Finanzamt erkennt gefahrene Kilometer nicht an. Einspruch erheben?

2 Antworten

Du musstest doch sicherlich viel tanken. Hast Du dafür Belege wie Kreditkarten- oder Kontoauszüge? Sag jetzt nicht, dass Du immer bar bezahlt hast!

natrülich immer bar, nur bares ist wahres :)

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Hallo,

Bist du nicht einverstanden mit dem Steuerbescheid, weil berechtigte Werbungskosten nicht anerkannt wurden, dann lege vorsichtshalber schon einmal Einspruch ein. Nur nicht die Einspruchsfrist versäumen ! Belege kannst du nachreichen ( muss nicht jeder Tag nachgewiesen werden )oder wenn es ganz dumm kommt, den Einspruch zurückziehen.

Zu den Belegen hat gammonwarmal schon geantwortet, abgehakt.

Wenn du täglich zum Arbeitsort fährst, kannst du die Fahrten auch einmal pro Tag mit 0,30 Euro ansetzen, nicht nur einmal pro Woche( aber nicht hin und zurück)

Lass dir notfalls vom Arbeitgeber so etwas wie ein Nachweis geben. Der muss definitiv bestätigen können, dass du deiner täglichen Arbeitspflicht nachgekommen bist.

Ein Einspruch kann schon Erfolg haben, wenn alles so ist wie du schreibst und du es irgendwie nachträglich belegen kannst. Ich würde es durchziehen. Nur Mut, wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird ! ;-))


Lass dir notfalls vom Arbeitgeber so etwas wie ein Nachweis geben. Der muss definitiv bestätigen können, dass du deiner täglichen Arbeitspflicht nachgekommen bist.

Das wird nichts bringen, da es kein Nachweis der Fahrtätigkeit ist. Theoretisch kann er trotzdem von Montags bis Freitags privat vor Ort oder zu geringeren Kosten als die der Etfernungspauschale übernachtet haben.

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@gammonwarmal

da kannst du natürlich recht haben, diese Möglichkeit des Tricksens besteht in der Tat auch.

Daran hatte ich primär gar nicht gedacht. Ich bin eben einfach zu ehrlich für diese Welt ;-))

Im Finanzamt wäre ich all die Jahre gut aufgehoben, bei mir würden wohl die meisten Einkommensteuererklärungen nicht sooo akribisch und pedantisch bearbeitet.......lach !

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@Gaenseliesel

Ich unterstelle dem Fragesteller keineswegs, dass seine Angaben nicht stimmen. Aber das Finanzamt ist durchaus befugt, entsprechende Nachweise zu verlangen (§ 90 AO). Ich habe ja den Hinweis auf die Tankrechnungen bereits gegeben. Ohne Tanken geht es wohl kaum, täglich 440 km zu fahren. Diese Nachweise sind auf jeden Fall beweiskräftig.

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@gammonwarmal

nein, eine Unterstellung liegt auch mir fern. Ich meinte damit nur, dass die Möglichkeit einer Schummelei ( generell ) durchaus bestehen kann.

Ich hatte selbst schon einmal einen ähnlichen Disput mit dem Finanzamt und kann die Frage nach den Belegen deshalb sehr gut nachvollziehen.

https://www.finanzfrage.net/frage/einsatzwechseltaetigkeit---wie--n-o-c-h--genauer-nachweisen-?foundIn=user-profile-question-listing

Mein Einspruch damals war erfolgreich !

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