das Finanzamt wird keine Auskunft über steuerliche Sachverhalte geben!

ich kenne Finanzämter, die noch nicht mal Auskunft geben, wo der Betrag eingetragen werden muß (ein Bekannter von mir hatte genau das Problem, 2 Zahlen, unklar, wo einzutragen: Finanzamt keine Auskunft! Steuererklärung wurde dann über Steuerberater eingereicht (einmalig))

somit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

...zur Antwort

19 UStG:

wen Umsatz ÜBER 22.000 € dann kommt die Grenze mit 50.000 € doch gar nicht mehr zum tragen! Konsequenz: ab Folgejahr Regelbesteuerung.

...zur Antwort

wie?

dir wurde dieser Posten immer noch nicht angeboten?

Frechheit ......

du kannst ja ein Juristenstudium (ist bei denen am liebsten gesehen ....) oder ein Studium durch den höheren (nicht ganz so gute Chancen) oder gehobenen Dienst bei der Finanzverwaltung nachweisen?

und natürlich die entsprechenden Dienstjahre .....

aber aufgrund deiner Fragen bezweifle ich, dass du über die Baumschule hinausgekommen bist.

...zur Antwort

das letzte Mal Essen bestellt haben mein Sohn und ich vor 4 Jahren.

für den Hausgebrauch können sowohl er als auch ich entsprechend kochen. und Einkaufen wird halt zwangsweise erledigt (noch nie ein Strafmandant beim Einkaufen erhalten)

...zur Antwort
  1. aus selbständiger Tätigkeit ist auch der GEWINN zu versteuern, die Einnahmen sind für die Einkommensteuer irrelevant!
  2. nein, gesonderter Vortrag ist nicht möglich (wäre ja auch noch schöner, wir sind nicht bei wünschdirwas)
...zur Antwort
Freiberufler keine Mahnung vom Finanzamt?

Moin,

ich habe mich 2020 selbstständig gemacht und bisher keine Steuererklärung abgegeben. Während das Finanzamt bei der Umsatzsteuer sehr hinterher ist und schnell mahnt wenn ich mal hinter bin, passiert bei der Einkommenssteuer bisher gar nichts. Ich bin im IT Bereich tätig und alle meine Kunden sitzen im Außereuropäischen Ausland, damit habe ich nur Einnahmen die im Inland nicht Umsatzsteuerpflichtig sind, was dazu führte, dass meine Umsatzsteuermeldung mehrfach abgelehnt und anstelle dessen eine Schätzung ergangen ist und dann 2022 eine Nachschau angeordnet wurde. Die geforderten Informationen hier habe ich Anfang des Jahres eingereicht, bisher jedoch keine Antwort bekommen.

Ich bin derweil Steuerlich vertreten, was fristen verlängert, aber dennoch wundert es mich, dass meine Steuererklärung für 2020 bis heute nie angemahnt wurde. Geschweige denn eine Schätzung ergangen ist. Ich habe in 2020 und 2021 recht hohe Gewinne eingefahren, leider vieles davon nur auf dem Papier was nie auf meinem Konto angekommen ist, was dafür sorgt, dass die Einkommenssteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden. Mit der sich ausweitenden Coronakrise und dem Ukraine Konflikt sind meine Einnahmen leider eingebrochen und die Rücklagen die ich für die Steuer aufgebaut hatte quasi wertlos. Was einer der Hauptgründe ist, weswegen ich bisher keine Steuererklärung für 2020 eingereicht habe und lediglich darauf hoffe, dass sich die Sache so lange zieht bis sich der Markt und meine Situation wieder erholt hat.

Mich irritiert hier vornehmlich der Ablauf und das Ausbleiben jeglicher Mahnungen.

Womit muss ich Rechnen, wenn sich das Finanzamt dann doch irgendwann regt? Da das ja eher eine Frage des wann, nicht ob ist.

...zur Frage

was dafür sorgt, dass die Umsatzsteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden

Deine Aussage: Kunden im außereuropäischen Ausland. Erklär mir dann mal bitte, wie Umsatzsteuer-Zahlungen entstehen sollen!

byhteway: für die Abgabe der Erklärungen ist AUSSCHLIESSLICH der Steuerpflichtige verantwortlich. mit deinem Verhalten schenkst du dem Finanzamt Geld, da Verspätungszuschläge in nicht unerheblicher Höhe fällig werden!

...zur Antwort

Antwort auf Frage 1:

wem sein Ruf als Steuerberater (und die Zulassung) schnurz egal ist, macht das. alle anderen nicht! die Finanzämter melden Steuerhinterziehung, an denen Steuerberater beteiligt sind, an die entsprechende Steuerberaterkammer! und sich mit denen anlegen ist selten eine gute Idee!

...zur Antwort
Keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt?

Hi!

Ich bin 22 Jahre alt und zur Zeit noch Informatikstudent und habe mich dazu entschieden dieses Jahr mal zu schauen, was bei so einer Steuererklärung bei mir rumkommen würde (Spoiler: angeblich gar nichts).

Ich habe neben dem Studium das gesamte letzte Jahr als Softwareentwickler für weitere mindestens 860€ im Monat als Werkstudent gearbeitet, Krankenkassenbeiträge von 1100€ gezahlt, Studiengebühren von 1000€ (inkl. Materialien und Fahrtkosten etc) gehabt, Nebenkostenabrechnung von 600-700€ (ohne Wasser und Strom etc) und vllt hier und da noch eine Kleinigkeit wie Internet für die Arbeit im Homeoffice und ein MacBook.
Worauf ich hinaus will: Ich habe erwartet zumindest einen minimalen Anteil zu bekommen, was aber laut Taxfix und Steuerbot wohl nicht drin zu sein scheint.

Auch wenn das für einen Vollzeitarbeitenden im leben stehenden Menschen vllt. kleine Beträge sind, hätte ich doch erwartet ein wenig was zurück zu bekommen.

Davon abgesehen, da ich mein MacBook damals für 1.600€ gekauft habe, dachte ich kann ich das locker absetzen, aber anscheinend nicht?

Ich habe sowas leider noch nie gemacht und hab wirklich keine Ahnung davon.
Vllt. sind diese Seiten auch einfach nur sehr ungenau und können das nicht einschätzen?

Mich würde mal die Meinung von ein paar Erfahrenen dazu interessieren, was ihr denn denkt... Sollte ich die Steuererklärung trotzdem abschicken, oder denkt ihr auch, dass da nicht viel zu holen ist?

Viele Grüße aus dem Norden!

...zur Frage

wie hoch war die bezahlte Lohnsteuer?

da keine Erstattung ausgewiesen wird, gehe ich von NULL Euro aus.

also, was willst du zurückbekommen? weniger als Null (Verlustvortrag mal ausgeklammert, dieser wird ja nicht erstattet) geht nicht!

...zur Antwort

du HAST Rente erhalten. Fakt.

die erhaltene Rente wurde mit der Nachzahlung für Krankengeld verrechnet.

also, wo ist das Problem?

...zur Antwort

Finde ich Geil!

DU Machst einen Fehler, aber das Finanzamt ist Schuld!

"macht alles nach Lust & Laune, um Bürger zu terrorisieren?"

komm einfach DEINEN Verpflichtungen nach, dann "terrorisiert" (komisch: ich bin im steuerlichen Bereich tätig. das Finanzamt mach ausschließlich den Steuerpflichtigen Probleme, die der Meinung sind, Voranmeldungen / Jahreserklärungen sind Schikane bzw. die der Meinung sind, der private Urlaub geht vor den Zahlungen an das Finanzamt) das Finanzamt dich auch nicht!

...zur Antwort

Auszahlung des Geldes ist IRRELEVANT, entscheidend ist, ob du über den Betrag verfügen kannst! (Verfügung = Betrag kann jederzeit ausgezahlt werden)

Versteuerung bei VERFÜGUNG des Betrages

...zur Antwort

Sprich, dort ist sein Geburtstag eingetragen und auch das Geschlecht steht auf Männlich anstatt Weiblich.

dann ist es auch die SV-Nummer von deinem Vater!

...zur Antwort

ähm, Immobilien (also die von dir genannten Garagen, Land usw) sind KEINE Betriebsausgaben, sondern Anlagevermögen!

...zur Antwort

nein, mit welcher Einkunftsart sollte der Verlust in Verbindung stehen?

wäre ja noch schöner, wenn solche Verluste auf den Steuerzahler abgewählt werden könnten

...zur Antwort

Geschäftsführer einer Einmann-GmbH sind KEINE Arbeitnehmer, somit KEINE Sozialversicherung.

wenn du diese abgeführt hast, ist der GmbH ein NACHTEIL entstanden.

das Arbeitsamt hat somit zu 100% Recht

...zur Antwort

Taschentuch?

die Steuerbelastung in der UG / GmbH ist wesentlich HÖHER (durch die Gewerbesteuer) als bei einem Arbeitnehmer.

ausserdem ist das Geld in der UG / GmbH gebunden, eine Ausschüttung aus der UG kostet NOCHMALS Steuern.

...zur Antwort

Ein Unternehmer erzielt einen Gewinn (nach Abzug der Einkommensteuer)

und die Sozialversicherung interessiert der Abzug der Einkommensteuer NICHT!

warum auch?

ich darf als Angestellter auch meinen BRUTTOverdienst der Sozialversicherung unterwerfen, warum sollte das für einen Selbständigen anders sein?

ganz abgesehen davon: für die PV, KV und RV gibt es festgelegte Prozentsätze. diese gelten für ArbeitNEHMER und UNTERnehmer

...zur Antwort

dann zeig die Bafin an, wenn sie deiner Meinung nach nix tut.

ganz einfach!

ich habe seit 2015 mein Konto bei der N26. Nullkommanull Probleme.

...zur Antwort

Da ich wieder kürzer treten möchte und den ganzen Papierkrieg mit der Umsatzsteuer usw. nicht mehr haben möchte, ist es möglich mein Gewerbe abzumelden und gleichzeitig mit einem neuen Firmennamen mich als Kleinunternehmer wieder anzumelden?

Dummerweise ist die Umsatzsteuer eine JAHRESsteuer. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es umsatzsteuerlich nur EINEN Unternehmer gibt (EIN Unternehmer, MEHRERE Geschäftszweige sind NORMAL!)

...zur Antwort

wenn du auch mit dem Gedanken spielst, dir künftig neue Freunde zu suchen, macht es Sinn!

ich habe die DVAG (es gibt dort tatsächlich auch GUTE Vermögensberater) als Abzocker kennengelernt. nahezu jeder Vertrag, der mir angeboten wurde, war im Internet ERHEBLICH günstiger zu bekommen.

und die Krönung war: mir wurde eine Rürup-Rente vorgestellt. auf meine Frage (die Antwort kannte ich, da ich den "Berater" steuerlich vertreten habe), wieviel er in diese Versicherung bezahlt, hat er geantwortet, er kann sich diese Versicherung nicht leisten (als Schmankerl: ICH kannte seinen Gewinn, er kannte (da ich sein Kunde war) MEIN Einkommen. SEIN Einkommen lag ÜBER meinem) übersetzt war seine Aussage: ich halte die Versicherung für den größten Schmarrn, ich verkauf sie aber, da sie mir gute Provision bringt.

nachdem er mich mehrmals angelogen hatte, habe ich den Stecker gezogen und ihn rausgeworfen, sämtliche Versicherungen bei der DVAG wurden gekündigt.

er hat sogar seinen besten Freund angelogen

...zur Antwort