Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ausfüllhilfe?

Angemeldete Tätigkeit: Onlineverkauf von digitalen Gütern und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung

Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Die Kunden können sich im Fall B2B die Mehrwertsteuer so oder so geltend machen; habe mir sagen lassen, dass KUR hauptsächlich für (Privatkunden) nützlich sei.

Feld 108 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde. Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?

EDIT: Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.

Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge

Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?

Voraussichtliche Zahllast und voraussichtlicher Überschuss

Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?

Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.

Was genau bedeutet das? Was, wenn ich die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehme, der Umsatz dann aber höher ist?

Vielen Dank im Voraus! Quäle mich seit einigen Tagen schon mit dem ganzen Papierkram herum...

Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Umsatz
Baustelle verursacht massive Umsatzeinbrüche. Was kann man raten?

Es geht um einen kleinen Tabakladen mit Hermes und Lotto. Durch die Baustelle kommen die Kunden einfach nicht mehr, das Ganze dauert wohl noch bis mindestens November, und auch danach sind die vorherigen Parkplätze nicht mehr vorhanden.

Die Inhaberin steht also den ganzen Tag in einem leeren Geschäft. Das tut mir so leid, ich mag sie sehr gerne.

Ob das Geschäft nach Abschluß der Bautätigkeit wieder ausreichend besser laufen wird, läßt sich bezweifeln, da auch dann die vorherigen Parkplätze fehlen.

Sie will natürlich ihr Geschäft nicht aufgeben, aber sie wird ordentlich Minus machen, befürchte ich.

Mein Tip war jetzt erstmal, sich die KV-Beiträge runtersetzen zu lassen. Das müßte doch aufgrund der massiven Umsatzeinbrüche möglich sein, und rückwirkend per Steuerbescheid für 2017 geht das ja nicht.

Kann sie sich z.B. bei der IHK beraten lassen?

Sie bräuchte bestimmt einen Berater. Also, sie müßte sich die Zahlen mal durchrechnen.

Aber den Mut zur Geschäftsaufgabe muß man auch erstmal finden. Zumal es hier in der Gegend auch für eine 50-jährige Frau auch nicht soviele Alternativen gibt.

Es ist ein kleiner Laden in einem abgelegenen Viertel einer Kleinstadt. Die Miete wird also auch nicht so hoch sein wie in anderen Gegenden.Sie macht natürlich mit ihrem Angebot ohnehin keinen großen Gewinn, eher bei Lotto. Bisher reichte ihr der Gewinn. Sie hat aber über Jahre keinen Urlaub gemacht, mit 6-Tage-Woche. Freie Tage bescherte ihr die 80-jährige Mutter als Vertretung.

Ja, wenn ich meinen Text so lese... fällt mir auch nichts mehr ein.

Ich würde den Laden (also den small-talk mit der Inhaberin) jedenfalls vermissen.

Geschäft, Umsatz
Darf man wirklich pro Jahr eine Rechnung stellen, bei der die Umsatzsteuer entfällt?

Hallo liebe Community,

hatte vor einer Woche einen Promoterjob. Der Job lief ganz gut und er hat mir auch Spaß gemacht. Das Unternehmen meinte ich soll eine Rechnung schreiben, und damit meinen Gehalt einfordern. Nun habe ich das gestern geschrieben und rasch eine Antwort erhalten, dass Sie noch meine Steuernummer und den Sitz des Finanzamtes brauchen. Da ich meine SteuerID nicht bereit hatte, habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr am Apparat meinte, dass ich dafür ein Gewerbe benötige und das recht kompliziert abläuft. (Zudem bin ich Bafögler.)

Habe es dann auch dem Unternehmer so gesagt und sie meinten: "einmal im Jahr kann jeder Deutsche Staatsbürger eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Wenn du dieses Jahr noch keine Rechnung gestellt hast, dann kannst du die Rechnung [...] ausfüllen [...]. Dazu brauchst du trotzdem deine Steueridentifikationsnummer (hat jeder) und das zuständige Finanzamt."

Zudem stand in der Rechnung noch: "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, auf Grund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz."

Nun bin ich mir aber richtig unsicher und habe Angst denen meine ID und Standort des Finanzamtes zu schicken, nicht das ich noch Probleme wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem bekomme....

Was soll ich jetzt machen? Stimmt das, dass ein deutscher Bürger einmal im Jahr eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen darf?

Vielen Dank im voraus

VG lelhuhu

Gewerbe, rechnung, Steuern, Kleinunternehmerregelung, Umsatz
eBay Verkäufer Steuerprüfung falsche Verkaufsanhaben von eBay

Ich habe seit sage und schreibe 3 Jahren eine Steuerprüfung über meine gewerblichen eBay Verkäufe laufen und folgendes Problem: Ebay stellt dem Fi.Amt eine Liste mit den kompletten Auktionen zur Verfügung, die in den Jahren 2008 - 2009 - 2010 gelaufen sind. Diese Umsätze werden vom Prüfer als Einnahmen veranschlagt. Da schon alleine im Jahr 2008 über 35.000,- Euro mehr als Einnahmen ich versteuert hatte vom Prüfer als wirkliche Einnahmen gemeldet wurden bin ich fast verzweifelt. Ich konnte mir überhaupt nicht erklären, woher diese Umsätze kommen sollten. Nach vielen schlaflosen Nächten und Prüfung von meiner Seite habe ich festgestellt, dass in der Umsatzliste von eBay alle Rückgaben und Stornos als Einnahme aufgezählt waren, diese vom Fi.Amt aber nicht abgezogen wurden. Dies waren ca 15.000,- Euro, die der Prüfer dann auch akzeptierte. So, jetzt fehlten aber immer noch 20.000,-Euro. Ich habe dieses Geld nicht bekommen, weder auf mein bei eBay registriertes Bankkonto noch auf mein Paypalkonto. Nachdem das Fi.Amt meine Beteuerung nicht anerkennt und mir nicht glaubt, habe ich jeden einzelnen von eBay gemeldeten Verkauf geprüft. Dieser musste ja entweder auf meinem Bankkonto od.auf dem PayPal-Konto gelandet sein. Und da habe ich den Fehler entdeckt: eBay hat auch alle Auktionen gemeldet, die erst gar nicht bezahlt wurden bzw. direkt nach Auktionsende widerrufen wurden. Und das waren wesentlich mehr als bezahlte Artikel, die dann wieder zurückgebucht wurden. Also alle nicht abgewickelte Auktionen wurden von eBay als Auktionen mit Umsatz gemeldet und das Fi.Amt hat diese Umsätze als Einnahmen übernommen. Die widerruften Auktionen hatten einen Wert von 21.500,- Euro, also genau die Summe, die fehlte. Jetzt habe ich das Problem: Wie mache ich das dem Prüfer verständlich. Wie beweise ich, dass diese Auktionen, die ich mit Namen, Datum, Artikelnummer usw. auflisten kann, niemals stattgefunden haben, bzw. nicht bezahlt wurden. Nochmal: Es geht nur um die Auktionen, die NICHT bezahlt wurden, weder auf mein PayPal-Konto noch auf mein Bankkonto. Diese Auktionen wurden nicht abgewickelt bzw. nicht bezahlt also auch nicht verkauft. Von eBay aber als gelaufene Auktion gemeldet Die Stornos konnte ich ja nachweisen, da aufs Konto gebucht und wieder zurückgebucht. Nur Auktionen, die nicht bezahlt wurden sind natürlich auch nicht in der Buchhaltung. Leider habe ich von den eBay-Rechnungen immer nur die wichtigen ersten Seiten für die Buchhaltung ausgedruckt. NICHT die detailierten Angaben zu jeder Auktion (das wäre jeden Monat ein dicker Stapel gewesen) Ich weiß, das war ein Fehler. Wurde von meinem Steuerberater aber nie bemängelt. Das ist das große Problem, denn auch in den Jahren 2009 und 2010 sind es ähnlich große Summen, die fehlen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie ich beweisen kann, dass diese Auktionen nicht abgewickelt wurden. Ich bin dankbar für jede Hilfe.

steuerhinterziehung, ebay, Finanzamt, Umsatz

Meistgelesene Fragen zum Thema Umsatz