Darf das FA auf einen Nachweis für Werbungskosten (Fahrtkosten) bestehen?
Hallo, ich habe mal eine Frage. Im Jahr 2017 hatte ich sehr weite Arbeitswege insgesamt knapp 52000 Km was in dem Fall eine Erstattung von über 4000 EUR entspricht. Ich habe nur einen Wohnsitz und mein Arbeitsplatz liegt über 500 km entfernt (1 Fahrt Wöchentlich).Wohnsitz und Ort der Arbeit sind unstrittig. Jetzt kommt da FA auf einmal an ich solle alle diese Fahrten nachweisen. Was natürlich schwer bis unmöglich ist. Wie soll man bitte diese Fahrten alle nachweisen? Nach meinen Information kann das FA rechtlich auch keine Nachweise dafür verlangen solange der wert unter 4500,00 EUR liegt. Also kann das FA mich nun zwingen die ganzen Fahrtstrecken nachzuweisen?
4 Antworten
Hallo,
ein FA darf !
Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung der Fahrten, das heißt aber auch nicht, dass die Finanzbeamten die Angaben ungeprüft annehmen müssen !
Die Angaben müssen plausibel und nachvollziehbar sein, wahrscheinlich hat der Bearbeiter genau damit seine Probleme.
Versuche besser die Fahrten noch nachträglich glaubhaft zu belegen, sonst wird geschätzt.
Letztlich sitzt das FA am längeren Hebel ! ;-)
So langsam werden die Fakten nachgeliefert. So nebenbei erfährt man, dass es sich nicht um die Entfernungspauschale handelt sondern um wöchentliche Familienheimfahrten. Womöglich wurde da kein zweiter Wohnsitz in der Nähe des Arbeitsortes deklariert. Bei einem Wechsel des Betriebsfinanzamtes - und dieser hat ebenfalls wegen seines Wohnortwechsels stattgefunden, kann es schon vorkommen dass der Sachbearbeiter des FA schon mal etwas genauer nachfragt, wenn dies aus den Unterlagen nicht hervorgeht.
- Der Wert mit 4.500 € bezieht sich NICHT auf die Erstattung, sondern auf die Entfernungspauschale, werden keine Nachweise vorgelegt, wird die Entfernungspauschale lt. Gesetz auf 4.500 € gedeckelt.
- https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html
- bei der Fahrleistung MUSS der Sachbearbeiter nachfragen. mir wollte in der Kanzlei, in der ich meine Ausbildung gemacht habe, mal einer erzählen, er fährt 2x die Woche nach Dortmund ..... Dummerweise hatte sein Pkw noch nicht mahl die Fahrleistung für 1x wöchentlich Dortmund .... er aber kein anderes Fahrzeug ...
Gut da scheinen die FA's sehr unterschiedlich zu sein. Bei meinem vorherigen bin ich täglich knapp 130 km zur Arbeit gefahren. Das waren insgesamt noch mehr Km als jetzt und das wurde ohne zu beanstanden akzeptiert. Ich frage mich eben was das FA glaubt wie ich dorthin komme? zu Fuß oder mit dem Fahrrad? Jedenfalls ist es doch so gut wie unmöglich die kompletten Km nachzuweisen. Ich hab jetzt nächste Woche einen persönlichen Termin beim Amt, mal sehen was dabei herauskommt. Ich habe durch die Fahrten natürlich einen erheblichen finanziellen Aufwand. Wenn ich nicht alles zu 100% anchweisen kann, was wäre eine übliche Verhaltensweise seitens des FA?
Vorlegen kann man alles, was den km-Stand belegt (Inspektion, Reparatur,TÜV, Versicherung), Tankbelege.
wie wurzlsepp6682 schreibt:
" werden keine Nachweise vorgelegt, wird die Entfernungspauschale lt. Gesetz auf 4.500 € gedeckelt. "
= Es wird also lediglich gedeckelt werden !
Ich frage mich eben was das FA glaubt wie ich dorthin komme? zu Fuß oder mit dem Fahrrad?
Nein, sondern mit der nicht deklarierten Fahrgemeinschaft;-)
was glaubst denn du, wieviele früher behauptet haben, sie sind mit dem Pkw zur Arbeit. Tatsächlich wurde aber die Bahn / Fahrgemeinschaft genutzt.
und warum ist es so gut wie unmöglich, die Fahrten nachzuweisen? dein Fahrzeug wäre das erste ohne Km-Zähler!
Kundendienstberichte, TüV-Berichte, alles mit km-Stand.
(ein Mandant von mir hat die Auflage, seine Fahrten nachzueweisen aufgrund wöchtentlicher 2-3 Fahrten von 96 km einfach ..... wird jedes Jahr erledigt, keine Deckelung der Entfernungspauschale)
und ich kann dir sagen, was beim Termin rauskommt: Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 € und somit eine erheblich geringere Erstattung. und ich bin mir zu 100% sicher, dass das vorherige Finanzamt dies NICHT ohne weiteres akzeptiert hat .... da ein Warnhinweis am PC erscheint und die Textbausteine für den Bescheid vorgeschlagen werden ...
Darübe rhabe ich noch gar nicht nachgedacht. Aber gut, abwegig bei der Entfernung aber Danke für alle Antworten. Wenn ich daran denke geb ich ein update wie es beim persönlichen Gespräch gelaufen ist.
Das vorherige FA hat es ohne jeglichen Nachweis akzeptiert, deswegen ging ich davon aus das es kein problem sei. Mein Steuerberater reicht die Erklärung für mich ein und ich habe mich selbst nie darum gekümmert. Ja klar im letzten TÜV Bericht steht natürlich der KM stand, der ist natürlich mehr als hoch genug um die Strecke gefahren zu sein nur was soll der Aussagen? Das soll ein Nachweis sein? Ja dann ist ja alles gut.
lt. einem weiteren Kommentar von dir handelt es sich nicht um die Entfernungspauschale, sondern um Familienheimfahrten. und diese Fahrten sind NACHZUWEISEN. somit: nix Deckelung auf 4.500 €, sondern kompletter Wegfall
Sind Nachweise nicht auch Werkstattrechnungen wo ggfs. km-Stände verzeichnet sind und wie sieht es aus mit Tanken?
Die jüngere Generation zahlt doch immer mit Karte, also Kontoauszüge für Tankrechnungen wären ein Nachweis.
Wenn man also nicht gerade ein Bargeldfanatiker ist und die KM tatsächlich gefahren ist, gibt es Nachweise.
Woher weißt Du denn, dass Du 52.000 km im Jahr fährst, wenn Du das nicht auch nachweisen kannst?
Das Einkommensteuergesetz sagt einfach nur: Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind Aufwendungen, die blablabla.
Wenn Du was absetzen willst, musst Du einen Aufwand haben und den musst Du auch irgendwie nachweisen können.
Hallo, danke für die Antwort. Ja ich finde s eben komisch. Ich habe nunmal meinem Wohnsitz und meinen Arbeitsplatz, was glaubt das FA denn wie ich sonst dahin komme? Und da ich Mo-Fr dort Arbeite ist es auch logsioch das ich einmal die Woche hin und zurück fahren muss (ausser im Uraub, deswegen "nur 46" Fahrten)