Sie soll mal im Forum bei studis-online fragen, da schreiben ein paar Experten mit.
Ja, kannst Du geltend machen, in der Anlage V.
Dann kommt sie später an.
Da eine freiberufliche Tätigkeit nicht bei der Gemeinde anzumelden ist, gibt es auch keine Ummeldung an dieser Stelle. Ich würde aber dem bisherigen Finanzamt den Umzug der Person und des Unternehmens unter Angabe der neuen Anschrift mitteilen und es zur Übersendung der Akte an das neue Finanzamt auffordern. Das geht nämlich einen langwierigen, bürokratischen Weg und wenn das neue Finanzamt erst durch Abgabe der Steuererklärung davon erfährt und erst dann die Übernahme der Akte angestoßen wird, wartest Du ewig auf den Bescheid.
Ich würde darüber hinaus auch das neue Finanzamt - genauer, die Neuaufnahmestelle - über den Umzug informieren, unter Angabe des bisherigen Finanzamts und der bisherigen Steuernummer und mit der Mitteilung, dass das bisherige Finanzamt bereits gebeten wurde, die Akte zu übergeben: dann kommt hoffentlich die neue Steuernummer, die Du ja auf Deinen Rechnungen angeben musst, schneller.
Und wie lautet die Frage?
Aha. Warum? Und hast Du auch eine Frage?
Was verstehst Du denn unter "Betriebsaufgabe machen"?
Das Ergebnis der EÜR für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.-31.01. und ggf. der Aufgabebilanz gehören jedenfalls in die ESt-Erklärung für 2025.
Du musst den Anteil des Kaufpreises ermitteln, der auf den Grundstücksanteil entfällt (z. B mit Hilfe der "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" des BMF, Google hilft), dann den Rest wahrscheinlich mit 2 % abschreiben (abhängig vom Baujahr des Hauses, § 7 EStG).
Warum lässt Du das Fahrzeug nicht in Deiner Heimatstadt zu, fährst mit ÖPNV oder mit Hilfe eines Verwandten oder Freundes hin, montiert die Kennzeichen und fährst dann mit dem Auto zurück?
Wer ist nun wieder dieser "man"? Ich habe keinen Zweit- oder Drittjob - und ich kenne auch niemanden, bei dem das zutrifft (womit ich nicht aussagen will, dass es das nicht gibt, aber Du übertreibst es gerade SEHR mit der Verallgemeinerung.
Dass das eine Schenkung ist - die bei Unverheirateten weit jenseits des Freibetrags liegt.
Keine Erfahrungen, aber ich würde es erst mal mit einer Anfrage bei der Verwandtschaft versuchen.
Wenn Du diese Möglichkeit hättest, müsstest Du das ganz bestimmt nicht hier fragen.
Was hat denn Deine Bank dazu gesagt, als Du danach gefragt hast?
Im Zweifel musst Du halt eine (ggf. beglaubigte) Übersetzung anfertigen lassen.
Woher willst Du wissen, worüber ich mich freue oder nicht freue?
Wer sind die "alle", die sich beschweren?
Er hält also das Wahlversprechen, dass ab Tag 1 nach Amtsantritt die Lebensmittelpreise sinken?
Er hat selbst gesagt, dass er deswegen gewählt wurde...
Außerdem ergibt die Frage insgesamt nicht so recht einen Sinn. Warum sollte er von der Opposition nicht kritisiert werden?
Zunächst mal alles erfüllen, was für die Herstellung und den Verkauf von Lebensmitteln erforderlich ist.
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Lebensmittelsicherheit/Vorschriften/Hinweise-zum-Inverkehrbringen-von-Lebensmitteln.html
Dann mindestens ein Existenzgründerseminar besuchen.
Dann sehen wir weiter.
Warum muss es denn überhaupt Markenbekleidung sein?
Sorry, aber da ist doch schon die Grundaussage Quatsch. Kein Mensch hat jemals behauptet, dass es reiche, im Kindergarten oder auf einer Förderschule "immer gut aufzupassen", um Arzt, Pilot oder Astronaut zu werden (was gibt es im Kindergarten "aufzupassen"?).
Unser Schulsystem ist durchlässig - aber das heißt nicht, dass man sich, wenn man nicht den direkten Weg nimmt/nehmen kann, nicht extrem durchbeißen muss, wozu es ein sehr hohes Maß an Motivation, Fleiß und Arbeit braucht.
Menschen kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Neigungen zur Welt - das ist nun mal so und nur bis zu einem gewissen Grad durch Üben und Lernen ausgleichbar. Der eine wird trotz jahrelangem Training nie so tanzen können wie Nurejew, der nächste nie Spaß an manueller Arbeit oder intuitiven Zugang zu Fremdsprachen haben. Und Astronaut - das können eh nur eine Handvoll Leute werde., da gibt es genug hochintelligente und fähige Überflieger, die das auch nie schaffen.
Für diesen Fall gibt rs eine besondere Art der Erklärung - due Feststellungserklärung.
Für die Firma gibst Du eine Erklärung zur gesonderten Feststellung beim bisherigen Finanzamt ab, mit der Anlage EÜR ( ich nehme mal nicht an, dass Du den Gewinn per Bilanzierung ermittelst) und einer Anlage G.
Deine Einkommensteuererklärung gibst Du beim Finanzamt für den Erstwohnsitz ab. Dort trägst Du den Gewinm in der Anlage G unter "lt. gesonderter Feststellung" und unter Angabe des Betriebssitzfinanzamts und der dortigen Steuernummer ein.