Festanstellung (Teilzeit) + Kleinunternehmer + Neuer Job - lieber per Honorar oder als Minijob?

Hallo!

Ich bin festangestellt (Teilzeit 24h). Dazu bin ich Kleinunternehmer (Grafik-Bereich), also selbstständig ohne Gewerbe, mit wirklich unwesentlichen Einnahmen (ca. 1.000 Euro / Jahr). 

Nun habe ich für die Wochenenden einen Nebenjob als Minijob gesucht und gefunden. Der Arbeitgeber bietet einen Vergütung auf Honorarbasis an für Selbstständige oder eben als Minijob (bis zu 450 Euro/Monat, die ich aber nicht erreichen werde, weil ich nicht so oft zur Verfügung stehe). Per Honorar bekommt man 10Euro/h, wenn man den Job als Minijob annimmt 9 Euro/h. 

Nun ist meine Frage, was ist in meinem Fall "besser"? 

Vorallem weil ich mir schon überlegt habe, evtl. noch einen weiteren Minijob anzunehmen, was zusammen dann auf jeden Fall über 450 Euro im Monat wären. Aber das ist noch nicht sicher ob ich die Zeit dazu habe. 

Abgesehen davon: Ist das Abrechnen per Rechnung dann lohnenswerter für mich? Ich muss ja keine Umsatzsteuer zahlen, weil mein Einkommen als Selbständiger im Jahr die Grenze nicht überschreitet. Auch damit wären das sicher nicht 17.500 Euro im Jahr. Nehmen wir an ich verdiene bei diesen neuem Job jetzt 300 Euro / Monat. Dann wären es zu den 1.000 Euro in meinem Unternehmen nochmal 3.600 Euro für das Jahr 2018. 

und das Aufgabengebiet ist ein ganz anderes, als das was ich mit meinem Unternehmen mache (Design/Grafik/Medien).

Vielleicht wisst ihr etwas Rat! Danke schonmal!

Kleinunternehmer, Minijob
Was sind meine Pflichten, wenn ich als Kleinunternehmer einen Auftrag berechnen möchte, der außerhalb des ursprünglich angemeldeten Arbeitsfelds liegt?

Hintergrund: Ich habe Anfang des Jahres den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt. Hatte damit eine Steuernummer beantragt (keine UstId-Nr., da ich keine Rechnungen außerhalb Deutschlands schreiben muss) und meine Tätigkeit als Kleinunternehmer angemeldet. Bei den Feldern zur Tätigkeit habe ich Grafik-/Web-Designer angegeben. Dabei handelt es sich um einen Katalogberuf, daher musste ich kein Gewerbe anmelden. Ich berechne auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer, da ich wie gesagt von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch mache.

Nun habe ich jedoch einen Auftrag in Aussicht, der in einem anderen Tätigkeitsfeld liegt (Photographie). Was bedeutet das für mich hinsichtlich Abrechnung & Verpflichtungen? Muss ich mich proaktiv beim Finanzamt melden und ihnen mitteilen, dass ich diese Tätigkeit außerhalb des ursprünglich angegebenen Spektrums übernehmen möchte? Müsste ich dafür nun doch ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich diese Tätigkeit wie gehabt über meine bestehende Steuernummer abrechnen? Allgemeiner formuliert: Welche Auswirkungen auf meinen steuerrechtlichen Status hätte dieser Auftrag sonst?

Zusätzliche Infos: Ich arbeite hauptberuflich in einem Lohnarbeitsverhältnis, die freiberufliche Arbeit ist nur nebenberuflich und geringfügig (ich würde auch mit diesem potenziellen Auftrag weit unter der 17.500€ Grenze bleiben). Zur Zeit habe ich nebenher keine weiteren Aufträge, möchte mir diese Möglichkeit aber weiter offen halten.

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Freiberufler, Kleinunternehmer
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?

Hallo Community, ich bin per 01.09.15 mit samt meinem Kleingewerbe, welches ich bei mir daheim im Büro ausübe, von Gemeine a nach Gemeinde b umgezogen. Nun wird von mir diese Erklärung verlangt. Mein Gewerbe habe ich zum 31.08. in Gemeinde a abgemeldet und per 01.09. in Gemeine angemeldet. Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr. Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR, da ich das nur neben dem Studium in der Freizeit mache. Wir reden also von Peanuts.

Ich hänge bei den Angaben zu den Gemeinden unter Nr.1 und Nr.2 je bei den Zeilen 70-74 und 79. Hier das Formular falls benötigt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51A14D56E8A2C78BDF55

Es wird hier von Arbeitslöhnen gesprochen, dabei zahle ich gar keine?! :-/ Was ist hier alternativ einzutragen? Oder lasse ich einfach alles frei? Falls ich was eintragen muss, ist das irgendwie aufzuteilen nach den Monaten - 8 Monate für Gemeine a unter Nr. 1 und 4 Monate zu Gemeine b unter Nr. 2?

Und Grundsätzlich sollte die Zerlegung Nah §29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall) - siehe S. 1 unter Zeile 11 - passen oder? Zumindest laut Gesetzestext passt es am ehesten zu mir - Kleingewerbe in Richtung Mediengestaltung?

Ich bin echt Ratlos. Gefunden habe ich dazu bisher nichts. Ich hoffe mein Post ist nicht doppelt :-/

Um rat wäre ich dankbar. LG

Gewerbe, Gewerbesteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer
Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?

Hallo,

Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:

-Ich bin noch Student im Erststudium und

-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)

-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)

-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)

-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt

-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)

  1. Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?

  2. Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?

  3. Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?

  4. Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?

Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Student, Kleinunternehmer, Kurzfristige Beschäftigung, Steuererklärung, Verlustvortrag
Kleinunternehmer allg. Fragen und Lieferadresse

Erst mal hallo an Alle,

Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hätte ein paar Fragen. ich hoffe es findet sich jemand der mir diese beantworten kann.

Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch neben Online etwas Geld zu verdienen. Kleinunternehmer da der Umsatz definitiv unter 17500 Euro und die Einnahmen unter 8000 Euro liegen werden.

Soweit ich im Internet schlau geworden bin, muss ich bei diesen Zahlen weder eine Umsatzsteuer noch eine Einkommenssteuer am Ende bei der Steuererklärung nachzahlen. Gewerbesteuer fällt auch weg.

Frage: Stimmt das soweit?

Dann hebe ich jeden Beleg meiner Ausgaben und meiner Einnahmen (verkaufte Artikel) auf. Diese brauche ich um an Ende des Jahres eine vernünftige EÜR zu machen. Und falls das Finanzamt diese Beläge fordert.

Frage: Ich gebe bei dieser EÜR einfach nur die gesamt Einnahmen und Ausgaben an und ermittle daraus den Gewinn. ich muss ja nicht jede einzelne Position listen oder? Und soll ich die Beläge gleich nach der Steuererklärung dem Finanzamt mit der Post zuschicken oder einfach aufheben falls diese verlangt werden?

Dann noch zu meiner vorerst letzten Frage:

Darf ich Online Einkäufe für mein Unternehmen (Private natürliche Person, kein Betrieb) tätige, an eine abweichende Lieferadresse schicken? Oftmals sind auf den beiliegenden Rechnungen die Adressdaten der abweichenden Lieferadresse und nicht meine Eigenen. Spielt das eine Rolle für das Finanzamt oder wäre es ok wenn ich dann einfach zu diesen Rechnungen auf die eben nicht meine Adresse vermerkt ist, meinen Kontoauszug dazu lege?

Ich wäre dankbar über jede Info!

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Adresse, Lieferung

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