Brauche ich eine Genehmigung um einen Eisstand zu eröffnen?
Ich möchte mit meiner Freundin einen Eisstand eröffnen, wo wir selber Eis machen und verkaufen. Brauchen wir dafür eine Genehmigung wenn ja, welche?
5 Antworten
Eine Genehmigung?
Sorry, aber: Selten so gelacht.
Ihr wollt Lebensmittel herstellen und in den Verkehr bringen, das beinhaltet potentielle gesundheitliche Gefahren für Eure Kunden - mit einer Genehmigung ist es da bei weitem nicht getan.
Und für den Standplatz braucht es natürlich auch eine Genehmigung, wenn der im öffentlichen Raum sein soll...
Gewerbeschein: Zuerst brauchen Sie für die Eröffnung Ihrer Eisdiele einen Gewerbeschein. Diesen bekommen Sie beim Gewerbeamt. Der Schein kostet je nach Bundesland zwischen zehn und 40 Euro.
Gaststättenkonzession: Wenn Sie ausschließlich nicht-alkoholische Getränke und zubereitete Speisen anbieten, benötigen Sie keine Gaststättenkonzession – auch Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis genannt. Wenn Sie auch alkoholische Getränke verkaufen wollen, benötigen Sie die Konzession.
Um die Gaststättenkonzession zu beantragen, müssen Sie zum Ordnungsamt. Dafür brauchen Sie wiederum ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Gesundheitszeugnis: Wenn Sie eine Eisdiele betreiben wollen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt. Dieses bekommen Sie ausgestellt, wenn Sie über das Lebensmittel- und Hygienegesetz informiert wurden.
Handwerkliches Gewerbe: Wenn Sie das Eis selbst herstellen wollen, müssen Sie zusätzlich ein handwerksähnliches Gewerbe bei der örtlichen Handwerkskammer anmelden.
Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen IHK. Der Grund: Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen und Voraussetzungen für die Eröffnung einer Eisdiele anders.
Nebenkosten: Zusätzlich zur Miete und den Personalkosten kommen Nebenkosten dazu, wie Strom und Wasser. Auch der regelmäßige Kauf von Materialien und Lebensmitteln muss mit einkalkuliert werden.
Du solltest unbedingt eine Versicherung abschliessen, sicher ist sicher
Außerdem muß der Raum, wo das Eis produziert wird, gefliest sein, und eigenständig von anderen lebensmitteln sein...mal eben in Küche geht also nicht.
Nicht ganz 😉:
ein Gewerbe (nicht: Kleingewerbe 😙, sowas gibt es in D nicht) kann man ohne Steuernummer anmelden, aber das Finanzamt erfährt davon und wird - wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht pflichtgemäß ohne gesonderten Aufforderung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch übermittelt -, sich schon melden.
mein OK habt ihr, aber das wird nicht reichen
Wenn Du das Gewerbe anmeldest, wird die an die entsprechende Abteilung des Ordnungsamtes weiter gegeben.
Die prüfen dann Eure Betriebseinrichtungen darauf,ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Das Umfasst den Eisstand/die Wagen, wie auch die Räumlichkeiten für die Vorbereitung.
Ihr werdet natürlich auch einer Gesundheitsprüfung unterzogen.
Und es werden dann in unregelmäßigen Abständen die Einrichtungen ohne Ankündigung überprüft.
Nicht nur eine - sondern mehrere, Gewerbeanmeldung, Erlaubsnis zur Aufstellung eines Wagens / sprich Stellfläche, Erlaubnis des Gesundheitsamtes, usw.
ach... das wichtigste von allem vergessen...du brauchst unbedingt eine Steuernummer...ich denke mal, sonst bekommst du nicht einmal einen Kleingewerbeschein