Eis in schule verkaufen?

1 Antwort

Nein, das darf man 'rechtlich' nicht so ohne Weiteres.

Zunächst mal muss man alles beachten, was zur Inverkehrbringung von Lebensmitteln zu beachten ist - bis Ihr das alles habt, ist der Sommer vorbei, fürchte ich:

Lebensmittelrecht im Überblick - IHK Darmstadt

Und dann wäre das ein Gewerbebetrieb, den Ihr als Minderjährige nur mit Zustimmung der Eltern und des Gerichts betreiben dürftet - und die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr die Erlaubnis des Gerichts mit 15 bekommt, tendiert gegen Null.