Kleinunternehmen rückwirkend anmelden?

1 Antwort

Die Betriebseröffnung sollte man dem Finanzamt schon mitteilen. Aber es wird niemandem der Kopf abgerissen, wenn man seine Einkünfte (Einkommensteuer, ebtl. Gewerbesteuer) und Umsätze (Umsatzsteuer) in den jeweiligen Steuererklärungen einfach erklärt.

Wahrscheinlich werden sie den Betriebseröffnungsbogen dann noch zusenden.