Festanstellung, Nebenjob und Kleinunternehmen?

3 Antworten

Es gibt in Deutschland nur unter ganz bestimmten Umständen Arbeitsverboten (zum Beispiel zum Schutze der Gesundheit werdender Mütter), daher darfst Du Dich als Klein- oder Großunternehmer selbständig machen.

Die Nebentätigkeit wird ja wohl hoffentlich als Minijob pauschal durch den Arbeitgeber versteuert.

Die Selbständigkeit muss ganz normal als Gewerbe bei der Stadt angemeldet werden (außer es wäre freier Beruf). Da Du eine Vollzeittätigkeit ausübst, sind gesonderte Krankenvers. Beiträge für die Selbständigkeit auch erstmal kein Thema.

Du musst nur die Einnahmen- und Ausgaben festhalten, damit der Gewinn (oder Verlust) ordnungsgemäß festgestellt werden kann.

Außerdem sollte geprüft werden, ob "Kleinunternehmer" die optimale Lösung ist. Welche Leistungen/Lieferungen, werden denn an welchen Kundenkreis (privat/gewerblich) erbracht?

Da Du in zwei abhängigen Arbeitsverhältnissen stehst, wäre zu prüfen, ob Du die Regeln für die maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit auch einhälst. Deine Kleinunternehmertätigkeit bleibt hierbei aussen vor.

Hallo, ja das geht. Du musst deinen Nebenjob auch nicht kündigen. Deine Einkünfte aus dem Kleinunternehmer wären dann Einkünfte aus selbstständig Arbeit. Diese haben mit den anderen Einkünften nichts zu tun.

correct  05.03.2018, 15:12

"Einkünfte aus selbstständig Arbeit" - woher weisst Du das?

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