Kleinunternehmer über 50000 € Umsatz?

4 Antworten

Es ist immer das Beste in solchen Situationen das Gesetz zu befragen.

Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 

Entscheidend ist: "voraussichtlich nicht übersteigen wird."

Wenn Du zu beginn des Jahres nicht erwartet hast, dass der Umsatz 50.000,- übersteigen wird, dann bist Du das ganze Jahr Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Dann erst ab 01. 01. 2017.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Im Gesetztext steht nur, dass ... man ... im aktuellen maximal 50000 Umsatz machen darf.

Nein, das steht da nicht. Da steht, dass man voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz hat. Daraus und aus der Tatsache, dass die Umsatzsteuer eine Jahressteuer ist, ergibt sich, dass man am Jahresanfang diese Prognose treffen muss.

Werden die Umsätze dann doch höher, ändert das an der Prognose doch nichts.

klick mal unter " auch interessant " ( unter deiner Frage )den Thread zu 

" Kleinunternehmer plötzlich 130.000€ Umsatz?"   oder gib es in das Suchfeld ein. 

einfacher wäre es mit n'em Link, klappt leider irgendwie nicht  :-(