Guten Tag, wird die Einkommenssteuer-Freigrenze auch auf meinen Lohn inkl. meines Gewinnes vom Kleingewerbe zusammen gerechnet?

2 Antworten

Was Du meinst ist der Grundfreibetrag und den gibt es nicht doppelt. Der ist durch Dein Arbeitseinkommen schon ausgeschöpft.

Es gibt keine Einkommensfreigrenze mit 8.000 €.

Es gibt einen Grundfreibetrag mit 8.472 €.

Es werden alle Einkünfte zusammengezählt, die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen und auf den verbleibenden Betrag wird die Grundtabelle (bzw. bei Zusammenveranlagung die Splittingtabelle) angwandt.

der Grundfreibetrag ist in die jeweiligen Tabellen bereits eingearbeitet.

Bei allem Respekt, aber wie Naiv kann man(n) sein, zu Glauben, in Deutschland kann jederzeit 8.000 € hinzuverdient werden ohne Steuern zu bezahlen