Übungsleiter Freibetrag nicht mit Betriebsausgaben kombinierbar?
Hallo,
Ich bin u.a. freiberuflich als Trainerin (Kleinunternehmerin) und Übungsleiterin tätig. Daher steht mir ein Freibetrag von 2400€ im Jahr zu. Dies wollte ich in meiner Steuererklärung angeben und natürlich auch meine Betriebskosten absetzen. Nun sagt mir die Finanzamtdame, dass dies nicht möglich sei. Also nur entweder das eine anrechnen lassen oder das andere. Ist das wirklich korrekt? Erscheint mir irgendwie unlogisch! Bitte helft mir. Ich habe kein Geld für einen Steuerberater und möchte aber dennoch nicht auf mein Recht verzichten.
Danke <3
1 Antwort
Das ist korrekt und auch logisch.
Die Regelung gem. § 3 Nr. 26 EStG mit einem Freibetrag von bis zu 2.400,- Euro, ist nämlich dafür gedacht, dass Menschen, die ein Ehrenamt bekleiden nicht auch noch durch Belege sammeln belastet sein sollen. Daher dieser Freibetrag.
Sollten jedoch Aufwendungen notwendig sein, die höher sind als 2.400,-, können die abgezogen werden.
Achso. Dann Vielen Dank für die Info. Dann kann ich ja beruhigt meinen Einspruch zurückziehen ^^