Gewinnermittlung: Facebook-Rechnungsbetrag für Werbekosten wie eintragen?
Hallo,
ich betreibe nebenberuflich ein Kleinunternehmen und habe 2016 Dienstleistungen von Facebook in Anspruch genommen. In der Rechnung wird der Betrag aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens netto angegeben.
Wo trage ich in meiner Gewinnermittlung den Betrag ein? Bei Netto oder bei Brutto? Als Kleinunternehmer ist ja eigentlich Brutto=Netto.
BTW: ich hatte 2016 die Umsatzsteuer für diese Rechnung aufgrund von Unwissenheit nicht mittels Umsatzsteuer-Voranmeldung angemeldet. Ich hole das jetzt mit der Jahressteuererklärung nach.
Danke & Gruß
2 Antworten
Wieso unterscheidest Du als Kleinunternehmer zwischen Brutto udn Netto?
Du brauchst doch nur die Einnahmen aufzuführen udn die Ausgaben zu strukturieren und abzuziehen. Eine entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung ist ja vorhanden.
Da sind Sie ja schon wieder!
Lassen Sie sich jetzt Schritt für Schritt Ihre Steuererklärungen hier erklären? ;)
Da Sie als Kleinunternehmer wohl eine (formlose) Einnahmenüberschussrechnung fertigen, sind die gezahlten Beträge schlichtweg Betriebsausgaben in Form von bezogenen Fremdleistungen.
Die Umsatzsteuer, welche Sie nach § 13b UStG schulden, können Sie erst als Betriebsausgabe abziehen, wenn diese ans Finanzamt gezahlt wurde.
Mit "die gezahlten Beträge [...] Betriebsausgaben" habe ich die schon die Rechnungsbträge gemeint, nach denen gefragt war aber ich glaube anhand der Fragenhistorie liegt ein Fall von Steuerberater Dr. Google vor. Der kann teuer werden.
Ich glaube es ging um die Zahlung für die Rechnung und nicht um die Steuer. Das er zahlen muss gem. § 13 b hat er noch nicht realisiert.