Darf mein Lehrer meinen Eltern alles erzählen obwohl ich volljährig bin?

5 Antworten

Die Klassenfahrt ist dem Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes unterworfen. Da du Teilnehmer der Klassenfahrt bist, ist es völlig irrelevant, ob du volljährig bist oder nicht. Du hast dich an die Regeln zu halten und der Lehrer trägt die Verantwortung für dich. In diesem Gesetzesrahmen ist er sogar verpflichtet, die Eltern zu informieren.

Aber wieso die Eltern? Was haben die denn noch damit zu tun? Ich meine wenn man auf Geschäftsreisen später geht und irgendwas verbockt ruft dein Arbeitsgebiet ja auch nicht deine Eltern an…

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@Anonym18970

Du bist aber nicht auf Geschäftsreise, sondern auf einer geschlossenen SCHULveranstaltung. Und deine Eltern haben damals die Schulanmeldung für dich unterzeichnet. Dieser Vertrag ist immer noch gültig. Für die Schule sind gemäß Schulgesetz die Eltern verantwortlich. Wenn du dich mit 18 auf einer neuen Schule anmelden würdest, z. B auf einer berufsbildenden Schule, dann würdest DU die Anmeldung unterzeichnen und somit wären deine Eltern komplett aus der Sache raus. Du bist nur auf deinem Ausweis 18, sonst offensichtlich nirgendwo, weder im Gehirn noch in deinem Verhalten.

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Ein Lehrer darf bei volljährigen Schülern max. schulbesuchrelevante Informationen an die Eltern weiterleiten.

Z.B. wenn Deine Versetzung gefährdet ist - oder Dein Schulausschluss wegen zu vieler Schultage ansteht.

Na ja, grundsätzlich darf er das NICHT!

Aber wenn Du schon auf Deine Volljährigkeit beharrst:

Ein volljährige Person sollte auch in der Lage sein

A) zu wissen, wie wichtig heutzutage gute Noten/gute Zeugnisse sind.

B) sich an Regeln zu halten.

Das stimmt. Aber dennoch kann er damit ja zu mir kommen und muss nicht meine Eltern mit reinziehen…

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Na ja, grundsätzlich darf er das NICHT!

Jain. Er darf es im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. In Hessen gibt (gab?) es eine Opt-out-Regelung. Wie es sich im Bundesland des FS verhält, wäre im Einzelfall zu prüfen.

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Um das zu beantworten, müsste man das Schulrecht deines Bundeslandes kennen.

In Hessen gab es zu meiner Zeit für solche Fälle eine Opt-out-Regelung, sprich die Eltern wurden informiert, bist du der Schule mitgeteilt hast, dass du das nicht mehr möchtest.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Sag doch einfach Deinen Eltern, dass sie den Lehrer wegen Deiner Volljährigkeit auf Dich verweisen und sich den Kram nicht längen anhören sollen.

Naja, ich nehme an, dass die Eltern durchaus noch interessiert, was ihr Sprössling so treibt... Das Interesse, diesen Informationsfluss zu unterbinden, dürfte wohl ganz primär oder ausschließlich auf Seiten des FS bestehen.

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@Answer123

(Pssst: Ich nehme dasselbe an...und ich nehme an, dass es dafür Gründe gibt)

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