da gibt es einen kleinen und einfachen Trick:

Als Mieter hast Du das Recht, die Originalrechnungen einzusehen!

ODER

Gehe einfach auf die Homepage eures Stromlieferanten, da werden vermutlich alle Tarife mit allen Kosten einzusehen sein! 😜😁😎

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N E I N, nicht erlaubt!

Die Banken verboeten ihren Kunden, dass Gelder Dritter über das Konto abgewickelt werden.

Da spielt das Geldwäschegesetz eine große Rolle.

Macht das ein Kunde, also dein Freund/deine Mutter dennoch, droht die Kündigung des Kontos!

Schon mal versucht, dass das Konto Deines Freundes zum Gemeinschafts-/Partnerkonto von euch beiden gemacht wird?

Denn dann kannst/darfst Du dieses ebenfalls nutzen!

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Die Kirchensteuer berechnet sich aus der Einkommsteuer!

Bei brutto 1.100 Euro im Monat liegst Du nach Abzug der Werbungskosten usw. innerhalb des steuerfreien Grundfreibetrags.

Also zahlst Du keine Kirchensteuer bzw., sollte eine abgeführt werden, bekommst Du diese mit einer Steuererklärung zurück!

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Bei einer Versteigerung gibt es kein Vorkaufsrecht!

Das würde ja auch den Sinn und Zweck einer Versteigerung aushebeln!

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Fall bei PayPal öffnen, sende die Warnung von Kleinanzeigen mit, PayPal wird sicherlich fordern, dass Du den Verkäufer anzeigst, im Anschluss sendest Du dann PayPal die Tagebuchnummer der Polizei zu.

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Wenn keine Einigung für den Verkauf/Kauf vorlag, dann passiert auch nichts!

Und für die Polizei ist das schon mal gar nichts, die bearbeiten das gar nicht erst, stellen das ein!

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Das Gehalt am 15. des Folgemonats bezieht sich ja auf die bereits geleistete Arbeit.

Also es wird rückwirkend bezahlt.

Für diesen Zeit steht Deinem Mann natürlich kein Arbeitslosengeld mehr zu.

Beginnt also Dein Mann am 10.07., endet das Arbeitslosengeld am 09.07.

Die bezahlen ja im Voraus, also müsst ihr was zurück erstatten.

Liegt ein Härtefall vor, könnt ihr das unter Umständen in Raten zurück zahlen.

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Für mich stellt sich zunächst einmal die Frage, ob diese Kündigung aufgrund der Versicherungspflicht ohne Nennung einer Nachversicherung überhaupt wirksam ist.

Weiterhin sollte trotz Sperre der Basisschutz bestehen.

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Der Sohn ist Erbe.

Als solcher sollte er dann auch die Wohnung kündigen.

Schlägt er das Erbe beim Nachlassgericht aus, dann muss er sich allerdings um nichts kümmern. Aber er dürfte das im Rahmen der Fürsorgemaßnahmen machen.

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Bestellte Ware wurde vor der Haustür abgestellt und gestohlen. Was nun?

Hallo liebe Community,

ich habe am 16.05.23 bei Notebooks billiger eine Grafikkarte bestellt.

Die Grafikkarte wurde laut UPS am 17.05.23 gegen 10 Uhr vor der Haustür abgestellt. Online ist auch ein Bild bei der Sendeverfolgung vorhanden auf dem man klar meine Haustür erkennen kann.

Ich bin erst Abend nach Hause gekommen und habe erst gar nicht mitbekommen dass das Paket bereits geliefert wurde. (Dauert ja normalerweise länger).

Als ich dann im Laufe des Abends in die Sendeverfolgung geschaut habe, habe ich das ganze eben gesehen.

Gleich am nächsten Tag bei NBB angerufen und den Verlust gemeldet.

Am 22.05 haben ich dann nach viel hin und her (Erklärung des Problems, Nichterhaltformular aufgefüllt) eine Antwort erhalten.

Eine Nachforschung wurde beim zuständigen Frachtführer eingereicht (UPS) und das ganze wollen sie polizeilich überprüfen lassen da es kein unerheblicher Verlust ist. (Grafikkarte ca. 2000€).

Am 12.06 habe ich, auf Nachfrage, den Info bekommen das sie weder vom Frachführer noch vom Kriminalamt eine Rückmeldung bekommen haben und ich mich gedulden soll.

UPS hat mich auch drei mal Telefonisch kontaktiert. Ich wurde gefragt ob das Paket bei mir angekommen ist.

Bezahlt habe ich das ganze per PayPal. Allerdings ist das ganze schon etwas länger her. Rechnung vom 16.05.

Soll ich nun ein Fall bei PayPal öffnen, einfach warten oder von dem Vertrag zurücktreten. Bin etwas verwirrt weil Online viel steht aber irgendwie nicht das was ich suche.

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"Am 12.06 habe ich, auf Nachfrage, den Info bekommen das sie weder vom Frachführer noch vom Kriminalamt eine Rückmeldung bekommen haben und ich mich gedulden soll."

Damit hast Du Null zu tun, den Ausgang der Ermittlungen brauchst Du nicht abwarten.

Es besteht ein Kaufvertrag, Du hast deinen Teil erfüllt, also bezahlt!

Notebooksbilliger hat ihren Teil noch nicht erfüllt, dir die Ware liefern/aushändigen!

Fordere Notebooksbilliger schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung (festes Datum benennen) zur Lieferung auf! Mindestens 7 Tage, besser 14 Tage, sollten es sein!

Viel Erfolg! 🍀🍀🍀

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