Darf Lehrer abfragen ohne Bescheid zu geben?

5 Antworten

Na ja, auch wenn Du erst 2 Wochen dort in der Klasse bist, letztendlich hat der Lehrer gem. Deiner Aussage den Stoff der letzten Stunde abgefragt!

Und warum sollte er das nicht dürfen?

Das es auch mündliche Noten gibt, sollte eigentlich nichts neues sein.

Und das muss ein Lehrer auch nicht "anmelden"!


Das ist völlig normal, dass man im Unterricht abgefragt wird, denn wenn du stumm bleibst, kann der Lehrer deine mündliche Leistungen nicht prüfen. Mündliche Abfragen sind nicht ankündigungspflichtig. Da du in der letzten Stunde offensichtlich anwesend warst, hat der Lehrer nichts falsch gemacht. Ich hoffe, du legst diese babymäßige Einstellung ("Darf der das?") schnellstmöglich ab, sonst überlebst du die Oberstufe nicht.

ich sehe das tatsächlich etwas anders als meine vorredner. du hast dich freiwillig gemeldet um im unterrichtsgespräch mit der ganzen klasse einen beitrag zu leisten, um den unterricht mitzugestalten. er kann da nicht eine mündliche prüfung vor allen beteiligten draus machen.

das hätte ja zwangsläufig zur folge, dass sich die leute nicht mehr trauen würden, sich zu melden mündlich am unterrichtsgeschehen teilzunehmen. gerade für die "stillen" kandidaten ist so etwas sehr schlimm, denn da ist die angst, sich zu melden und sich zu blamieren, besonders groß. was das psychisch langfristig mit den schülern macht, sollte man nicht unterschätzen. durch angst vor bewertung zeigt man dann nicht mehr auf und ruiniert sich so ja auch die note für die mündliche mitarbeit.

würde das mit den eltern besprechen und dann auch mit dem lehrer, evtl. einen vertrauenslehrer hinzuziehen.

Du bist in einer Schule. Da ist es üblich, dass die Schüler von Lehrern geprüft und auch bewertet werden.

ob unfair oder nicht.

Ein Lehrer ist "Weisungsbefugt"

Wenn zb Papier rumliegt, und Du gerade vorbei kommst, obwohl Du damit garnix zutun hast, und er Dich auffordert, es zu entsorgen, bist Du verpflichtet, dieses zutun.

Wenn der Lehrer meint, aus Lehrmethodengründen seine Lehrmethoden anpassen zu müssen, dann kann er das.

Er muß Dir das auch nicht begründen.

Das ergibt sich aus dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes

hier das Schulgesetz aus NRW, da kannst Du lesen was er alles kann

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524