Kann ich für meinen Enkel selbst ein Konto eröffnen, oder müssen da seine Eltern etwas machen?

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Die Erziehungsberechtigten der Kinder müssen der Kontoeröffnung zustimmen. Da sie jedoch auch Verfügungen über das Vermögen ihrer Kinder bestimmen, kannst Du das Konto nicht für die Kinder eröffnen. Das müssen die Eltern tun. Dann läßt sich auf dieses Konto per Sparplan oder zu bestimmten Anlässen ein Betrag überweisen.

Wichtig dabei ist:

  • Das Konto sollte auf die Kinder laufen, damit diese ihre Freistellungsaufträge und ggf. auch per NV-Bescheinigungen höhere Freibeträge ausnutzen können und keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen.

  • Ein Sparbuch verliert Geld, da die 0,5% Verzinsung weit von der Inflation von 2-3% liegen. Also sollte man eher ein Tagesgeldkonto oder einen Banksparplan verwenden. Alternativ oder in Ergänzung kann man auch einen Fondssparplan (konservativer Mischfonds) einrichten, wenn der Horizont der Anlage mind. 12 Jahre beträgt.

  • Kontoführungsgebühren mindern den ohenhin schon geringen Ertrag, d.h. Kinderkonten sollten gebührenfrei sein und idealerweise auch nach Eintritt der Volljährigkeit bleiben.

Das geht heutzutage nur mit den Eltern des Kindes und wenn man die Ausweise mitbringt. Meine Eltern haben das kürzlich auch für ihre Enkel machen wollen, da ging leider - ohne die Eltern - gar nix am Bankschalter.