Kleinunternehmer + Minijob = Werden die Steuer zusammen berechnet?

1 Antwort

Wo soll man da anfangen?

Die 17.500,- beziehen sich auf die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, nicht auf den Gewinn. Das betrifft aber nur die Umsatzsteuer, die in diesem Fall nicht erhoben wird.

In der Einkommensteuer geht es um den Gewinn (Einnahmen - Ausgaben).

Der Minijob hat damit nichts zu tun.

Aber nicht weil er steuerfrei ist, sondern weil die Steuern der Arbeitgeber, zusammen mit den anderen Abgaben, pauschal entrichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung