Darf man Selbstständig sein und zusätzlich einen Job auf 600€ (geringfügig beschäftigt) und einen weiteren Job auf 450€ Basis haben?

2 Antworten

1. 600,- Euro ist nicht geringfügig beschäftigt, sondern ein sogenannter Midijob in der Gleitzone. Diese Tätigkeit unterliegt der Sozialversicherung, aber eben werden dort nciht die vollen Beiträge abgezogen.

2. Natürlich kann man neben einem Midijob (der ja sozialversicherungspflichtig ist) einen Minijob, also 450,- Euro Job haben. Die Beiträge werden dort ja pauschal vom Arbeitgeber entrichtet. Ebenso die Steuer pauschal mit 2 %.

3. Und daneben kann man auch selbständig sein und einen Gewerbebetrieb haben. Bei 500,- Euro im Mnat Umsatz, also einem Gewinn der noch darunter liegt, gibt es keine Probleme.

Jobs kannst Du beliebig viele ausüben, jedoch ist das Arbeitsrecht mit der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit für die nichtselbstständigen Jobs zu beachten.