Darf Erbe ohne Weiteres in die Wohnung der Verstorbenen, um Schmuck an sich zu nehmen?

2 Antworten

Zunächst mal: wenn Du Zugang zur Wohnung der Tante hast, kannst Du jederzeit Wertsachen in Sicherheit bringen, die nicht in einer verlassenen Wohnung einfach so herumliegen sollten. Es sollte dann ggf. ein Papier hinterlassen werden, das dies dokumentiert.

Bist Du der Alleinerbe und wurde dies durch das Nachlassgericht festgestellt (ggf. per Erbschein), dann kannst Du natürlich die entsprechenden Wertgegenstände an Dich nehmen, denn Du bist letztendlich der Nachlassempfänger.

Bedenke jedoch, daß Du als Neffe nur einen Freibetrag von EUR 20.000 hast, d.h. Werte über diesen Betrag hinaus unterliegen der Erbschaftssteuer. Ich würde Dir daher empfehlen - wenn auch zunächst nur für Dich selbst - eine Aufstellung aller wertmäßig signifikanten, erhaltenen Positionen des Nachlasses zu erstellen, damit klar ist, ob Du innerhalb dieser Grenze von EUR 20.000 bleibst.

Nein, das brauchst du nicht, wenn du dir ganz sicher bist, dass du Alleinerbe bist, so etwa durch ein aktuelles Testament, dann darfst du sicherlich ohne weiteres sofort den teuren Schmuck an dich nehmen. Gefährlich wird es aber, falls weitere Miterben da sind oder du gar nicht Erbe bist. Das weißt du sicherlich am Besten. Kläre das jedoch zu aller Vorsicht mit dem Nachlassgericht ab.