Guten Tag, wird die Einkommenssteuer-Freigrenze auch auf meinen Lohn inkl. meines Gewinnes vom Kleingewerbe zusammen gerechnet?
Ich arbeite sowohl als Arbeitnehmer und bin auch noch parallel selbständig als Kleinunternehmer. Für 2014 habe ich meine Steuern gemacht. Ich habe in meinem Kleinunternehmen einen Gewinn von 4000Euro gemacht. Mein Arbeitslohn beträgt 40.000Euro. Jedes Jahr, vor dem Kleinunternehmen, kam ich immer Plus Minus 0 raus bei meinen Steuern.
Nun muss ich aber 1500Euro nachzahlen. Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Einkommenssteuerfreigrenze von knapp 8000Euro gibt. Liege ich da falsch oder wird mein Einkommen als Arbeitnehmer mit einkalkuliert?
Mfg und Danke im Vorraus
2 Antworten
Was Du meinst ist der Grundfreibetrag und den gibt es nicht doppelt. Der ist durch Dein Arbeitseinkommen schon ausgeschöpft.
Es gibt keine Einkommensfreigrenze mit 8.000 €.
Es gibt einen Grundfreibetrag mit 8.472 €.
Es werden alle Einkünfte zusammengezählt, die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen und auf den verbleibenden Betrag wird die Grundtabelle (bzw. bei Zusammenveranlagung die Splittingtabelle) angwandt.
der Grundfreibetrag ist in die jeweiligen Tabellen bereits eingearbeitet.
Bei allem Respekt, aber wie Naiv kann man(n) sein, zu Glauben, in Deutschland kann jederzeit 8.000 € hinzuverdient werden ohne Steuern zu bezahlen