Übungsleiter Freibetrag nicht mit Betriebsausgaben kombinierbar?

1 Antwort

Das ist korrekt und auch logisch.

Die Regelung gem. § 3 Nr. 26 EStG mit einem Freibetrag von bis zu 2.400,- Euro, ist nämlich dafür gedacht, dass Menschen, die ein Ehrenamt bekleiden nicht auch noch durch Belege sammeln belastet sein sollen. Daher dieser Freibetrag.

Sollten jedoch Aufwendungen notwendig sein, die höher sind als 2.400,-, können die abgezogen werden.

MisBehave 
Fragesteller
 26.03.2018, 16:31

Achso. Dann Vielen Dank für die Info. Dann kann ich ja beruhigt meinen Einspruch zurückziehen ^^

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