Das ist nur ein verkürzter Zahlungsweg und stellt genauso eine Schenkung dar, als hättest Du das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen und dieses zahlt davon die Rechnung.
Annulliert nicht - sie wurden mit den positiven Einkünften verrechnet. Das geschieht immer.
Wenn Deine Einkünfte in 2020 so niedrig waren, dass bereits vor Abzug des Verlustvortrags die Steuer Null € betrug, ist der Verlustvortrag wirkungslos geblieben - er ist verpufft. Das passiert gar nicht so selten. Im Einkommensteuerbescheid für 2020 findest Du den Abzug des Verlustvortrags.
"waren die gezahlten Steuer nicht hoch genug, um den Verlust aus den vorherigen Jahren und die absetzbaren Kosten aus dem Jahr 2020 abzudecken."
Das klingt nach einem weit verbreiteten Irrtum. Ein vorgetragener Verlust mindert nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Er wirkt sich auf die Steuer also nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes aus - wenn dieser 0 % beträgt, ist auch die Steuerersparmis = 0.
Einen Antrag zu stellen kostet nichts außer etwas Zeit, den Versuch ist es wert - die Aussicht auf Erfolg hängt aber davon ab, was die Gründe für die Nichtabgabe waren.
Eine Schätzung entbindet Dich nicht von der Abgabepflicht! Der normale Weg ist, innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einzulegen und als (einzig mögliche) Begründung die Erklärung einzureichen. Das allein ändert aber natürlich nichts an der eingetretenen Verspätung.
"Tatsächlich habe ich einen Bescheid angefordert, der mir zeigt wie viel ich genau 2021 verdient habe."
Von wem bekommt man denn so einen Bescheid - oder meinst Du eine Aufstellung, die Du beim Auftraggeber angefordert hast?
Dass die Frist zur Einreichung der Erklärung für 2022 am 02.10.23 auch bereits abgelaufen ist, ist Dir klar? Da steht ein weiterer Verspätungszuschlag von aktuell mindestens 125 € im Raum.
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass man in eine Wohnung, die man mietet, auch einziehen muss. Ich stand bereits in mehreren Mietverträge meines Kindes mit drin, da der Vermieter darauf bestanden hat - gewohnt habe ich in keiner davon und war logischerweise auch in keiner gemeldet. Ich sehe daher kein Problem.
Wenn das Konto entsprechend eröffnet wurde, stellt die Bank eine Steuerbescheinigung für ein Treuhandkonto aus, in der der Name des Mieters explizit erwähnt ist. Diese wird an den Vermieter geschickt, der wiederum muss die Bescheinigung an seinen Mieter weitergeben. Aber wie gesagt - dafür müssen der Bank bei Eröffnung des Kontos die Daten vorgelegt worden sein.
Für Dich entstehen keine Probleme durch so eine Zahlung. Der Sohn verstößt allerdings gegen das Meldegesetz, und dafür sind durchaus Bußgelder verhängbar (was aber auch nichts mit Deiner Zahlung zu tun hat): § 54 BMG.
Einfach mit drei Jahren AfA-Dauer buchen/ansetzen, in der Regel wird das so anerkannt - und wenn nicht, wird es halt korrigiert (habe ich allerdings bei der Größenordnung noch nicht erlebt)
Nein, muss sie nicht. Sie handelt nicht gewerblich und auch § 23 EStG ist nicht einschlägig (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Säezte 1 und 2 EStG.
Gerade WEIL das Unternehmen nicht empfehlenswert ist, gehen die doch solche Wege. Gibt genug 'Unternehmer', die dem erstbesten Suchergebnis folgen und dieses nicht mehr hinterfragen - bis sie dann merken, dass diese 'Firma' keine Ahnung hat, dann landen sie hier. Säße der FS vor mir, hätte ich nach dem ersten Satz ('ich habe eine GmbH in RO gegründet') schon eingehakt und gefragt 'Warum'? Meiner Erfahrung nach können schon diese einfache Frage 30 - 50 € der Gründer nicht beantworten (Meine Lieblingsantwort bisher : 'Ich habe gehört, das wäre gut')
Da allein die Gewerbeanmeldung bereits eine Gebühr kostet, die wiederum eine Betriebsausgabe darstellt, kann von 'keine' Aktivitäten keine Rede sein :-).
Bestellst Du die Kleidung denn auf Vorrat? Dann musst Du ja in Vorleistung gehen - auch das sind unternehmerische Aktivitäten, ebenso wie die Kosten zur Einrichtung der Website oder des Ladenlokals etc.pp.
Die Krankenversicherung entfällt, wenn Du mehr als 485 €/Monat verdienst - dazu wird der Gewinn (oder Verlust) auf die Monate, in denen das Unternehmen bestanden hat, aufgeteilt. Den Gewinn weist man mit dem Einkommensteuerbescheid nach, dann werden die Beiträge, die vorher nur geschätzt wurden, richtiggestellt und es gibt eine Nachzahlung zu leisten oder eine Erstattung. Du musst der Krankenkasse also kommunizieren, dass Du keine entsprechenden Gewinne erwartest. Wenn Du irgendwann im Verlaufe des Jahres 2024 erkennst, dass Du mehr als 5.820 € (12 x 485, ich gehe davon aus, dass das Unternehmen noch in 2023 gegründet und somit in ganz 2024 bestehen wird) Gewinn machen wirst, kannst Du das wieder der Krankenkasse kommunizieren oder entsprechende Rücklagen bilden.
Weder ist eine Brille 'haushaltsnah' noch findet die Reparatur IN Deinem Haushalt statt. Es wären aber außergewöhnliche Belastungen - da muss aber erst die Hürde des zumutbaren Eigenanteils übersprungen werden.
Warum Du darüber abstimmen lässt, weißt aber schon nur Du, oder? Das ist ja keine Frage, über die eine Mehrheitsmeinung entscheidet, sondern im Gesetz geregelt.
Anschaffungszeitpunkt ist der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren, dieser Zeitpunkt ist i.d R. Im Vertrag bestimmt. Wenn Du das mit "Eigentumsübergang" meinst, ergibt sich keine Notwendigkeit für eine Steuererklärung für 2022.
Alle aufgezählten, in 2022 oder 2023 gezahlten Kosten gehören zu den Anschaffungskosten (AK).
Diese sind aufzuteilen auf die AK des Grund und Bodens und der Wohnung. Nur letztere sind abschreibungsfähig, gem. § 7 Abs.4 Nr.2b EStG auf 50 Jahre, im Erstjahr monatsgenau - sollte also der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren im Februar 2023 gewesen sein, 11/12 von 2 % des anteiligen Kaufpreises.
Die Aufteilung KANN mit Hilfe der Arbeitsshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises des Bundesfinanzministeriums durchgeführt werden.
Natürlich kann er eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat mit dem Umstand, dass das Haus noch nicht abbezahlt ist, nichts zu tun - sehr, sehr viele Wohnungen sind vermietet, aber noch nicht abbezahlt.
Im NRW dürftest Du nicht. Sprich mit dem Lehrer, der bei Euch für die Schülerpraktika zuständig ist und such schon mal nach einen anderen Praktikumsplatz.
Ich würde die Dokumente per Elster-Tool hochladen. Auf keinen Fall Originale hinsenden, wenn diese nicht ausdrücklich angefordert werden, die werden ggf. vernichtet.
Du brauchst ein Elster-Zertifikat, das kannst Du über Elster.de beantragen.
Ganz Blanko bleibt das Formular übrigens nicht: Du musst schon den Jahres- und Vorjahresumsatz eintragen (Zeilen 33 + 34)
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/verbraucherzentrale-rechte-urlauber-brand-urlaubsort-rhodos-faq-102.html
Du hast also ein Gewerbe angemeldet und nutzt die Kleinunternehmerregelung.
Betriebsausgaben hattest Du also schon mal.
Anlage EÜR (elektronisch zu übermitteln) und dann ein Anruf beim Finanzamt, ob eine USt- und ESt-Erklärung notwendig sind, würde ich meinen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird auf den darauffolgenden 01.01. eine Einheitswert- und eine neue Grundsteuerwerterklärung abzugeben sein.
A)
Da Du dem Finanzamt angegeben hast, dass Du am 16.05. anfängst: ich (!) würde, sobald ich eine Steuernummer hätte, für das II. Quartal eine Nullmeldung abgeben (wenn Du Vorbereitungshandlungen ausführst, gibt es ggf. auch schon Vorsteuer?). Ich (!) würde auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, so lange Du nicht verpflichtet sein wirst, monatlich abzugeben oder von der Abgabe von Voranmeldungen befreit wirst, gilt dieser ohne Wiederholung weiter und verschafft Dir einen Monat mehr Luft.
B)
Maßgeblich ist das Gesetz, nicht irgendwelche Artikel im Internet, und § 18 UStG in der aktuellen Fassung ist da eindeutig.