Darf ich mein Umsatz ausgeben?

4 Antworten

Du DARFST den Umsatz durchaus für private Zwecke ausgeben, es gibt kein Gesetz, welches das verbieten würde. Allerdings hast Du dann kein Geld mehr übrig, um neue Ware zu kaufen oder sonstige betriebliche Kosten zu bezahlen - das wäre dann das schnelle Ende der Selbständigkeit.

Deine zweite Frage allerdings ist schlicht unsinnig. Wenn Du der Bank gegenüber 500 € Schulden hast - nichts anderes ist ein negativer Kontostand - und ein Kunde überweist Dir 600 € auf dieses Konto, dann "verschwindet" gar nix, sondern Deine Schulden bei der Bank werden getilgt und Du hast ein Guthaben von 100 €.

Warum sollte das Finanzamt jetzt den Tilgungsbetrag haben wollen??

Das Finanzamt erhebt Steuern auf Gewinne, es zieht keine Tilgungsbeträge ein.

Wenn das Wirtschaftsjahr zu Ende ist, ermittelt Du Deinen Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und versteuerst diesen.

Die Vorschreiber haben aber schon Recht. Deine Fragen zeigen deutlich, dass Dir das Grundverständnis fehlt, welches ein Unternehmer unbedingt braucht. Du solltest Dir daher dringend ein gerüttelt Maß an Grundwissen aneignen. Ein Existenzgründerseminar sowie das gründliche Studium von geeigneter Literatur oder zumindest Webseiten wäre das Mindeste, was ich anraten würde - das hättest Du besser VOR Gründung absolviert.

Wenn ich Deine Fragestellung betrachte - kann ich nur sagen .... bitte beende schnellstens Deine Selbstständigkeit, bevor Du in der Schuldenfalle gelandet / gefangen bist.

Private Ausgaben kannst Du tätigen, wenn Du alle geschäftlichen Verbindlichkeiten befriedigt hast.

zorro06 
Fragesteller
 15.03.2021, 23:05

Tut mir leid Bill Gates... ich beende meine Selbstständigkeit weil ihr es sagt!

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zorro06 
Fragesteller
 15.03.2021, 23:10

Ich möchte keine Prophezeiungen und keine Alibi Unternehmer die meinen zu schreiben ich soll meine Selbständigkeit aufgeben. Wenn man nicht einfach auf meine Fragen eingehen kann, dann einfach die Tasten inruhe lassen

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Du kannst mit dem Geld auf dem Konto machen was Du willst.

Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind auch Abzugsfähig, aber nicht, wenn sie durch Privatentnahmen entstanden sind.

Besteuert wird der Jahresgewinn, also die Summe aller Einnahmen, abzüglich aller Betriebsausgaben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EnnoDerDritte  16.03.2021, 09:37

...zuzüglich Sondersachverhalte wie z.B. 30% der Bewirtungskosten, private Nutzung von Gegenstände oder Leistungen, zuzüglich der Anschaffungskosten für Anlagevermögen abzüglich Abschreibungen.

Abzüglich Darlehensaufnahmen zuzüglich Tilgungen.

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wfwbinder  16.03.2021, 10:26
@EnnoDerDritte

Vollkommen richtig. Ich hätte sorgfältiger und ausführlicher sein sollen.

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Bei dieser Frage vespreche ich Dir nur eine Sache:

Lange wirst Du kein selbstständiger sein, versprochen!

Wer Umsätze ausgeben will, ist schneller pleite, als man gucken kann!

zorro06 
Fragesteller
 15.03.2021, 22:45

Wie gesagt freue ich mich nur über hilfreiche Antworten:)Und die Fragen hast du anscheinend auch nicht verstanden. Ich möchte keine Umsätze ausgeben! Und dir verspreche ich das ich noch lange selbstständiger bleibe.

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zorro06 
Fragesteller
 15.03.2021, 22:47

..

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Alarm67  15.03.2021, 22:52
@zorro06

Aha:

"Ich möchte keine Umsätze ausgeben!"

Deine Titelfrage:

"Darf ich mein Umsatz ausgeben?"

Und im Text:

"ich habe diese Woche 2000€ Umsatz gemacht darf ich diesen Umsatz für private Zwecke benutzen"

So, so, Du willst das also nicht ausgeben, warum fragst Du denn danach?

Und nein, sorry, meine Prophezeiung lautet weiterhin:

Wegen Pleite/Zahlungsunfähigkeit geschlossen.

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zorro06 
Fragesteller
 15.03.2021, 23:07
@Alarm67

Da dein Horizont so beschränkt ist:

Meine frage war einfach nur ob man überhaupt sein Umsatz ausgeben darf für private Zwecke oder ob man es nur reinvestieren darf! Aber weil du Elon Musks verlorener Sohn bist... ich Beende meine selbständigkeit

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