Es liest sich nicht so:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenbeginn/Rentenbeginn_Liste.html#0336cd24-d24a-4197-8c60-490057fa0b5a

"Wer kann mir da weiterhelfen?"

Ein Rentenberater

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

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Offiziell hast Du das Geld in 2023 verdient und es gehört in die Einnahme-Überschuss-Rechnung für 2023. Wann Du Dir das Geld auszahlen lässt, ist irrelevant - SO leicht lassen sich Einkünfte nicht in ein anderes Jahr verschieben.

Ein Kleingewerbe kann man übrigens nicht anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Vermutlich meinst Du damit, dass Du die Kleinunternehmerregelung anwendet- das hat mit der Gewerbeanmeldung allerdings gar nichts zu tun, sonder nur mit der Umsatzsteuer.

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Die Praxis kommt halt recht kurz - 3 Jahre nur Theorie, nur Elfenbeinturm, und dann ein halbes Jährchen Praktikum.

Was verstehst Du denn unter "vereinfachten Bedingungen um sehr gut zu werden"? Sowas gibt es doch nicht. Du könntest halt nach nur 2 Jahren Praxis die Steuerberaterprüfung ablegen - die aber natürlich dieselbe Prüfung ist wie die für die Kandidaten mit Lehre und Fortbildung zum Steuerfachassistenten oder Bilanzbuchhalter oder Studium zum Finanzwirt oder mit 10 Jahren Berufspraxis oder oder, und die als eine der schwersten Prüfungen gilt, die man in D ablegen kann, mit Durchfallquoten um die 50 %.

In meiner Prüfung damals - vor allem im mündlichen Teil - hat mir mein Praxiswissen um einiges mehr geholfen als all die Theorie aus dem Lehrgang - schlicht, weil die Prüfungsgruppe mehrfach nach pragmatischen Lösungen gefragt wurde, die für mich Alltag waren, die die beiden Volljuristen in der Gruppe mangels Praxis gar nicht kennen konnten (und die dann auch beide leider nicht bestanden haben). Aber natürlich ist das ein paar Jährchen her und war auch damals nicht in jeder mündlichen Prüfung der Fall.

Ich halte das duale Studium immer noch für den besseren Weg - aber das möchtest Du ja nicht.

Was mir übrigens im Studienplan komplett fehlt, obwohl da was von Accounting steht, ist Buchhaltung. Da sollte man als Steuerberater schon Ahnung von haben.

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Das ist nur ein verkürzter Zahlungsweg und stellt genauso eine Schenkung dar, als hättest Du das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen und dieses zahlt davon die Rechnung.

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Ja!

https://www.immoportal.com/vermieten/mieter-suchen-und-finden/was-ist-ein-einkommensnachweis-und-wie-muss-er-aussehen#toc-d-rfen-vermieter-einen-einkommensnachweis-verlangen-

Man muss das Verlangen natürlich nicht erfüllen. Dann darf er die Wohnung aber auch einem anderen Interessenten vermieten.

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Annulliert nicht - sie wurden mit den positiven Einkünften verrechnet. Das geschieht immer.

Wenn Deine Einkünfte in 2020 so niedrig waren, dass bereits vor Abzug des Verlustvortrags die Steuer Null € betrug, ist der Verlustvortrag wirkungslos geblieben - er ist verpufft. Das passiert gar nicht so selten. Im Einkommensteuerbescheid für 2020 findest Du den Abzug des Verlustvortrags.

"waren die gezahlten Steuer nicht hoch genug, um den Verlust aus den vorherigen Jahren und die absetzbaren Kosten aus dem Jahr 2020 abzudecken."

Das klingt nach einem weit verbreiteten Irrtum. Ein vorgetragener Verlust mindert nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Er wirkt sich auf die Steuer also nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes aus - wenn dieser 0 % beträgt, ist auch die Steuerersparmis = 0.

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Einen Antrag zu stellen kostet nichts außer etwas Zeit, den Versuch ist es wert - die Aussicht auf Erfolg hängt aber davon ab, was die Gründe für die Nichtabgabe waren.

Eine Schätzung entbindet Dich nicht von der Abgabepflicht! Der normale Weg ist, innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einzulegen und als (einzig mögliche) Begründung die Erklärung einzureichen. Das allein ändert aber natürlich nichts an der eingetretenen Verspätung.

"Tatsächlich habe ich einen Bescheid angefordert, der mir zeigt wie viel ich genau 2021 verdient habe."

Von wem bekommt man denn so einen Bescheid - oder meinst Du eine Aufstellung, die Du beim Auftraggeber angefordert hast?

Dass die Frist zur Einreichung der Erklärung für 2022 am 02.10.23 auch bereits abgelaufen ist, ist Dir klar? Da steht ein weiterer Verspätungszuschlag von aktuell mindestens 125 € im Raum.

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Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass man in eine Wohnung, die man mietet, auch einziehen muss. Ich stand bereits in mehreren Mietverträge meines Kindes mit drin, da der Vermieter darauf bestanden hat - gewohnt habe ich in keiner davon und war logischerweise auch in keiner gemeldet. Ich sehe daher kein Problem.

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Wenn das Konto entsprechend eröffnet wurde, stellt die Bank eine Steuerbescheinigung für ein Treuhandkonto aus, in der der Name des Mieters explizit erwähnt ist. Diese wird an den Vermieter geschickt, der wiederum muss die Bescheinigung an seinen Mieter weitergeben. Aber wie gesagt - dafür müssen der Bank bei Eröffnung des Kontos die Daten vorgelegt worden sein.

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Für Dich entstehen keine Probleme durch so eine Zahlung. Der Sohn verstößt allerdings gegen das Meldegesetz, und dafür sind durchaus Bußgelder verhängbar (was aber auch nichts mit Deiner Zahlung zu tun hat): § 54 BMG.

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Einfach mit drei Jahren AfA-Dauer buchen/ansetzen, in der Regel wird das so anerkannt - und wenn nicht, wird es halt korrigiert (habe ich allerdings bei der Größenordnung noch nicht erlebt)

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Nein, muss sie nicht. Sie handelt nicht gewerblich und auch § 23 EStG ist nicht einschlägig (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Säezte 1 und 2 EStG.

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Werbelinks um jeden Preis

Gerade WEIL das Unternehmen nicht empfehlenswert ist, gehen die doch solche Wege. Gibt genug 'Unternehmer', die dem erstbesten Suchergebnis folgen und dieses nicht mehr hinterfragen - bis sie dann merken, dass diese 'Firma' keine Ahnung hat, dann landen sie hier. Säße der FS vor mir, hätte ich nach dem ersten Satz ('ich habe eine GmbH in RO gegründet') schon eingehakt und gefragt 'Warum'? Meiner Erfahrung nach können schon diese einfache Frage 30 - 50 € der Gründer nicht beantworten (Meine Lieblingsantwort bisher : 'Ich habe gehört, das wäre gut')

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Da allein die Gewerbeanmeldung bereits eine Gebühr kostet, die wiederum eine Betriebsausgabe darstellt, kann von 'keine' Aktivitäten keine Rede sein :-).

Bestellst Du die Kleidung denn auf Vorrat? Dann musst Du ja in Vorleistung gehen - auch das sind unternehmerische Aktivitäten, ebenso wie die Kosten zur Einrichtung der Website oder des Ladenlokals etc.pp.

Die Krankenversicherung entfällt, wenn Du mehr als 485 €/Monat verdienst - dazu wird der Gewinn (oder Verlust) auf die Monate, in denen das Unternehmen bestanden hat, aufgeteilt. Den Gewinn weist man mit dem Einkommensteuerbescheid nach, dann werden die Beiträge, die vorher nur geschätzt wurden, richtiggestellt und es gibt eine Nachzahlung zu leisten oder eine Erstattung. Du musst der Krankenkasse also kommunizieren, dass Du keine entsprechenden Gewinne erwartest. Wenn Du irgendwann im Verlaufe des Jahres 2024 erkennst, dass Du mehr als 5.820 € (12 x 485, ich gehe davon aus, dass das Unternehmen noch in 2023 gegründet und somit in ganz 2024 bestehen wird) Gewinn machen wirst, kannst Du das wieder der Krankenkasse kommunizieren oder entsprechende Rücklagen bilden.

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Nein!

Weder ist eine Brille 'haushaltsnah' noch findet die Reparatur IN Deinem Haushalt statt. Es wären aber außergewöhnliche Belastungen - da muss aber erst die Hürde des zumutbaren Eigenanteils übersprungen werden.

Warum Du darüber abstimmen lässt, weißt aber schon nur Du, oder? Das ist ja keine Frage, über die eine Mehrheitsmeinung entscheidet, sondern im Gesetz geregelt.

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Zunächst mal wollen wir das mal richtigstellen:

Das Konto wurde nicht stillgelegt, "weil Du eine Nullmeldung nicht abgegeben hast", sondern

  • weil Du keine Voranmeldung abgegeben hast
  • auf die Erinnerung zur Abgabe hin immer noch nichts abgegeben hast
  • auf die Schätzung hin weiter nichts unternommen, vor allem weiter nichts abgegeben hast
  • auf die Vollstreckungsankündigung hin weiter nichts unternommen, vor allem weiter nichts abgegeben und nichts bezahlt hast.

Hier ist nicht im Mindesten das Finanzamt schuld an der Misere und es "terrorisiert" Dich auch nicht - um den Schuldigen zu sehen, musst Du nur in den Spiegel gucken. Unternehmer haben unternehmerische Pflichten. Wenn Du die in einem solchen Ausmaß versäumst, darfst Du Dich nun wirklich nicht beschweren, wenn die üblichen Konsequenzen eintreten.

Was Du nicht schreibst: Wurden die fehlenden Voranmeldungen denn inzwischen mal abgegeben? Wenn nicht:

  • das Nachholen, sofort
  • am Montag mit der Vollstreckungsstelle des FA Kontakt aufnehmen.
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https://www.juraforum.de/forum/t/private-feier-auf-waldgrundstueck.629293/

Darf man fragen, wie Du Strom, Toiletten, Getränke, Verpflegung etcpp in den Wald bekommst und wie Du die Waldbrandgefahr im Griff halten willst bei einer Party?

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Sie erzählt es Deinen Eltern. Da wir Deine Eltern nicht kennen, wissen wir auch nicht, was Dir dann passieren kann.

Minderjährige dürfen zwar in der Öffentlichkeit nicht rauchen und man darf Ihnen keine Tabakwaren verkaufen, das Rauchen an sich steht aber nicht unter Strafe.

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Das solltest du nicht hier, in einem Forum für FINANZfragen, sondern Deine Biologie-Lehrerin fragen - wir hier können weder wissen, ob sie eine 6 vergibt noch ob Du diese durch ein Referat wieder ausbügeln kannst.

Denk dran, dass Deine Eltern besser von Dir als beim Elternsprechtag von den Lehrern erfahren, was wirklich passiert ist... Ich würde mal davon ausgehen, dass Deine Eltern auch mal gespickt haben, aber wieder gilt: Wir hier kennen Deine Eltern nicht und können nicht hellsehen, wie die reagieren (ich hätte ein ernstes Wörtchen mit meinem Kind gesprochen und wäre dann schnell gegangen, um mein Grinsen zu verbergen :-) )

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"eine kurzfristige Beschäftigung für 70 Tage an. Hierbei bekommen wir auch ein Honorar"

Das ist ein Widerspruch in sich. Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Arbeitnehmertätigkeit. Honorare bekommt man bei einer selbständigen Tätigkeit .

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